Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.03.1989, Az.: 1 C 10/88
Kaufvertrag; Gemeinde; Bürger; Kauf; Bauland; Bebauungsplan; Festsetzung; Unzulässig; Unwirksam
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 10.03.1989
- Aktenzeichen
- 1 C 10/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12782
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1989:0310.1C10.88.0A
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 3 BauGB
Fundstelle
- BauR 1989, 436
Amtlicher Leitsatz
Ist in dem Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Bürger bestimmt, daß sich Bauwillige beim Kauf von Bauland von der Gemeinde dazu verpflichtet, die inhaltlich unzulässige Festsetzung eines Bebauungsplans zu beachten, so ist diese Vereinbarung unwirksam.