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  • ab 03.01.1977 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 DfGVFGKAG - VIII.

Bibliographie

Titel
Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes; hier: Hinweise zur Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten bei den Gebäuden und der Ausstattung der Betriebshöfe und der zentralen Werkstätten sowie bei anderen ÖPNV-Anlagen, sonstige Hinweise.
Redaktionelle Abkürzung
DfGVFGKAG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200000033002

Die Bezugserlasse sind hiermit gegenstandslos geworden und werden aufgehoben.

An die
Regierungspräsidenten und Präs. der Nds. Verw.-Bezirke,
Dienststellen der Staatshochbauverwaltung,
Landkreise und Gemeinden.

Nachrichtlich: An
die Industrie- und Handelskammern,
die nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs in Nieders.,
die Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
den Gesamtverband Verkehrsgewerbe Nieders. e. V.,
den Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe - Landesgruppe Nord -,
den Bundesverband Deutscher Eisenbahnen - Landesgruppe Nieders./Bremen -.