Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 30.06.1995, Az.: 1 W 51/95

Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen ein Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder einer Einigungsstelle

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
30.06.1995
Aktenzeichen
1 W 51/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 29094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:0630.1W51.95.0A

Amtlicher Leitsatz

Gegen die Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Einigungsstelle nach § 27 a UWG ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.

Gründe

1

Die Antragsgegnerin hat den Vorsitzenden der Einigungsstelle abgelehnt, weil er befangen sei. Das Landgericht hat dieses Gesuch durch den angefochtenen Beschluss für unbegründet erklärt. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unzulässig, weil § 27 a Abs. 2 S. 5 UWG nicht auf § 46 ZPO verweist (vgl. Großkommentar/Köhler, § 27 a UWG, Rdn. 47).