Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.03.1989, Az.: 1 C 10/88

Kaufvertrag; Gemeinde; Bürger; Kauf; Bauland; Bebauungsplan; Festsetzung; Unzulässig; Unwirksam

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
10.03.1989
Aktenzeichen
1 C 10/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12782
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1989:0310.1C10.88.0A

Fundstelle

  • BauR 1989, 436

Amtlicher Leitsatz

Ist in dem Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Bürger bestimmt, daß sich Bauwillige beim Kauf von Bauland von der Gemeinde dazu verpflichtet, die inhaltlich unzulässige Festsetzung eines Bebauungsplans zu beachten, so ist diese Vereinbarung unwirksam.