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Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"
Redaktionelle Abkürzung
HInvSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Vom 16. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 153 - VORIS 22210 -)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2018 (Nds. GVBl. S. 120)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Errichtung1
Zweck des Sondervermögens2
Finanzierung des Sondervermögens3
Zweckbindung4
Planung und Veranschlagung der einzelnen Maßnahmen5
Bewirtschaftung und Anlage der Mittel6
Verwaltung7
Übersicht und Nachweis8
Auflösung des Sondervermögens9
Inkrafttreten10