Abschnitt 7 DfGVFGKAG - VII.
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes; hier: Hinweise zur Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten bei den Gebäuden und der Ausstattung der Betriebshöfe und der zentralen Werkstätten sowie bei anderen ÖPNV-Anlagen, sonstige Hinweise.
- Redaktionelle Abkürzung
- DfGVFGKAG,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93200000033002
Soweit in diesen Richtlinien von „Zuwendungsfähigkeit" die Rede ist, gilt dies wie auch sonst zunächst nur dem Grunde nach. Daneben sind im Einzelfall die beim Einsatz öffentlicher Mittel allgemein zu beachtenden Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Notwendigkeit maßgebend.