Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 30.06.1995, Az.: 1 W 51/95
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen ein Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder einer Einigungsstelle
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 30.06.1995
- Aktenzeichen
- 1 W 51/95
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 29094
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1995:0630.1W51.95.0A
Rechtsgrundlage
- § 27a Abs. 2 S. 5 UWG
Amtlicher Leitsatz
Gegen die Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Einigungsstelle nach § 27 a UWG ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Gründe
Die Antragsgegnerin hat den Vorsitzenden der Einigungsstelle abgelehnt, weil er befangen sei. Das Landgericht hat dieses Gesuch durch den angefochtenen Beschluss für unbegründet erklärt. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unzulässig, weil § 27 a Abs. 2 S. 5 UWG nicht auf § 46 ZPO verweist (vgl. Großkommentar/Köhler, § 27 a UWG, Rdn. 47).