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Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Amtliche Abkürzung
NBGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
84200

Vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661 - VORIS 84200 -) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2018 (Nds. GVBl. S. 217)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ziel des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern3
Benachteiligungsverbot4
Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen5
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen6
Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr7
Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken8
Besondere Regelungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen9
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen9a
Erklärung zur Barrierefreiheit9b
Überwachungsstelle und Berichterstattung9c
Schlichtungsstelle, Durchsetzungsverfahren, Verordnungsermächtigung(2)9d
Verordnungsermächtigung9e
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen10
Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen11
Beiräte für Menschen mit Behinderungen12
Verbandsklage13
Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften14
Überprüfung des Gesetzes15

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 1 Nummer 3 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2018 (Nds. GVBl. S. 217) tritt § 9d am 1. Januar 2019 in Kraft.