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  • ab 03.01.1977 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 DfGVFGKAG - Aufgliederung der    m a s c h n i e l l e n   A n l a g e n    hinsichtlich der Zuwendungsfähigkeit (zwf.) und Nichtzuwendungsfähigkeit (nzwf.)

Bibliographie

Titel
Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes; hier: Hinweise zur Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten bei den Gebäuden und der Ausstattung der Betriebshöfe und der zentralen Werkstätten sowie bei anderen ÖPNV-Anlagen, sonstige Hinweise.
Redaktionelle Abkürzung
DfGVFGKAG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200000033002

Anlage als pdf.