Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 03.01.1977 (aktuelle Fassung)

Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes; hier: Hinweise zur Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten bei den Gebäuden und der Ausstattung der Betriebshöfe und der zentralen Werkstätten sowie bei anderen ÖPNV-Anlagen, sonstige Hinweise.

Bibliographie

Titel
Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes; hier: Hinweise zur Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten bei den Gebäuden und der Ausstattung der Betriebshöfe und der zentralen Werkstätten sowie bei anderen ÖPNV-Anlagen, sonstige Hinweise.
Redaktionelle Abkürzung
DfGVFGKAG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200000033002

RdErl. d. MW v. 1.12.1976 - 431 - 43.06

Vom 1. Dezember 1976 (Nds. MBl. 1977 S. 10)

- GültL 115/86 -

- VORIS 93200 00 00 33 002 -

Bezug:

  • Erl. vom 23.5.1973 und vom 30.6.1976 - 431 - 43.06 (n. v.)

In Ergänzung der Richtlinien zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (R-GVFG) sind die nachstehenden Hinweise zur Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten zu beachten:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
I.
Zu Betriebshöfen (2.81 R-GVFG)
1
II.
Zu zentralen Werkstätten (2.82 R-GVFG)
2
III.3
IV.
Zu Parkeinrichtungen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (2.9 R-GVFG)
4
V.
Zur Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten der Betriebshöfe und zentralen Werkstätten (2.85 R-GVFG)
5
VI.6
VII.7
VIII.8
Aufgliederung der    m a s c h n i e l l e n   A n l a g e n    hinsichtlich der Zuwendungsfähigkeit (zwf.) und Nichtzuwendungsfähigkeit (nzwf.)Anlage 1