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Abschnitt 11 EB-VO-AK - Zu § 11

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (EB-VO-AK)
Amtliche Abkürzung
EB-VO-AK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

11.1
Nr. 3.7 des Erlasses "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" gilt nicht für die Versetzungskonferenz in der Einführungsphase.