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  • ab 01.10.2022 (aktuelle Fassung)

Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO)
Amtliche Abkürzung
NuWGBauVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Vom 20. September 2022 (Nds. GVBl. S. 561 - VORIS 21141 -)

Aufgrund des § 17 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen vom 29. Juni 2011 (Nds. GVBl. S. 196), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich1
Wohneinheiten, Wohnschlafräume2
Funktionsräume3
Räume für gemeinschaftliche Zwecke4
Therapieräume5
Sanitärräume, sanitäre Anlagen6
Flure, Türen, Treppen, Aufzüge, Fenster7
Einrichtungen für die Kommunikation und die Mediennutzung8
Sonderregelungen für Heime und unterstützende Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderungen9
Sonderregelungen für Heime und unterstützende Wohnformen für ältere, pflegebedürftige Menschen10
Ordnungswidrigkeiten11
Übergangsregelungen12
Inkrafttreten13