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  • ab 03.01.1977 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 DfGVFGKAG - VII.

Bibliographie

Titel
Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes; hier: Hinweise zur Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten bei den Gebäuden und der Ausstattung der Betriebshöfe und der zentralen Werkstätten sowie bei anderen ÖPNV-Anlagen, sonstige Hinweise.
Redaktionelle Abkürzung
DfGVFGKAG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200000033002

Soweit in diesen Richtlinien von „Zuwendungsfähigkeit" die Rede ist, gilt dies wie auch sonst zunächst nur dem Grunde nach. Daneben sind im Einzelfall die beim Einsatz öffentlicher Mittel allgemein zu beachtenden Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Notwendigkeit maßgebend.