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Abschnitt 1 EB-BbS - Grundlagen der Ausbildung (1)

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
Amtliche Abkürzung
EB-BbS
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410018250001

Die Grundlagen der Ausbildung in den einzelnen Bildungsgängen sind die folgenden

  • Stundentafeln,
  • Vorschriften über die praktische Ausbildung und
  • Erläuterungen zu den Stundentafeln.

Außerdem sind die in der Datenbank unter der Internet-Adresse http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=3 03 aufgeführten Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz sowie Niedersächsischen Richtlinien und Rahmenrichtlinien (Ordnungsmittel) für den Unterricht in berufsbildenden Schulen verbindlich.

A. Stundentafeln

Allgemeine Vorschriften

1.
Unterrichtsstunde

Das rechnerische Zeitmaß einer Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Die Pausen sind nach Zahl und Dauer ausreichend zu bemessen.

2.
Vollzeit- und Teilzeitunterricht

In den Stundentafeln wird die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden grundsätzlich für Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht angegeben. Soweit pädagogisch und schulorganisatorisch möglich, können die Bildungsgänge für ganze Klassen auch mit Teilzeitunterricht angeboten werden. In diesem Fall sind - soweit nicht besonders geregelt - die für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auf die doppelte Dauer der Teilzeitausbildung umzurechnen. Dabei darf die wöchentliche Unterrichtszeit 15 Wochenstunden nicht überschreiten. Abweichende Umrechnungen sind nur mit Genehmigung der Schulbehörde zulässig.

3.
Gesamtwochenstunden und Gesamtstunden

Weisen die Stundentafeln für mehrjährige Bildungsgänge Gesamtwochenstunden (durchschnittliche Wochenstunden vervielfacht mit der Dauer der Ausbildung in Schuljahren) oder Gesamtstunden (Unterrichtsstunden, die in dem jeweiligen Zeitraum insgesamt erteilt werden sollen) aus, regelt die Schule die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Schuljahre in eigener Verantwortung.

4.
Wochenstundenzahl für mehrere Fächer

Werden Wochenstunden oder Gesamtwochenstunden in der Stundentafel für mehrere Fächer gemeinsam ausgewiesen, so legt die Schule entsprechend den schulfachlichen Erfordernissen und den einschlägigen Rahmenrichtlinien und Richtlinien die Stundenanteile für die einzelnen Fächer fest. Dabei darf jedoch kein Fach vollständig entfallen. Der Anteil des Unterrichts im Fach Religion darf in der

  • Berufsschule bei dreijähriger Ausbildungsdauer und in der Berufsfachschule - Altenpflege - 1,5 Gesamtwochenstunden,
  • Berufsschule bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer 2,0 Gesamtwochenstunden,
  • Schulisches Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr und einjährige Berufsfachschule 1,0 Wochenstunde,
  • Zweijährigen Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt, 2,0 Gesamtwochenstunden

nicht unterschreiten.

5.
Verteilung der Unterrichtsstunden

Die in den Stundentafeln für das einzelne Fach pro Woche ausgewiesene Stundenzahl kann innerhalb eines Schuljahres aus schulorganisatorischen Gründen auf die einzelnen Unterrichtswochen anders verteilt werden. Dabei dürfen jedoch die in einem Schuljahr für ein Fach insgesamt vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht verändert werden.

6.
Handlungsorientierter Unterricht

Der Unterricht in berufsbildenden Schulen ist nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung durchzuführen.

7.
Lernfelder

Sehen die Stundentafeln vor, dass der Unterricht in einem Fach nach Lernfeldern zu erteilen ist, so soll der Unterricht pro Schuljahr in der Regel in nicht mehr als sechs Lernfeldern stattfinden. Die in den Ordnungsmitteln vorgesehenen Unterrichtsinhalte sind in den Lernfeldern pädagogisch und fachlich sinnvoll zusammenzufassen. Die im jeweiligen Schuljahr unterrichteten Lernfelder sind im Zeugnis besonders auszuweisen.

8.
Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

Bei Bildungsgängen, in denen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Zusatzangebot oder einem Wahlpflichtangebot, die Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden kann, hat die Schule im Rahmen der ihr übertragenen Entscheidungsmöglichkeit den Unterricht so zu erteilen, dass er den Rahmenvorgaben der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5.6.1998 i.d.F. vom 22.10.1999) entspricht. Ein Zusatzangebot oder Wahlpflichtangebot soll schulform- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. An Orten, in denen mehrere berufsbildende Schulen vorhanden sind, kann dieser Unterricht auch in Kooperation der Schulen geführt werden.

I.
Berufsschule

1.
Berufsgrundbildungsjahr und Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

1.1
Allgemeine Hinweise

1.1.1
Der Unterricht in der Berufsschule findet in den folgenden Organisationsformen statt:

1.1.1.1
Vollzeitunterricht im schulischen Berufsgrundbildungsjahr

1.1.1.2
Berufsschulunterricht an Einzeltagen:

  • Der Berufsschulunterricht findet regelmäßig wöchentlich an Einzeltagen statt.
  • Auf jeweils mehrere aufeinander folgende regelmäßige wöchentliche Berufsschultage folgt in einer Woche ein zusätzlicher weiterer Berufsschultag (z.B. 4 plus 1), der unter Beachtung der Gesamtstundenzahl auch gebündelt oder geblockt erteilt werden kann.

1.1.1.3
Gebündelter Teilzeitunterricht:

Die Berufsschule bündelt die einzelnen Unterrichtstage z.B. in der Weise, dass Berufsschulunterricht mit wöchentlich zwei bis drei Berufsschultagen im Wechsel mit unterrichtsfreien Wochen über einen längeren Zeitraum angesetzt wird.

1.1.1.4
Blockunterricht:

Blockunterricht ist Vollzeitunterricht, der in zusammenhängenden Teilabschnitten von mindestens einer Woche Dauer im regelmäßigen Wechsel mit betrieblichen Ausbildungszeiten stattfindet. Die Einrichtung von Blockunterricht ist mit den örtlichen, an der Berufsausbildung beteiligten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.

1.1.2
Ein Unterrichtstag darf für Schülerinnen und Schüler nicht mehr als 9, eine Unterrichtswoche bei Blockunterricht nicht mehr als 37 Unterrichtsstunden umfassen.

1.1.3
Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der Schulbehörde abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.

1.1.4
Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nr. 1.1.1 genannten Organisationsformen und nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann. Sofern sich im Einzugsbereich einer überbetrieblichen Unterweisungsstätte mehrere Berufsschulen befinden, koordiniert die Schulbehörde die Unterrichtsorganisation an diesen Berufsschulen. Verständigen sich die betroffenen Berufsschulen nicht auf eine Organisationsform und ist daher das in Satz 1 genannte Ziel nicht zu erreichen, so entscheidet die Schulbehörde.

1.1.5
Nach § 15 Abs. 5 NSchG soll die Unterrichtszeit in der Berufsschule im Gesamtdurchschnitt mindestens zwölf Unterrichtsstunden je Unterrichtswoche betragen. In den Stundentafeln für die Berufsschule werden diese Unterrichtsstunden für die Grund- und Fachstufen in der Regel für eine dreijährige Ausbildungsdauer ausgewiesen. Bei einer kürzeren oder längeren Ausbildungsdauer sind die Gesamtwochenstunden für die Grund- und Fachstufen entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. Dabei sind die Unterrichtsstunden des Fachs "Fachpraxis" des schulischen Berufsgrundbildungsjahres und der einjährigen Berufsfachschule nicht zu berücksichtigen. Wird die Grundstufe der Berufsschule als schulisches oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, ist bei der Vergabe des Berufsschulabschlusses die Gesamtwochenstundenzahl i.S. von § 28 Abs. 4 BbS-VO aus der Summe der für das Berufsgrundbildungsjahr ausgewiesen Wochenstunden und der Gesamtwochenstunden der Fachstufen zu bilden.

1.1.6
Im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr wird die berufliche Grundbildung im berufsfeldübergreifenden Lernbereich sowie im fachtheoretischen Bereich in der Berufsschule und die damit abgestimmte praktische Ausbildung im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses in Betrieben der Wirtschaft vermittelt. Der Unterricht im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr findet in der Regel an zwei Unterrichtstagen pro Woche statt. Im Einvernehmen mit den Betrieben der Wirtschaft können Teile auch der praktischen Ausbildung als fachpraktischer Unterricht in der Berufsschule vermittelt werden.

1.1.7
Die im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr und in der Berufsschule mit Teilzeitunterricht oder Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) für die Fächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote, Politik, Sport und Religion bei dreijährigen Ausbildungsverhältnissen ausgewiesene Gesamtwochenstundenzahl kann für Auszubildende mit einer Hochschulreife von 14 auf 8 reduziert und für lernschwächere Auszubildende in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb auf 16 erhöht werden. Für Ausbildungsverhältnisse mit einer längeren oder kürzeren Gesamtausbildungsdauer können die ausgewiesenen Gesamtwochenstunden entsprechend reduziert oder erhöht werden. Nr. 1.1.3 erster Halbsatz und Buchstabe A Nr. 4 Satz 1 bleiben unberührt.

1.2
Stundentafeln

1.2.1.
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik14
Sport
Religion
Berufsspezifischer Unterricht
mit den Lernfeldern
22 (1)
...............
...............
Insgesamt36

1.2.2
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Metalltechnik

1.2.2.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
oder Wahlpflichtangebote997,5
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
...............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
22--
............
...........
Insgesamt402824

1.2.2.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
oder Wahlpflichtangebote
Politik16,5
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
...................
..................
Insgesamt42

1.2.3
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Fahrzeugtechnik

1.2.3.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder
Wahlpflichtangebote997,5
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
.........
.........
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
22--
............
............
Insgesamt401824

1.2.3.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik16,5
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
...........
..........
Insgesamt42

1.2.4
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Elektrotechnik

1.2.4.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder
Wahlpflichtangebote997,5
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
.........
.........
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
............
............
Insgesamt361824

1.2.4.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik16,5
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
...........
..........
Insgesamt42

1.2.5
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Bautechnik

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives Berufsgrundbildungsjahr in bestimmten BerufenFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.........
.........
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
20--
............
............
Insgesamt38 (1)1818

1.2.6
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Holztechnik

1.2.6.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote95
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
913
...........
...........
Fachpraxis (1)
mit den Lernfeldern
21-
...........
...........
Insgesamt3918

1.2.7
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung

1.2.7.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361818

1.2.7.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.8
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie

1.2.8.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote997,5
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361824

1.2.8.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3? Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik16,5
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
.............
.............
Insgesamt42

1.2.9
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Drucktechnik

1.2.9.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361818

1.2.9.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.10
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung

1.2.10.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361818

1.2.10.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.11
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsbereich Gesundheit

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden im Bildungsgang bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik14
Sport
Religion
Berufsspezifischer Unterricht
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.12
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Körperpflege

1.2.12.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstunden

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
............
............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
............
............
Insgesamt361818

1.2.12.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
............
............
Insgesamt36

1.2.13
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft

1.2.13.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
..............
..............
Insgesamt361818

1.2.13.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
..............
..............
Insgesamt36

1.2.14
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Agrarwirtschaft

1.2.14.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote885
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
101013
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
..............
..............
Insgesamt36 (1)18 (1)18 (2)

1.2.14.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik13
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
23
..............
..............
Insgesamt (1)(2)36

1.2.15
Stundentafeln für die Berufsschule für Ausbildungsberufe, für die diese Bestimmungen keine besondere Stundentafel vorsehen

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
..............
..............
Insgesamt36

1.2.16
Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik
Bewegungserziehung/Sport12
Religion
Unterricht im Berufsbildungsbereich
Insgesamt12

2.
Berufsvorbereitungsjahr

2.1
Allgemeine Hinweise

2.1.1
Berufsvorbereitungsjahr - Regelform -

Die Fachtheorie sowie die Fachpraxis beschränken sich in der Regel auf Bildungsinhalte aus zwei Berufsfeldern. Über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde.

Ein Berufsfeld (Fachtheorie und Fachpraxis) muss durchgehend während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Das zweite Berufsfeld darf jedoch nicht mit weniger als sechs Stunden pro Woche angesetzt werden. Die Stundenanteile, die den jeweiligen Berufsfeldern zugeordnet werden, bleiben variabel. Sie sollen - wie die Wahl der Berufsfelder auch - die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen. Im Berufsfeld "Wirtschaft und Verwaltung" wird eine getrennte Ausweisung von Fachtheorie und Fachpraxis wegen der Besonderheiten dieses Berufsfeldes nicht vorgenommen. Hier sollen solche Unterrichtsfächer berücksichtigt werden, die für anwendungsbezogene Tätigkeiten besonders geeignet sind. Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung durchgeführt werden. Diese Stunden müssen jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel entsprechend angerechnet werden. Bei voller Ausschöpfung dieser Möglichkeit reduziert sich die Stundentafel für die Schülerinnen und Schüler somit auf 31 Unterrichtsstunden.

2.1.2
Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses

Im Berufsvorbereitungsjahr können für leistungsbereite Schülerinnen und Schüler Lerngruppen im Rahmen eines besonderen handlungsorientierten Förderkonzeptes mit innerer oder äußerer Differenzierung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses gebildet werden. Dabei ist ein besonderes vierstündiges Förderangebot vorzusehen; die Stundentafel ist unter Einhaltung der Gesamtwochenstunden zu modifizieren. Das Förderkonzept muss die besondere berufspädagogische Förderung geeigneter Schülerinnen und Schüler zur ausgewogenen Entwicklung von Fach-, Methoden- sowie Sozialkompetenz darlegen. Durch eine projektorientierte Unterrichtsgestaltung soll das theoretische Wissen stabilisiert und gefestigt werden. Im zweiten Schulhalbjahr des Berufsvorbereitungsjahres ist in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik eine fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände durchzuführen. Das Förderangebot ist besonders zu benoten und im Zeugnis auszuweisen. Das von der Schule erstellte Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bedarf der Genehmigung der Schulbehörde. Zur Sicherung vergleichbarer Leistungsstandards legt die Schule der Schulbehörde zum Ende eines jeden Schuljahres einen Bericht über die Umsetzung des Förderkonzeptes vor. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn sich das jeweilige Förderkonzept als nicht ausreichend geeignet erweist.

2.1.3
Berufsvorbereitungsjahr - Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer -

Im Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer kann im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl zwischen den einzelnen Fächern eine andere als die vorgesehene Stundenverteilung vorgenommen werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich ist. Dabei darf die für jedes Fach in einem Schuljahr insgesamt zu erteilende Stundenzahl jedoch nicht verändert werden. Der Unterricht in der Fachtheorie und der Fachpraxis kann sich auch auf nur ein Berufsfeld beschränken. Der Deutschunterricht darf nicht nur ein reiner Sprachunterricht sein, sondern er ist fachbezogen zu erteilen. Dabei orientiert er sich an den Inhalten der anderen Fächer der Stundentafel, insbesondere an den berufsbezogenen Fächern, die das didaktische Zentrum des Berufsvorbereitungsjahres in der Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie für Ausländerinnen und Ausländer bilden. Zur Verwirklichung dieser pädagogischen Forderungen können die jeweilige Deutschlehrkraft mit wöchentlich zwei Unterrichtsstunden und die Lehrkräfte für den fachtheoretischen Unterricht mit wöchentlich insgesamt zwei Unterrichtsstunden mit Unterrichtsinhalten aus ihrem Fachgebiet am Unterricht der Fachpraxis mitwirken. Diese Stunden werden jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel angerechnet. Die pädagogische Verantwortung für den Fachpraxisunterricht verbleibt auch während der Doppelbesetzung beim Lehrer für Fachpraxis.

2.1.4
Einzelfallbezogene Förderpläne nach § 67 Abs. 5 NSchG

Für Jugendliche, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können im Rahmen der Erfüllung der Schulpflicht nach § 67 Abs. 5 NSchG einzelfallbezogene Förderpläne aufgestellt werden. Die einzelfallbezogene Förderung kann vollständig durch eine Jugendwerkstatt oder eine andere geeignete Einrichtung übernommen oder durch eine Vernetzung schulischer (z.B. Teilbesuch des Berufsvorbereitungsjahres) und außerschulischer Förderangebote durchgeführt werden. Der von der berufsbildenden Schule und der außerschulischen Einrichtung zu erstellende einzelfallbezogene Förderplan bedarf der Genehmigung der Schulbehörde. Für Jugendliche mit vergleichbarer Persönlichkeitsstruktur kann die Genehmigung von Förderplänen gemeinsam erfolgen.

2.1.5
Betriebspraktikum

Im Berufsvorbereitungsjahr soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass auch die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.

2.2
Stundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
RegelformSonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie für Ausländerinnen und Ausländer
Deutsch/Kommunikation10
Politik72
Sport2
Religion-
Fachtheorie Berufsfeld ...
Fachtheorie Berufsfeld ...66
Fachpraxis Berufsfeld ...1815
Fachpraxis Berufsfeld ...
Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften4-
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3535

II.
Einjährige Berufsfachschule, die keinen schulischen Abschluss voraussetzt

1.
Allgemeine Hinweise

In einjährigen Berufsfachschulen, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen, können für eine Klasse Teile des Fachs "Fachpraxis" als praktische Ausbildung in geeigneten Betrieben durchgeführt werden. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in die Leistungsbewertung für das Fach "Fachpraxis" einbezogen.

2.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation
Allgemeine Wirtschaftslehre
Rechnungswesen/Controlling26
Wirtschaftspraxis
Bürokommunikation
Wahlpflichtkurse
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

3.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Bekleidungstechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

4.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche (1)34

5.
Stundentafel für die

  1. a)
    einjährige Berufsfachschule - Gastronomie -
  2. b)
    einjährige Berufsfachschule - Lebensmittelhandwerk -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

6.
Stundentafel für die

  1. a)
    einjährige Berufsfachschule - Feinwerktechnik/Fertigungstechnik -
  2. b)
    einjährige Berufsfachschule - Installations- und Metallbautechnik -
  3. c)
    einjährige Berufsfachschule - Fahrzeugtechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

7.
Stundentafel für die

  1. a)
    einjährige Berufsfachschule - Elektrotechnik, Energietechnik -
  2. b)
    einjährige Berufsfachschule - Informationselektronik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
12
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

8.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Labortechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

9.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Druck- und Medientechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

10.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Farbtechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

11.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Friseurtechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

12.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Landwirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36 (1)

13.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Gartenbau -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36 (1)

14.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Floristik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

III.
Einjährige Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzt

1.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen (Höhere Handelsschule)

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen - Controlling
mit den Lernfeldern
......................
......................
Computer- und Wirtschaftspraxis mit den Lernfeldern
......................26
......................
Wirtschaftsmathematik mit den Lernfeldern
......................
......................
Wahlpflichtkurse
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

2.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Technik - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

3.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche (1)32

4.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Sozialpflege - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Pflege als Beruf (2)
Lebenssituation und Beziehungsprozess (2)24
Pflegerisches Handeln (2)
Wahlpflichtangebote2
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche (1)32

5.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Informatik - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation6
Kerngebiete der Informatik mit den Lernfeldern8
...............
...............
Anwendungsgebiete der Informatik mit den Lernfeldern8
...............
...............
Wahlpflichtkurse6
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

IV.
Berufsfachschule, die eine Hochschulzugangsberechtigung voraussetzt

Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Informatik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Schwerpunkt WirtschaftsinformatikSchwerpunkt Softwaretechnologie
Deutsch/Kommunikation44
Politik22
Englisch/Kommunikation44
Betriebswirtschaftslehre22
Fachrichtungsbezogener Bereich
Informationstechnologie und Rechnerkonzepte22
Betriebssysteme und Netzwerke44
Datenbanken und Informationssysteme44
Internettechnologien44
Software-Engineering und Programmierung in Java66
Projektarbeit im Unternehmen66
Schwerpunktbezogener Bereich
Einrichtung und Einsatz von ERP-Systemen6-
Analyse und Design von Informationssystemen6-
Angewandte Wirtschaftsinformatik14-
Objektorientierte Analyse und Design-6
Objektorientierte Entwicklung in C++-6
Angewandte Informatik Naturwissenschaften-14
Aktuelle Methoden und Verfahren44
Insgesamt6868

V.
Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt

1.
Allgemeine Hinweise

Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der Schulbehörde abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.

2.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Fremdsprachen und Korrespondenz -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik8
Sport
Religion
Wirtschaft
mit den Lernfeldern
11
..............
..............
Englisch
mit den Lernfeldern
13
..............
..............
Zweite Fremdsprache (2)
mit den Lernfeldern
13
..............
..............
Bürokommunikation
mit den Lernfeldern
11
..............
..............
Wahlpflichtkurse4
Insgesamt (1)60

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Naturwissenschaften
Mathematik6

3.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik8
Sport
Religion
Englisch5
Wirtschaft
mit den Lernfeldern
21
..............
..............
Informatik
mit den Lernfeldern
22
..............
..............
Wahlpflichtkurse4
Insgesamt (1)60

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Naturwissenschaften
Mathematik6

4.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Chemisch- und instrumentell-analytischer Arbeitsbereich
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Botanisch-zoologischer Arbeitsbereich
mit den Lernfeldern
16,5
..............
..............
Mikrobiologisch-biochemischer Arbeitsbereich
mit den Lernfeldern
15,5
..............
..............
Wahlpflichtkurse
mit den Lernfeldern
6
..............
..............
Insgesamt64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

5.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik5
Sport2
Religion2
Chemische Analytik
mit den Lernfeldern
14
..............
..............
Instrumentelle Analytik
mit den Lernfeldern
20
..............
..............
Präparative Chemie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Wahlpflichtkurse
mit den Lernfeldern
12
..............
..............
Insgesamt64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

6.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Elektro-technische Assistentin/Elektro-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Mathematik5
Physik2
Chemie/Werkstoffkunde2
Elektrotechnik/Elektronik10
Messtechnik3
Datenverarbeitung/Mikroprozessortechnik5
Energietechnik1
Nachrichtentechnik4
Steuerungs- und Regelungstechnik2
Elektrotechnik/Elektronik/Messtechnik (Labor)6
Nachrichtentechnisches Praktikum3
Praktische Grundausbildung/Schaltungstechnik (1)7
Datenverarbeitung/Mikroprozessortechnik (Labor)6
Insgesamt64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

7.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Technische Assistentin für Informatik/Technischer Assistent für Informatik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Mathematik4
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
48
..............
..............
Projektarbeit4
Insgesamt64 (1)

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch3
Englisch3

8.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Mathematik4
Physik2
Datenverarbeitung2
Anorganische Chemie
Organische Chemie7
Analytische Chemie
Biologie/Toxikologie3
Umweltrecht4
Ökologie/Naturschutz
Umweltkunde11
Analytisch-chemisches Praktikum6
Biologisch-mikroskopisches Praktikum4
Umweltmesstechnisches Praktikum13
Insgesamt64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

9.
Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent -

9.1
Schwerpunkt Sozialpädagogik

9.1.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik14
Sport
Religion
Berufsrolle und Konzeption
mit den Lernfeldern
............
............
Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
mit den Lernfeldern
............48
............
Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
mit den Lernfeldern
............
............
Sozialpädagogische Bildungsarbeit
mit den Lernfeldern
............
............
Wahlpflichtangebote oder Wahlpflichtkurse4
Insgesamt66

9.1.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 der Anlage 5 zu § 36 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Sozialpädagogik -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit elf Gesamtwochenstunden.

9.2
Schwerpunkt Familienpflege

9.2.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation12
Politik
Sport
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
36
............
............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
............
............
Insgesamt64

9.2.2
Praktische Ausbildung

In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 4 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Familienpflege -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit neuneinhalb Gesamtwochenstunden.

10.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Berufsbezogener Grundlagenbereich
Pädagogik/Heilpädagogik6,5
Psychologie6,5
Sprachbehindertenpädagogik5
Musiktheorie2,5
Atem- und Stimmtherapie/-schulung
Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung19,5
Atem- und Bewegungstherapie/-schulung
Berufs- und Rechtskunde2,5
Phoniatrie/Pädaudiologie3
Pneumologie2,5
Anatomie/Physiologie/Pathologie
HNO-Heilkunde
Orthopädie/Neurologie9,5
Psychiatrie
Pädiatrie
Berufsbezogener Anwendungsbereich
Atem- und Stimmtherapie/-schulung (1)
Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung (1)15
Atem- und Bewegungstherapie/-schulung (1)
Methodik/Didaktik,6
Lehrprobe im Bereich
- Atem- und Stimmtherapie/-schulung
- Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung
- Atem- und Bewegungstherapie/-schulung
Instrumentalspiel2,5
Rhythmik1,5
Chor/Chorische Stimmschulung2,5
Insgesamt (2)85

11.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Politik11
Sport0,50,5
Religion0,50,5
Biologie2,53
Mikrobiologie
Chemie21
Physik und Gerätekunde11
Versuchswesen und Biometrie1,51,5
Schwerpunkt Pflanzenproduktion
Bodenkunde und Pflanzenernährung
Pflanzenbau
Pflanzenschutz45,5
Pflanzenzüchtung
Saatgutprüfung
Chemisches Laborpraktikum
Biologisches Laborpraktikum33
Mikrobiologisches Laborpraktikum
Schwerpunkt Tierproduktion
Tierernährung
Allgemeine Tierzucht
Tierhygiene45,5
Spezielle Tierzucht
Chemisches Laborpraktikum
Biologisches Laborpraktikum33
Mikrobiologisches Laborpraktikum
Wahlpflichtangebote21
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1818

Während des Bildungsganges findet zusätzlich ein Praktikum mit einer Dauer von insgesamt 1.800 Zeitstunden in von der Schulbehörde als geeignet anerkannten betrieblichen Ausbildungsstätten statt.

Es kann entsprechend den regionalen Erfordernissen auch abweichend von der Stundentafel, jedoch unter Einhaltung der Gesamtstundenzahl organisiert werden. Ort und Zeitpunkt des Praktikums regelt die Schule. Nach Abschluss des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der betrieblichen Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums einzureichen.

Eine betriebliche Ausbildungsstätte darf nur dann als geeignet anerkannt werden, wenn

  • das Praktikum von einer Person, die eine dem Schwerpunkt entsprechende wissenschaftliche Ausbildung nachweist, beaufsichtigt wird,
  • für die Ausbildung weitere geeignete Fachkräfte, darunter mindestens eine ausgebildete landwirtschaftlich-technische Assistentin oder ein ausgebildeter landwirtschaftlich-technischer Assistent, zur Verfügung stehen und
  • die für das Praktikum erforderlichen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

12.
Berufsfachschule - Kosmetik -

12.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote11
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -
mit den Lernfeldern
21
.....................................
.....................................
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
mit den Lernfeldern
21
.....................................
.....................................
Insgesamt54

12.2
Praktische Ausbildung

In der Klasse 2 wird neben der Erteilung des Unterrichts eine praktische Ausbildung von insgesamt 640 Zeitstunden in geeigneten Kosmetikbetrieben durchgeführt.

13.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Gestaltungstechnische Assistentin/Gestaltungstechnischer Assistent -

13.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik9
Sport
Religion
Grundlagen des Gestaltens mit den Lernfeldern12
...................
...................
Medientechnik mit den Lernfeldern16
...................
...................
Grafik-Design mit den Lernfeldern20
...................
...................
Projektarbeit5
Wahlpflichtkurse mit den Lernfeldern2
...................
...................
___________________________________________________________________________________________________
Insgesamt (27)64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Mathematik4
Englisch4

13.2
Praktische Ausbildung

Während der Ausbildung in der Berufsfachschule - Kinderpflege - wird eine praktische Ausbildung von insgesamt acht Wochen in einem Familienhaushalt mit mindestens zwei Kindern im Vorschulalter, in einer Krippe oder einer sozialpädagogischen Einrichtung des Elementarbereichs durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in die Leistungsbewertung für das Fach "Angewandte Didaktik und Methodik" einbezogen.

14.
Berufsfachschule - Ergotherapie -

14.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Ergotherapeutische Mittel28,75
Ergotherapeutische Maßnahmen27
Kommunikation2,5
Berufsidentität3,25
Wahlpflichtangebote6
___________________________________________________________________________________________________
Insgesamt67,5

14.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1.700 Zeitstunden durchgeführt, die in folgenden Bereichen abzuleisten sind:

1.Psychosozialer (psychiatrischer/psychosomatischer) Bereich400 Zeitstunden
2.Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich400 Zeitstunden
3.Arbeitstherapeutischer Bereich400 Zeitstunden
4.Erhöhung der Bereiche 1 bis 3 nach Wahl der Schule500 Zeitstunden
1.700 Zeitstunden

Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.

Die Schule und die Einrichtung legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis-Ergotherapie" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit zwölf Gesamtwochenstunden.

15.
Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent -

15.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation2
Fremdsprache/Kommunikation2
Politik2
Verordnungen ausführen5
Beraten und abgeben im Rahmen der Selbstmedikation10,5
Dienstleistungen anbieten und erbringen5,5
Arzneimittel herstellen16
Qualität kontrollieren17,5
Bei Betriebsgestaltung und -entwicklung mitwirken4,5
Insgesamt65

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Englisch2
Mathematik2

15.2
Praktikum

Während der Ausbildung ist ein Praktikum von 160 Zeitstunden außerhalb der schulischen Ausbildung in einer Apotheke unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers abzuleisten. Es soll Einblicke in die Betriebsabläufe einer Apotheke und die pharmazeutischen Tätigkeiten vermitteln und in Abschnitten von mindestens fünf Tagen abgeleistet werden. Von der Apotheke wird über die regelmäßige Teilnahme an dem Praktikum eine Bescheinigung erteilt.

15.3
Erste Hilfe

Außerhalb der schulischen Ausbildung ist eine Ausbildung in erster Hilfe von acht Doppelstunden abzuleisten.

15.4
Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung dient der Vorbereitung auf den zweiten Prüfungsabschnitt und wird in Apotheken, ausgenommen Zweigapotheken, abgeleistet. Die Leiterin oder der Leiter der Apotheke hat dafür zu sorgen, dass die praktische Ausbildung nur Tätigkeiten umfasst, die die Ausbildung fördern. Einer in der Apotheke tätigen Apothekerin oder einem in der Apotheke tätigen Apotheker soll nicht mehr als eine Schülerin oder ein Schüler zur praktischen Ausbildung zugewiesen werden. Die praktische Ausbildung vertieft die im Lehrgang erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse und wendet sie praktisch an. Sie erstreckt sich auf folgende Lerngebiete:

  1. 1.
    Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren,
  2. 2.
    Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung,
  3. 3.
    Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln,
  4. 4.
    Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit,
  5. 5.
    Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung,
  6. 6.
    Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke,
  7. 7.
    Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke,
  8. 8.
    Ausführung ärztlicher Verschreibungen,
  9. 9.
    Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme,
  10. 10.
    Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten,
  11. 11.
    Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise,
  12. 12.
    Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung,
  13. 13.
    Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren,
  14. 14.
    umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung.

Während der praktischen Ausbildung hat die Schülerin oder der Schüler ein Tagebuch zu führen. In diesem sind die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln zu beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anzufertigen. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten; dies gilt entsprechend, wenn die praktische Ausbildung nicht ganztägig abgeleistet werden kann. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die mündliche Prüfung auszugleichen.

Über die praktische Ausbildung in der Apotheke hat die Apotheke eine Bescheinigung auszustellen, in der auch zu bestätigen ist, dass die im Tagebuch beschriebenen Arbeiten von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgeführt wurden.

Buchstabe B Nr. 7 findet keine Anwendung.

16.
Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer Assistent - mit den Schwerpunkten

  • Nautik
  • Fischerei
  • Schiffsbetriebstechnik

16.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation160
Politik160
Sport80
Religion80
Mathematisch-physikalische Grundlagen des Schiffsbetriebs
Schiffssicherheit
Fertigungstechnologie
Metallgrundausbildung880
Schiffstechnologie
Wach- und Fahrbetrieb
Seemannschaft
Englisch
Insgesamt1.360

16.2
Praktikum

Während der Ausbildung in der Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer Assistent - wird zusätzlich ein Praktikum durchgeführt. Während des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule ein Berichtsheft über ihre Tätigkeit zu führen und nach Abschluss eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung einzureichen. Ausbildungsinhalt, Ort und Zeitpunkt des Praktikums regelt die Schule nach folgendem Plan:

16.2.1
Fahrt auf Seeschiffen

Die Schülerinnen und Schüler haben während des Bildungsganges Fahrten auf Seeschiffen, die für die Ausbildungsziele des Praktikums geeignet sind, mit einer Dauer von 30 Wochen durchzuführen. Die Schülerin oder der Schüler, die Schule und die Ausbildungsstätte schließen einen Vertrag über das Praktikum ab. Der für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums vorgesehene Schiffsoffizier soll Inhaber eines deutschen Befähigungszeugnisses sein.

16.2.2
Tagespraktika

Die Schülerinnen und Schüler haben während des Bildungsganges Tagespraktika mit einer Dauer von 14 Wochen in den verschiedenen seefahrtbezogenen Tätigkeitsfeldern abzuleisten.

17.
Berufsfachschule - Altenpflege -

17.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Übergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation7,5
Fremdsprache/Kommunikation7,5
Politik7,5
Religion7,5
Berufsbezogener Lernbereich
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
mit den Lernfeldern (1)
30
....................
....................
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
mit den Lernfeldern
7,5
....................
....................
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
mit den Lernfeldern (1)
4
....................
....................
Altenpflege als Beruf
mit den Lernfeldern (1)
6
....................
....................
Wahlpflichtangebote5
Insgesamt60

17.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2.500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt. Die praktische Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege ist in mindestens drei der folgenden Einrichtungen durchzuführen:

  1. 1.
    Heim i.S. des § 1 des Heimgesetzes oder einer stationären Pflegeeinrichtung i.S. des § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt,
  2. 2.
    ambulante Pflegeeinrichtung i.S. des § 71 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt,
  3. 3.
    psychiatrische Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,
  4. 4.
    Allgemeinkrankenhaus, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrische Fachklinik,
  5. 5.
    geriatrische Rehabilitationseinrichtung,
  6. 6.
    Einrichtungen der offenen Altenhilfe.

Davon müssen mindestens 2.000 Zeitstunden in Einrichtungen nach den Nummern 1 und 2 abgeleistet werden.

Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerin oder der Schüler während der unterrichtsfreien Zeit mindestens fünf und höchstens sechs Wochen Urlaub pro Jahr erhält. Die Schule und die Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest.

Die praktische Ausbildung ist in der Regel um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in den einzelnen Einrichtungen haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.

Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis Altenpflege und Altenhilfe" zusammengefasst.

18.
Zweijährige Berufsfachschule - Pflegeassistenz -

18.1
Stundentafel

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18.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine zusätzliche praktische Ausbildung von insgesamt 960 Stunden (24 Wochen) in geeigneten Einrichtungen in dem Bereich Pflege und in mindestens einem der beiden Bereiche Betreuung und Versorgung durchgeführt. Die praktische Ausbildung soll geblockt erfolgen. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Der Ausbildungsplan wird von der Einrichtung und der Schule gemeinsam erstellt.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in den einzelnen Einrichtungen haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.

Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften im Benehmen mit den jeweiligen Praxisanleitungen in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Pflegehilfe -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit sieben Gesamtwochenstunden.

VI.
Zweijährige Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt

1.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Wirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik14
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation8
Mathematik5
Allgemeine Wirtschaftslehre14
Rechnungswesen-Controlling
Wirtschaftspraxis15
Bürokommunikation
Wahlpflichtkurse4
Insgesamt (1)60

2.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Technik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik17
Sport
Religion
Fremdsprache/Kommunikation4
Mathematik4
Technologie13
Labor- und Werkstattübungen zur Technologie2
Naturwissenschaften4
Fachpraxis18
Insgesamt62

3.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Ernährung und Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik19
Sport
Religion
Mathematik4
Fachtheorie21
mit den Lernfeldern
............
..............
Fachpraxis18
Insgesamt62

4.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Agrarwirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik19
Sport
Religion
Mathematik4
Naturwissenschaften
Wirtschaftslehre11
Technologie
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
................
..............
Fachpraxis18
Insgesamt62

5.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpflege (Pflegevorschule)

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik19
Sport
Religion
Mathematik4
Pflege als Beruf (2)
Lebenssituation und Beziehungsprozess (2)37
Pflegerisches Handeln (2)
Insgesamt (1)60

6.
Berufsfachschule - Sozialpädagogik -

6.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik19
Sport
Religion
Mathematik4
Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern
.....................
.....................
Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern
.....................
.....................
Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern35
.....................
.....................
Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern
.....................
.....................
Wahlpflichtangebote oder Wahlpflichtkurse
_______________________________________________________________________________________
Insgesamt62

6.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Sozialpädagogik -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit fünfeinhalb Gesamtwochenstunden.

VII. Fachoberschule

1.
Allgemeine Hinweise

1.1
An berufsbildenden Schulen, an denen neben der Fachoberschule auch eine Berufsoberschule geführt wird, kann für Schülerinnen und Schüler, die im unmittelbaren Anschluss die Berufsoberschule besuchen und die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, ein Zusatzangebot in einer zweiten Fremdsprache von vier Wochenstunden angeboten werden.

1.2
Das Praktikum soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. Teile des Praktikums können in Werkstätten berufsbildender Schulen abgeleistet werden. Diese Anteile sollen 240 Stunden nicht überschreiten.

1.3
Das Praktikum in der Fachoberschule - Agrarwirtschaft - soll in geeigneten Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft abgeleistet werden. Die Teilnahme an einem berufsspezifischen Lehrgang des Berufsbereichs bis zu drei Wochen ist möglich.

1.4
Das Fach Naturwissenschaft kann in allen Fachrichtungen auch in zwei oder drei der Fächer Physik, Chemie oder Biologie aufgeteilt werden. Dabei ändert sich die Gesamtstundenzahl nicht.

1.5
Innerhalb der die jeweilige Fachrichtung prägenden Fächer können Wahlpflichtkurse im Umfang von bis zu vier Wochenstunden angeboten werden. Der Umfang der übrigen die Fachrichtung prägenden Fächer verringert sich entsprechend, sodass die Wochenstundenzahl unverändert bleibt. Die Regelungen des Ersten Abschnitts Buchstabe B Nr. 5 gelten entsprechend.

2.
Fachoberschule - Wirtschaft und Verwaltung -

2.1
Stundentafel für den Schwerpunkt Wirtschaft

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2.2
Stundentafel für den Schwerpunkt - Verwaltung und Rechtspflege -

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2.3
Stundentafel für den Schwerpunkt - Informatik -

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3.
Stundentafel für die Fachoberschule - Technik -

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3.1
Stundentafel für die Fachoberschule - Technik, Schwerpunkt Informatik -

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4. Fachoberschule
- Gesundheit und Soziales -

4.1.
Stundentafel für den Schwerpunkt Gesundheit-Pflege

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4.2
Stundentafel für den Schwerpunkt Sozialpädagogik

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5.
Stundentafel für die Fachoberschule - Gestaltung -

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6.
Stundentafel für die Fachoberschule - Ernährung und Hauswirtschaft -

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7.
Stundentafel für die Fachoberschule - Agrarwirtschaft -

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VIII.
Berufsoberschule

1.
Allgemeine Hinweise

An Berufsoberschulen kann für Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, ein Zusatzangebot in einer zweiten Fremdsprache von vier Wochenstunden angeboten werden.

2.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Wirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion
Englisch30 (1)
Mathematik
Naturwissenschaften
Wirtschaft
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche30

3.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Technik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Wirtschaftslehre
Technik11
Unterrichtsstunden pro Woche30

4.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Agrarwirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13 Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Agrartechnik11
Unterrichtsstunden pro Woche30

5.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Sozialwesen -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Chemie/Biologie
Pädagogik/Psychologie11
Unterrichtsstunden pro Woche30

6.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Ernährung und Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Ernährungslehre
Lebensmitteltechnologie
Unterrichtsstunden pro Woche30

IX.
Fachgymnasium

1.
Allgemeine Hinweise

1.1
Verteilung der Unterrichtsstunden

1.1.1
Der Unterricht in einer weiteren Fremdsprache in der Einführungs- wie in der Qualifikationsphase entfällt, sofern eine Pflichtfremdsprache nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9 zu § 36 BbS-VO nicht betrieben werden muss oder eine andere Fremdsprache nicht freiwillig gewählt wird.

1.1.2
Im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkte Agrarwirtschaft und Ökotrophologie, können in der Einführungsphase zwei Naturwissenschaften jeweils ein halbes Schuljahr erteilt werden.

1.1.3
Das Fach "Praxis" ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden.

1.1.4
Zusätzlich können nach Bedarf Wahlangebote eingerichtet werden.

1.2
Projektarbeit

In einem Halbjahr des 12. Jahrganges der Qualifikationsphase ist eine Projektarbeit mit beruflichem Bezug anzufertigen, die den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu vertieftem wissenschaftspropädeutischen Arbeiten gibt. Sie kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt werden. Die Projektarbeit ist auf der Grundlage des Fachs "Praxis" und der die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfächer zu erstellen. Es können jedoch auch alle weiteren Fächer der Stundentafel in das Projekt einbezogen werden.n, die Bewertung der Projektarbeit geht in die Bewertung der beteiligten Fächer des Schulhalbjahres ein.

1.3
Bewertung der sprachlichen Richtigkeit

In Fächern, in denen Deutsch Unterrichtssprache ist, führen schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form in einer Klausur oder in gleichwertigen schriftlichen Leistungsnachweisen zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punkten bei der einfachen Wertung.

1.4
Betriebspraktikum

Während der Einführungsphase kann ein Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.

2.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Wirtschaft -

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3.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Technik -

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4.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Gesundheit und Soziales -

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X.
Fachschule

1.
Rahmenstundentafel(1)

für die zweijährige Fachschule der Fachrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nrn.

  1. 1.
    Bautechnik,
  2. 2.
    Bekleidungstechnik,
  3. 3.
    Bergbautechnik,
  4. 4.
    Biotechnik,
  5. 5.
  6. 6.
    Elektrotechnik,
  7. 7.
    Farb- und Lacktechnik,
  8. 8.
    Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
  9. 9.
    Holztechnik,
  10. 10.
    Hüttentechnik,
  11. 11.
    Informatik
  12. 12.
    Kraftfahrzeugtechnik,
  13. 13.
  14. 14.
    Maschinentechnik,
  15. 15.
    Medizintechnik,
  16. 16.
    Metallbautechnik,
  17. 17.
    Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik,
  18. 18.
    Sanitärtechnik,
  19. 19.
    Schiffbautechnik,
  20. 20.
    Steintechnik,
  21. 21.
    Umweltschutztechnik und
  22. 22.
    Verfahrenstechnik

der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO.

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik12
Betriebswirtschaft
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Fächergruppen15 bis 25
- Mathematisch - naturwissenschaftliche Grundlagen
- Technologien
- Betriebsorganisation
Schwerpunktbezogener Bereich mit der Fächergruppe (2)20 bis 30
Planungs- und Produktionstechniken
Projektarbeit4 bis 8
Wahlpflichtangebote4 bis 9
Insgesamt60

2.
Stundentafel für die Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -

2.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Schwerpunkt BohrtechnikSchwerpunkt Fördertechnik
Deutsch/Kommunikation22
Fremdsprache/Kommunikation11
Politik11
Betriebswirtschaft11
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik11
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen22
Informationstechnik/Technische Kommunikation22
Maschinentechnik22
Geologie22
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik22
Antriebs- und Arbeitsmaschinen11
Bergbehördliche Vorschriften und Arbeitssicherheit22
Bohrgerätetechnik1-
Bohrtechnik51
Fördertechnik13
Verfahrenstechnik-3
Workovertechnik22
Wahlpflichtangebote22
Insgesamt3030

2.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Schwerpunkt BohrtechnikSchwerpunkt Fördertechnik
Deutsch/Kommunikation33
Fremdsprache/Kommunikation33
Politik22
Betriebswirtschaft22
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik22
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen44
Informationstechnik/Technische Kommunikation44
Maschinentechnik33
Geologie33
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik33
Qualitätsmanagement11
Antriebs- und Arbeitsmaschinen33
Bergbehördliche Vorschriften und Arbeitssicherheit44
Bohrgerätetechnik3-
Bohrtechnik112
Fördertechnik27
Verfahrenstechnik-7
Workovertechnik22
Wahlpflichtangebote55
Insgesamt6060

Beispiele für themenbezogene Einzelqualifikationen:

  • Workover Bohrlochkontrolle
  • Betriebsführung

3.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Lebensmitteltechnik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik2
Naturwissenschaften7
Betriebswirtschaft/Organisation
Qualitätsmanagement18
Nahrungsmittelverkauf
Zentralfach (1)22
Wahlpflichtangebote3
Insgesamt60

  • Back- und Süßwarenproduktion
  • Fleischereierzeugnisproduktion.

4.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrartechnik -

4.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird im Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Gartenbau - und im Schwerpunkt Umweltschutztechnik nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule der Fachrichtung - Agrarwirtschaft, Schwerpunkte Landwirtschaft oder Gartenbau - erteilt.

4.2
Stundentafel für die Klasse 2

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Schwerpunkt Garten- und LandschaftsbauSchwerpunkt Umweltschutztechnik
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation44
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft1111
Naturwissenschaften
Produktions- und Verfahrenstechnik15
Wahlpflichtangebote-15
Naturschutz/Landschaftspflege-
Insgesamt (1)3030

5.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Betriebswirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation4
Fremdsprache/Kommunikation6
Politik2
Mathematik/Naturwissenschaften5
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik2
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht
Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht
Rechnungswesen-Controlling27
Wirtschaftsinformatik
Zentralfach10 (1)
Wahlpflichtangebote4
Insgesamt60

6.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Datenverarbeitung/Organisation -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation4
Fremdsprache/Kommunikation6
Politik2
Mathematik/Naturwissenschaften5
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik2
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre13
Rechnungswesen-Controlling
Datenverarbeitungsorganisation
Betriebssysteme/Datenkommunikation
Programmierung28
Datenbanksprachen
Datenverarbeitung-Anwendungen
Wahlpflichtangebote
Insgesamt60

7.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation4
Erste Fremdsprache4
Zweite Fremdsprache4
Politik2
Mathematik3
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht
Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht20
Rechnungswesen
Informationsverarbeitung/Organisation
Technologie des Hotel- und Gaststättengewerbes10
Praxis des Hotel- und Gaststättengewerbes
Zentralfach (1)10
Wahlpflichtangebote3
Insgesamt60

8.
Stundentafel für die Fachschule - Agrarwirtschaft -

8.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Agrarwirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schwerpunkt
LandwirtschaftGartenbauFloristik
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation444
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft141414
Unternehmensführung
Marketing
Gestaltung--
Angewandte Naturwissenschaften12
Produktions- und Verfahrenstechnik1212
Naturschutz/Landschaftspflege
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche (1)303030

8.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrarwirtschaft -

8.2.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft - erteilt.

8.2.2
Stundentafel für die Klasse 2

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schwerpunkt
MarketingBetriebs- und Unternehmensführung
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation44
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft1111
Naturwissenschaften
Produktions- und Verfahrenstechnik-
Naturschutz/Landschaftspflege-
Unternehmensführung15
Marketing15
Wahlpflichtangebote
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche (1)3030

9.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Holzgestaltung, Schwerpunkt Objektdesign -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik12
Betriebswirtschaft
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Naturwissenschaften
Haustechnik
Materialkunde
Entwurfslehre
Konstruktionslehre
Freies Zeichnen44
CAD
Farb- und Formenlehre
Designgeschichte
Künstlerisches Gestalten
Wahlpflichtangebote4
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche60

10.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Floristik -

10.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Floristik - erteilt

10.2
Stundentafel für die Klasse 2

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation4
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft11
Naturwissenschaften
Gestaltung
Unternehmensführung15
Marketing
Wahlpflichtangebote
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche30

11.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Naturwissenschaften5
Betriebs- und Unternehmensführung
Versorgung34
Berufs- und Arbeitspädagogik/Betreuung
Zentralfach (1)9
Wahlpflichtangebote4
Insgesamt (2)60

12.
Fahrzeugtechnik

12.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Religion2
Biologie4
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
42
.................
.................
Wahlpflichtangebote4
Insgesamt60

12.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis- Familienpflege" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit fünfeinhalb Gesamtwochenstunden.

13.
Zweijährige Fachschule - Sozialpädagogik -

13.1
Stundentafel

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13.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Zeitstunden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler während der Schulferien sechs Wochen Urlaub pro Jahr erhalten. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis-Sozialpädagogik" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit fünfeinhalb Gesamtwochenstunden.

14.
Fachschule - Heilerziehungspflege -

14.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Religion2
Berufsidentität und Qualitätssicherung6
mit den Lernfeldern
........................
........................
Heilerziehungspflegerische Begleitung und Pflege 15
mit den Lernfeldern
........................
........................
Lebenswelten und Beziehungen 9
mit den Lernfeldern
........................
........................
Heilerziehungspflegerische Konzepte und Prozessplanung 15
mit den Lernfeldern
........................
........................
Wahlpflichtangebote5
___________________________________________________________________________________________________
Insgesamt60

14.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1200 Zeitstunden durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten.

Die Fachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Heilerziehungspflege" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit siebeneinhalb Gesamtwochenstunden.

15.
Stundentafel für die Fachschule - Heilpädagogik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des eineinhalbjährigen Bildungsganges
Berufsidentität entwickeln (1)
Heilpädagogisches Handeln planen, durchführen und reflektieren (1)
Heilpädagogische Methoden anwenden und Lebenswelt gestalten (1)43,5
Beraten, begleiten, unterstützen (1)
Heilpädagogische Konzepte entwickeln (1)
Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinieren (1)
Religion1,5
Schwerpunkt Motopädie
Berufsidentität entwickeln (1)
Motopädisches Handeln planen, durchführen und reflektieren (1)
Motopädische Methoden anwenden und Lebenswelt gestalten (1)43,5
Beraten, begleiten, unterstützen (1)
Motopädische Konzepte entwickeln (1)
Motopädische Arbeit organisieren und koordinieren (1)
Religion1,5
Insgesamt45

XI.
Fachschule Seefahrt

1.
Fachschule - Nautik -

1.1
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der Nationalen Fahrt mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
Gesellschaft und Kommunikation5
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften3,5
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung23,5
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

1.2
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Gesellschaft und Kommunikation74
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften12-
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung1124,5
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote24
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3232,5

Zusatzangebot zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik2,52,5
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche2,52,5

1.3
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Gesellschaft und Kommunikation4
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung24,5
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote4
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32,5

1.4
Stundentafel für die Lehrgänge zum Erwerb der Befähigungszeugnisse BKü, BK

UnterrichtsfächerLehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän
BKüBK
Zahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
112
Allgemeiner Lehrbereich
Deutsch/Kommunikation-2-
Politik-4-
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Englisch-22
Mathematik34-
Physik---
Chemie---
Betriebsleitung/Personalführung--2
Navigation1068
Schifffahrtsrecht844
Seemannschaft726
Nachrichtenwesen-4-
Gesundheitspflege-2-
Schifffahrtsbetriebstechnik6-4
Wetterkunde2-2
Fischereibiologie--2
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche363030

1.5
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän BG

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Gesellschaft und Kommunikation63
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften11,5-
Schiffsführung
Ladung und Stauung
Fischereitechnologie13,526
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Projekte13
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3232

2.
Fachschule - Schiffsbetriebstechnik -

2.1
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
Gesellschaft und Kommunikation1,5
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik14,5
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche16

2.2
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik10
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche10

2.3
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen jeder Antriebsleistung

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Gesellschaft und Kommunikation9,5-
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften12-
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik1030,5
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote1,53
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3333,5

2.4
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen den jeder Antriebsleistung

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung30,5
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote3
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche33,5

B.
Erläuterungen zu den Stundentafeln

1.
Wahlpflichtangebote

1.1
Die in den Stundentafeln vorgesehenen Wahlpflichtangebote sind für Schülerinnen und Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote, für die die jeweilige Stundentafel jedoch nicht bestimmte Fächer festlegt.

1.2
Wahlpflichtangebote können in allen Fächern der Stundentafel erteilt werden. In diesen Fällen werden die Leistungen, die in den Wahlpflichtangeboten erbracht werden, nicht gesondert bewertet, sondern in die Leistungsbewertung für das jeweilige Fach der Stundentafel einbezogen. Wahlpflichtangebote, die in den Fächern der Stundentafel durchgeführt werden, dienen der Wiederholung, Übung und Festigung der Unterrichtsinhalte.

1.3
Wahlpflichtangebote können abweichend von Nr. 1.2 erteilt werden

1.3.1
in den zweijährigen Fachschulen der in den Nrn. 13, 23 und 26 bis 31 und 33 der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO genannten Fachrichtungen auch im Fach Mathematik und in der Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe - auch im Fach Naturwissenschaften,

1.3.2
in der Berufsfachschule - Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich-technischer Assistent - nur in den Fächern:

  1. a)
    Fotografie,
  2. b)
    Fachzeichnen oder
  3. c)
    Bürokommunikation,

1.3.3
in Fachschulen:

1.3.3.1
als Projektarbeit

bis zu vier Wochenstunden, in der eine anwendungsbezogene, dem Berufsziel angemessene Aufgabe unter einer fächerübergreifenden Themenstellung von einzelnen oder gemeinsam von mehreren Schülerinnen oder Schülern bearbeitet wird. An Fachschulen der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 11 und 13 bis 21 der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO genannten Fachrichtungen ist eine Projektarbeit anzufertigen.

1.3.3.2
als Angebot zum Erwerb einer themenbezogenen Einzelqualifikation,

in dem unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und der Interessen der Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls in Verbindung mit Fächern der Stundentafel, eine besondere Qualifikation vermittelt werden kann.

1.3.4
Werden Wahlpflichtangebote nach den Nrn. 1.3.1 bis 1.3.3 im Schuljahr durchschnittlich mindestens mit einer Wochenstunde erteilt, sind diese jeweils wie ein Fach der Stundentafel im Zeugnis besonders auszuweisen und zu benoten. Bei einer Projektarbeit, die die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, ist auch das Thema im Zeugnis auszuweisen. Eine erworbene themenbezogene Einzelqualifikation wird im Zeugnis besonders bescheinigt.

2.
Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften

2.1
Die in der Stundentafel des Berufsvorbereitungsjahres vorgesehenen Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften sind für die Schülerin oder den Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote. Sie dienen der schwerpunktmäßigen Entwicklung von Interessen und Neigungen, der Förderung der Kreativität und der Freizeitgestaltung, für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer auch der Förderung in der deutschen Sprache.

2.2
Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften werden nicht bewertet.

3.
Wahlangebote

3.1
Die in den Stundentafeln vorgesehenen Wahlangebote sind für die Schülerin oder den Schüler freiwillige Unterrichtsangebote, die den in den Fächern der Stundentafel verbindlichen Unterricht pädagogisch sinnvoll ergänzen.

3.2
Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den Wahlangeboten werden nicht bewertet.

4.
Förderunterricht

4.1
Für Schülerinnen und Schüler, die durch die Teilnahme am Unterricht in den Pflichtfächern und Wahlpflichtangeboten der Stundentafel nicht hinreichend gefördert werden können und deshalb einer besonderen, individuellen Förderung bedürfen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist Förderunterricht als zusätzlicher Pflichtunterricht einzurichten. Der Förderunterricht kann bis zu zwei Wochenstunden betragen. Eine Fördergruppe besteht aus höchstens acht Schülerinnen oder Schülern. Sie soll vier Schülerinnen oder Schüler nicht unterschreiten.

4.2
Stellt sich im Laufe des Schuljahres heraus, dass Schülerinnen und Schüler von einjährigen Berufsfachschulen der Anlage 2 zu § 36 BbS-VO das Bildungsziel voraussichtlich nicht erreichen werden, kann die Klassenkonferenz bestimmen, dass diese Schülerinnen und Schüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses anstelle von Unterricht in den berufsbezogenen Fächern im Umfang von mindestens drei Wochenstunden Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik erhalten. In diesen beiden Fächern ist im zweiten Schulhalbjahr eine fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände durchzuführen. Am Ende des Bildungsganges kann diesen Schülerinnen und Schülern kein erfolgreicher Besuch der Berufsfachschule bescheinigt werden.

5.
Wahlpflichtkurse

Wahlpflichtkurse gehen über die Inhalte der Fächer der Stundentafel hinaus und werden

  • an den Berufsfachschulen und Fachoberschulen nur zu berufsbezogenen oder die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Themen und
  • an der Fachschule - Heilpädagogik - nur zu Themen der angeleiteten Praxis

angeboten.

Die Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler in einem Wahlpflichtkurs erbringt, sind zu bewerten und in das Zeugnis wie die Note in einem Fach aufzunehmen. Die Stundenanteile für die einzelnen Wahlpflichtkurse legt die Schule fest. Jeder Wahlpflichtkurs muss mindestens zwei Wochenstunden pro Schulhalbjahr umfassen. Wahlpflichtkurse können klassenübergreifend angeboten werden.

6.
Teilung von Klassen, Demonstrationsunterricht, Versuche, Übungen und Planungsunterricht

6.1
Die Klasse darf geteilt werden bei

  1. a)
    fachpraktischem oder praktischem Unterricht,
  2. b)
    Demonstrationen, Versuchen im fachtheoretischen Unterricht und Übungen,
  3. c)
    Wahlpflichtangeboten, Wahlpflichtkursen oder Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften,

sofern das pädagogisch notwendig, schulorganisatorisch möglich und aufgrund der Unterrichtsversorgung in allen Bildungsgängen der Schule vertretbar ist.

6.2
Wahlpflichtangebote, Wahlpflichtkurse oder Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften können klassenübergreifend angeboten werden.

6.3
An der Berufsschule können im Rahmen des didaktischen Konzepts des fachtheoretischen Unterrichts Demonstrationen, Versuche und Übungen durchgeführt werden. Die Demonstrationen und Versuche werden in der Regel von einer Fachtheorielehrkraft und einer Lehrkraft für Fachpraxis gemeinsam durchgeführt.

6.4
Im schulischen Berufsgrundbildungsjahr und in der einjährigen Berufsfachschule kann in den Fächern "Fachtheorie" und "Fachpraxis" wöchentlich pro Klasse im Durchschnitt statt je einer Unterrichtsstunde Fachtheorie und Fachpraxis eine gemeinsame Unterrichtsstunde für Planungsunterricht verwendet werden, der im Klassenverband gemeinsam von der Fachtheorielehrkraft und den Fachpraxislehrkräften erteilt wird. Für die Schülerinnen und Schüler reduziert sich dadurch die Stundenzahl der Stundentafel entsprechend.

7.
Praktische Ausbildung

Ort und Zeitpunkt der in den Stundentafeln vorgesehenen praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die praktische Ausbildung kann geblockt oder unterrichtsbegleitend erfolgen. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der Schule in den Einrichtungen besucht, beraten und in ihren Leistungen - nach Rücksprache mit den Fachkräften der Einrichtung - bewertet. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in die Leistungsbewertung für die entsprechenden praktischen Fächer einbezogen oder nach Maßgabe der Stundentafel zu einer Note für ein zusätzliches Fach zusammengefasst.

8.
Betriebspraktika

8.1
Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, kann an schulischen Berufsgrundbildungsjahren und einjährigen Berufsfachschulen ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt werden.

8.2
Soweit diese Bestimmungen Betriebspraktika vorsehen, hat die Schule die Durchführung zu organisieren und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß daran teilnehmen und von den Lehrkräften beraten werden.

8.3
Die Dauer der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Betriebspraktika kann in jedem Schuljahr um bis zu sechs Wochen dadurch verlängert werden, dass die Schulferien in diesem Umfange für Betriebspraktika genutzt werden.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. August 2009 durch Abschnitt 6 Nummer 4 des RdErl. vom 10. Juni 2009 (Nds. MBl. S. 538). Zur weiteren Anwendung s. Abschnitt 6 Nummer 1 des RdErl. vom 10. Juni 2009 (Nds. MBl. S. 538).

(1) Amtl. Anm.:

Für die Ausbildungsberufe
Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte,
Notarfachangestellter/Notarfachangestellte,
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
kann der berufsspezifische Unterricht im Rahmen der Gesamtwochenstunden um zwei Gesamtwochenstunden erhöht werden.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges soll ein fünfwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt werden, und zwar zwei Wochen während der Unterrichtszeit und drei Wochen in den Oster- und Herbstferien.

(1) Amtl. Anm.:

Die Fachpraxis kann bis zu vier Wochen als Betriebspraktikum an drei Tagen pro Woche oder geblockt über die Dauer von bis zu zwölf Tagen durchgeführt werden.

(1) Amtl. Anm.:

In der Grundstufe soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Wird die Grundstufe als Berufsschule mit Teilzeit oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, gilt dies nur für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Agrarservice, Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt.

(1) Amtl. Anm.:

In der Grundstufe soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Wird die Grundstufe als Berufsschule mit Teilzeit oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, gilt dies nur für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Agrarservice, Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt.

(2) Amtl. Anm.:

In den Fachstufen für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Agrarservice, Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt wird jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt. Für den Ausbildungsberuf Gärtnerin/Gärtner gilt dies nur für die Fachstufe 1.

(1) Amtl. Anm.:

In der Grundstufe soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Wird die Grundstufe als Berufsschule mit Teilzeit oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, gilt dies nur für die Ausbildungsberufe Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt.

(2) Amtl. Anm.:

In den Fachstufen für die Ausbildungsberufe Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt wird jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt. Für den Ausbildungsberuf Gärtnerin/Gärtner gilt dies nur für die Fachstufe 1.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges kann ein vierwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Betreuung, vorzugsweise in solchen Einrichtungen, die auch hauswirtschaftliche Versorgung vornehmen, durchgeführt werden.

(1) Amtl. Anm.:

Davon wird eine Unterrichtsstunde für technische Übungen geblockt, die als einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden soll.

(1) Amtl. Anm.:

Davon wird eine Unterrichtsstunde für technische Übungen geblockt, die als einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden soll.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Betreuung, vorzugsweise in solchen Einrichtungen, die auch hauswirtschaftliche Versorgung vornehmen, durchgeführt.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein achtwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Therapie, der Heilerziehungspflege oder der Altenpflege durchgeführt. Das Betriebspraktikum ist in höchstens zwei Blöcken abzuleisten.

(2) Amtl. Anm.:

Als zweite Fremdsprache kann Französisch, Spanisch oder Italienisch erteilt werden. Weitere Fremdsprachen dürfen mit Genehmigung der Schulbehörde angeboten werden. Es darf grundsätzlich pro Klasse nur eine zweite Fremdsprache angeboten werden. An Standorten, an denen dieser Bildungsgang nur einzügig geführt wird, darf Unterricht in einer weiteren zweiten Fremdsprache erteilt werden, wenn am Unterricht in der jeweiligen Fremdsprache mindestens acht Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung von vier Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung von insgesamt vier Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Wird als fachpraktischer Unterricht erteilt.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum von insgesamt vier Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

In diesen Fächern muss eine Stunde als Einzelunterricht erteilt werden.

(1) Amtl. Anm.:

In diesen Fächern muss eine Stunde als Einzelunterricht erteilt werden.

(1) Amtl. Anm.:

In diesen Fächern muss eine Stunde als Einzelunterricht erteilt werden.

(2) Amtl. Anm.:

Während der Ausbildung an der Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer - ist zusätzlich ein Praktikum abzuleisten. Das Praktikum dient der Anwendung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und dem Erwerb praktischer Fertigkeiten. Das Praktikum dauert ein halbes Jahr. Die Schülerin oder der Schüler wählt im Einvernehmen mit der Schule die Praktikumsstelle aus. Die Schule und die Praktikumsstelle legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist nur mit Zustimmung der Schule möglich. Nach Ablauf des Praktikums berichtet die Praktikumsstelle der Schule über die Leistungen der Schülerin oder des Schülers. Nach Abschluss des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit einzureichen.

(27) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben der Werbewirtschaft von insgesamt vier Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Die zu unterrichtenden Lernfelder ergeben sich mit der vorgeschriebenen Stundenzahl aus Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 4418) i.V.m. der Bekanntmachung vom 27.11.2002 (BGBl. I S. 4429)

(1) Amtl. Anm.:

Die zu unterrichtenden Lernfelder ergeben sich mit der vorgeschriebenen Stundenzahl aus Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 4418) i.V.m. der Bekanntmachung vom 27.11.2002 (BGBl. I S. 4429)

(1) Amtl. Anm.:

Die zu unterrichtenden Lernfelder ergeben sich mit der vorgeschriebenen Stundenzahl aus Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 4418) i.V.m. der Bekanntmachung vom 27.11.2002 (BGBl. I S. 4429)

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges kann ein zweiwöchiges Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung durchgeführt werden.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein achtwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Therapie, der Heilerziehungspflege oder der Altenpflege durchgeführt. Das Betriebspraktikum ist in höchstens zwei Blöcken abzuleisten.

(1) Amtl. Anm.:

Die Stundenzahlen in den einzelnen Unterrichtsfächern müssen in der Summe der Klasse 12 - Fachoberschule - und der Klasse 13 - Berufsoberschule - die Rahmenstundentafel der KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule erfüllen.

(1) Amtl. Anm.:

Die Schule entscheidet mit Zustimmung der Schulbehörde vor Beginn des Bildungsganges unter Beachtung der Rahmenstundentafel und der curricularen Konzeption über die zu unterrichtenden Fächer sowie deren Inhalte und planmäßige Wochenstundenzahl. Die getroffene Entscheidung ist auch maßgebend für die Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO.

(2) Amtl. Anm.:

Wird eine Fachrichtung nicht in Schwerpunkten geführt, sind diese Stunden dem fachrichtungsbezogenen Bereich zuzuordnen.

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Im Rahmen des Unterrichts können Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden.

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen:
  • Absatzwirtschaft/Marketing
  • Außenwirtschaft
  • Controlling
  • Finanzwirtschaft
  • Fremdenverkehr/Touristik
  • Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Umweltökonomie
  • Wirtschaftsinformatik

(1) Amtl. Anm.:

Das Zentralfach ist nur in der Klasse 2 zu unterrichten. Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen:
  • Traditionelles Gastgewerbe
  • Systemgastronomie
  • Touristik und Gastgewerbe

(1) Amtl. Anm.:

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Das Zentralfach ist nur in der Klasse 2 zu unterrichten. Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen:
  • Management im Großhaushalt
  • Produktion, Absatz und Fremdenverkehr im hauswirtschaftlichen Betrieb.

(2) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum von insgesamt drei Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen