Abschnitt 15 EB-VO-GO - Zu § 15
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
- Amtliche Abkürzung
- EB-VO-GO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
15.1
Dieser Erlass ist in der ab 1.8.2016 geltenden Fassung erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2018/2019 die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen.
15.2
Abweichend von Nr. 15.1 ist Nr. 10.8 in der ab 1.8.2016 geltenden Fassung erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2016/2017 das erste Schuljahr der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe besuchen.
15.3
Abweichend von Nr. 15.1 treten die Nrn. 3, 4.3 Satz 3 und 12.5 sowie die Nrn. 8.8 und 11.2 (Einführung der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife) mit Wirkung vom 1.8.2016 in Kraft.