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Abschnitt 1 EB-BbS-VO - Grundlagen der Ausbildung

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über berufsbildende Schulen (EB-BbS-VO)
Amtliche Abkürzung
EB-BbS-VO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410018250001

Die Grundlagen der Ausbildung in den einzelnen Bildungsgängen sind die folgenden

  • Stundentafeln,
  • Vorschriften über die praktische Ausbildung,
  • Erläuterungen zu den Stundentafeln

sowie die Richtlinien beziehungsweise Rahmenrichtlinien und - soweit diese für verbindlich erklärt wurden - die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz.

A. Stundentafeln

Allgemeine Vorschriften

1.
Unterrichtsstunde

Das rechnerische Zeitmaß einer Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Die Pausen sind nach Zahl und Dauer ausreichend zu bemessen.

2.
Vollzeit- und Teilzeitunterricht

In den Stundentafeln wird die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden grundsätzlich für Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht angegeben. Soweit pädagogisch und schulorganisatorisch möglich, können die Bildungsgänge für ganze Klassen auch mit Teilzeitunterricht angeboten werden. In diesem Fall sind - soweit nicht besonders geregelt - die für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auf die doppelte Dauer der Teilzeitausbildung umzurechnen. Dabei darf die wöchentliche Unterrichtszeit 15 Wochenstunden nicht überschreiten. Abweichende Umrechnungen sind nur mit Genehmigung der BezReg zulässig.

3.
Gesamtwochenstunden und Gesamtstunden

Weisen die Stundentafeln für mehrjährige Bildungsgänge Gesamtwochenstunden (durchschnittliche Wochenstunden vervielfacht mit der Dauer der Ausbildung in Schuljahren) oder Gesamtstunden (Unterrichtsstunden, die in dem jeweiligen Zeitraum insgesamt erteilt werden sollen) aus, regelt die Schule die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Schuljahre in eigener Verantwortung.

4.
Wochenstundenzahl für mehrere Fächer

Werden Wochenstunden oder Gesamtwochenstunden in der Stundentafel für mehrere Fächer gemeinsam ausgewiesen, so legt die Schule entsprechend den schulfachlichen Erfordernissen und den einschlägigen Rahmenrichtlinien und Richtlinien die Stundenanteile für die einzelnen Fächer fest. Dabei darf jedoch kein Fach vollständig entfallen. Der Anteil des Unterrichts im Fach Religion darf in der

  • Berufsschule bei dreijähriger Ausbildungsdauer und in der Berufsfachschule - Altenpflege - 1,5 Gesamtwochenstunden,
  • Berufsschule bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer 2,0 Gesamtwochenstunden,
  • Einjährigen Berufsfachschule 1,0 Wochenstunde
  • Zweijährigen Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt, 2,0 Gesamtwochenstunden

nicht unterschreiten.

5.
Verteilung der Unterrichtsstunden

Die in den Stundentafeln für das einzelne Fach pro Woche ausgewiesene Stundenzahl kann innerhalb eines Schuljahres aus schulorganisatorischen Gründen auf die einzelnen Unterrichtswochen anders verteilt werden. Dabei dürfen jedoch die in einem Schuljahr für ein Fach insgesamt vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht verändert werden.

6.
Handlungsorientierter Unterricht

Der Unterricht in berufsbildenden Schulen ist nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung durchzuführen.

7.
Lernfelder

Sehen die Stundentafeln vor, dass der Unterricht in einem Fach nach Lernfeldern zu erteilen ist, so soll der Unterricht pro Schuljahr in der Regel in nicht mehr als sechs Lernfeldern stattfinden. Die in den Ordnungsmitteln vorgesehenen Unterrichtsinhalte sind in den Lernfeldern pädagogisch und fachlich sinnvoll zusammenzufassen. Die im jeweiligen Schuljahr unterrichteten Lernfelder sind im Zeugnis besonders auszuweisen.

8.
Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

Bei Bildungsgängen, in denen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Zusatzangebot oder einem Wahlpflichtangebot, die Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden kann, hat die Schule im Rahmen der ihr übertragenen Entscheidungsmöglichkeit den Unterricht so zu erteilen, dass er den Rahmenvorgaben der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5.6.1998 i.d.F. vom 22.10.1999) entspricht. Ein Zusatzangebot oder Wahlpflichtangebot soll schulform- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. An Orten, in denen mehrere berufsbildende Schulen vorhanden sind, kann dieser Unterricht auch in Kooperation der Schulen geführt werden.

I.
Berufsschule

1.
Berufsgrundbildungsjahr und Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

1.1
Allgemeine Hinweise

1.1.1
Der Unterricht in der Berufsschule findet in den folgenden Organisationsformen statt:

1.1.1.1
Vollzeitunterricht im schulischen Berufsgrundbildungsjahr

1.1.1.2
Berufsschulunterricht an Einzeltagen:

  • Der Berufsschulunterricht findet regelmäßig wöchentlich an Einzeltagen statt.
  • Auf jeweils mehrere aufeinander folgende regelmäßige wöchentliche Berufsschultage folgt in einer Woche ein zusätzlicher weiterer Berufsschultag (z.B. 4 plus 1), der unter Beachtung der Gesamtstundenzahl auch gebündelt oder geblockt erteilt werden kann.

1.1.1.3
Gebündelter Teilzeitunterricht:

Die Berufsschule bündelt die einzelnen Unterrichtstage z.B. in der Weise, dass Berufsschulunterricht mit wöchentlich zwei bis drei Berufsschultagen im Wechsel mit unterrichtsfreien Wochen über einen längeren Zeitraum angesetzt wird.

1.1.1.4
Blockunterricht:

Blockunterricht ist Vollzeitunterricht, der in zusammenhängenden Teilabschnitten von mindestens einer Woche Dauer im regelmäßigen Wechsel mit betrieblichen Ausbildungszeiten stattfindet. Die Einrichtung von Blockunterricht ist mit den örtlichen, an der Berufsausbildung beteiligten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.

1.1.2
Ein Unterrichtstag darf für Schülerinnen und Schüler nicht mehr als 9, eine Unterrichtswoche bei Blockunterricht nicht mehr als 37 Unterrichtsstunden umfassen.

1.1.3
Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der BezReg abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.

1.1.4
Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nr. 1.1.1 genannten Organisationsformen und nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann. Sofern sich im Einzugsbereich einer überbetrieblichen Unterweisungsstätte mehrere Berufsschulen befinden, koordiniert die BezReg die Unterrichtsorganisation an diesen Berufsschulen. Verständigen sich die betroffenen Berufsschulen nicht auf eine Organisationsform und ist daher das in Satz 1 genannte Ziel nicht zu erreichen, so entscheidet die BezReg.

1.1.5
Nach § 15 Abs. 5 NSchG soll die Unterrichtszeit in der Berufsschule im Gesamtdurchschnitt mindestens zwölf Unterrichtsstunden je Unterrichtswoche betragen. In den Stundentafeln für die Berufsschule werden diese Unterrichtsstunden für die Grund- und Fachstufen in der Regel für eine dreijährige Ausbildungsdauer ausgewiesen. Bei einer kürzeren oder längeren Ausbildungsdauer sind die Gesamtwochenstunden für die Grund- und Fachstufen entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. Dabei sind die Unterrichtsstunden des Fachs "Fachpraxis" des schulischen Berufsgrundbildungsjahres und der einjährigen Berufsfachschule nicht zu berücksichtigen. Wird die Grundstufe der Berufsschule als schulisches oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, ist bei der Vergabe des Berufsschulabschlusses die Gesamtwochenstundenzahl i.S. von § 28 Abs. 4 BbS-VO aus der Summe der für das Berufsgrundbildungsjahr ausgewiesen Wochenstunden und der Gesamtwochenstunden der Fachstufen zu bilden.

1.1.6
Im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr wird die berufliche Grundbildung im berufsfeldübergreifenden Lernbereich sowie im fachtheoretischen Bereich in der Berufsschule und die damit abgestimmte praktische Ausbildung im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses in Betrieben der Wirtschaft vermittelt. Der Unterricht im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr findet in der Regel an zwei Unterrichtstagen pro Woche statt. Im Einvernehmen mit den Betrieben der Wirtschaft können Teile auch der praktischen Ausbildung als fachpraktischer Unterricht in der Berufsschule vermittelt werden.

1.1.7
Die im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr und in der Berufsschule mit Teilzeitunterricht oder Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) für die Fächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote, Politik, Sport und Religion bei dreijährigen Ausbildungsverhältnissen ausgewiesene Gesamtwochenstundenzahl kann für Auszubildende mit einer Hochschulreife von 14 auf 8 reduziert und für lernschwächere Auszubildende in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb auf 16 erhöht werden. Für Ausbildungsverhältnisse mit einer längeren oder kürzeren Gesamtausbildungsdauer können die ausgewiesenen Gesamtwochenstunden entsprechend reduziert oder erhöht werden. Nr. 1.1.3 erster Halbsatz und Buchstabe A Nr. 4 Satz 1 bleiben unberührt.

1.2
Stundentafeln

1.2.1.
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik14
Sport
Religion
Berufsspezifischer Unterricht
mit den Lernfeldern
22 (1)
...............
...............
Insgesamt36

1.2.2
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Metalltechnik

1.2.2.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
oder Wahlpflichtangebote997,5
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
...............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
22--
............
...........
Insgesamt402824

1.2.2.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
oder Wahlpflichtangebote
Politik16,5
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
...................
..................
Insgesamt42

1.2.3
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Fahrzeugtechnik

1.2.3.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder
Wahlpflichtangebote997,5
Politik9
Sport9
Religion9
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
.........
.........
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
22--
............
............
Insgesamt401824

1.2.3.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote16,5
Politik16,5
Sport16,5
Religion16,5
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
...........
..........
Insgesamt42

1.2.4
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Elektrotechnik

1.2.4.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder
Wahlpflichtangebote997,5
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
.........
.........
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
............
............
Insgesamt361824

1.2.4.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik16,5
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
...........
..........
Insgesamt42

1.2.5
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Bautechnik

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives Berufsgrundbildungsjahr in bestimmten BerufenFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik9
Sport9
Religion9
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.........
.........
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
20--
............
............
Insgesamt38 (1)1818

1.2.6
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Holztechnik

1.2.6.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote95
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
913
...........
...........
Fachpraxis (1)
mit den Lernfeldern
21-
...........
...........
Insgesamt3918

1.2.7
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung

1.2.7.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361818

1.2.7.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.8
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie

1.2.8.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote997,5
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9916,5
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361824

1.2.8.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3½ Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik16,5
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
25,5
.............
.............
Insgesamt42

1.2.9
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Drucktechnik

1.2.9.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361818

1.2.9.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.10
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung

1.2.10.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik9
Sport9
Religion9
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
.............
.............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
.............
.............
Insgesamt361818

1.2.10.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote14
Politik14
Sport14
Religion14
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.11
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsbereich Gesundheit

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden im Bildungsgang bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik14
Sport
Religion
Berufsspezifischer Unterricht
mit den Lernfeldern
22
.............
.............
Insgesamt36

1.2.12
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Körperpflege

1.2.12.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstunden

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote995
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9913
............
............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
............
............
Insgesamt361818

1.2.12.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
............
............
Insgesamt36

1.2.13
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft

1.2.13.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote886
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
101012
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
..............
..............
Insgesamt361818

1.2.13.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
..............
..............
Insgesamt36

1.2.14
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Agrarwirtschaft

1.2.14.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen

UnterrichtsfächerSchulisches BerufsgrundbildungsjahrKooperatives BerufsgrundbildungsjahrFachstufen
Zahl der WochenstundenGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote885
Politik
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
101013
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18--
..............
..............
Insgesamt36 (1)18 (1)18 (2)

1.2.14.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik13
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
23
..............
..............
Insgesamt (1)(2)36

1.2.15
Stundentafeln für die Berufsschule für Ausbildungsberufe, für die diese Bestimmungen keine besondere Stundentafel vorsehen

UnterrichtsfächerGrundstufe und Fachstufen
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik14
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
22
..............
..............
Insgesamt36

1.2.16
Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik
Bewegungserziehung/Sport12
Religion
Unterricht im Berufsbildungsbereich
Insgesamt12

2.
Berufsvorbereitungsjahr

2.1
Allgemeine Hinweise

2.1.1
Berufsvorbereitungsjahr - Regelform -

Die Fachtheorie sowie die Fachpraxis beschränken sich in der Regel auf Bildungsinhalte aus zwei Berufsfeldern. Über Ausnahmen entscheidet die BezReg.

Ein Berufsfeld (Fachtheorie und Fachpraxis) muss durchgehend während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Das zweite Berufsfeld darf jedoch nicht mit weniger als sechs Stunden pro Woche angesetzt werden. Die Stundenanteile, die den jeweiligen Berufsfeldern zugeordnet werden, bleiben variabel. Sie sollen - wie die Wahl der Berufsfelder auch - die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen. Im Berufsfeld "Wirtschaft und Verwaltung" wird eine getrennte Ausweisung von Fachtheorie und Fachpraxis wegen der Besonderheiten dieses Berufsfeldes nicht vorgenommen. Hier sollen solche Unterrichtsfächer berücksichtigt werden, die für anwendungsbezogene Tätigkeiten besonders geeignet sind. Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung durchgeführt werden. Diese Stunden müssen jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel entsprechend angerechnet werden. Bei voller Ausschöpfung dieser Möglichkeit reduziert sich die Stundentafel für die Schülerinnen und Schüler somit auf 31 Unterrichtsstunden.

2.1.2
Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses

Im Berufsvorbereitungsjahr können für leistungsbereite Schülerinnen und Schüler Lerngruppen im Rahmen eines besonderen handlungsorientierten Förderkonzeptes mit innerer oder äußerer Differenzierung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses gebildet werden. Dabei ist ein besonderes vierstündiges Förderangebot vorzusehen; die Stundentafel ist unter Einhaltung der Gesamtwochenstunden zu modifizieren. Das Förderkonzept muss die besondere berufspädagogische Förderung geeigneter Schülerinnen und Schüler zur ausgewogenen Entwicklung von Fach-, Methoden- sowie Sozialkompetenz darlegen. Durch eine projektorientierte Unterrichtsgestaltung soll das theoretische Wissen stabilisiert und gefestigt werden. Im zweiten Schulhalbjahr des Berufsvorbereitungsjahres ist in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik eine fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände durchzuführen. Das Förderangebot ist besonders zu benoten und im Zeugnis auszuweisen. Das von der Schule erstellte Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bedarf der Genehmigung der BezReg. Zur Sicherung vergleichbarer Leistungsstandards legt die Schule der BezReg zum Ende eines jeden Schuljahres einen Bericht über die Umsetzung des Förderkonzeptes vor. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn sich das jeweilige Förderkonzept als nicht ausreichend geeignet erweist.

2.1.3
Berufsvorbereitungsjahr - Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer -

Im Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer kann im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl zwischen den einzelnen Fächern eine andere als die vorgesehene Stundenverteilung vorgenommen werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich ist. Dabei darf die für jedes Fach in einem Schuljahr insgesamt zu erteilende Stundenzahl jedoch nicht verändert werden. Der Unterricht in der Fachtheorie und der Fachpraxis kann sich auch auf nur ein Berufsfeld beschränken. Der Deutschunterricht darf nicht nur ein reiner Sprachunterricht sein, sondern er ist fachbezogen zu erteilen. Dabei orientiert er sich an den Inhalten der anderen Fächer der Stundentafel, insbesondere an den berufsbezogenen Fächern, die das didaktische Zentrum des Berufsvorbereitungsjahres in der Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie für Ausländerinnen und Ausländer bilden. Zur Verwirklichung dieser pädagogischen Forderungen können die jeweilige Deutschlehrkraft mit wöchentlich zwei Unterrichtsstunden und die Lehrkräfte für den fachtheoretischen Unterricht mit wöchentlich insgesamt zwei Unterrichtsstunden mit Unterrichtsinhalten aus ihrem Fachgebiet am Unterricht der Fachpraxis mitwirken. Diese Stunden werden jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel angerechnet. Die pädagogische Verantwortung für den Fachpraxisunterricht verbleibt auch während der Doppelbesetzung beim Lehrer für Fachpraxis.

2.1.4
Einzelfallbezogene Förderpläne nach § 67 Abs. 5 NSchG

Für Jugendliche, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können im Rahmen der Erfüllung der Schulpflicht nach § 67 Abs. 5 NSchG einzelfallbezogene Förderpläne aufgestellt werden. Die einzelfallbezogene Förderung kann vollständig durch eine Jugendwerkstatt oder eine andere geeignete Einrichtung übernommen oder durch eine Vernetzung schulischer (z.B. Teilbesuch des Berufsvorbereitungsjahres) und außerschulischer Förderangebote durchgeführt werden. Der von der berufsbildenden Schule und der außerschulischen Einrichtung zu erstellende einzelfallbezogene Förderplan bedarf der Genehmigung der BezReg. Für Jugendliche mit vergleichbarer Persönlichkeitsstruktur kann die Genehmigung von Förderplänen gemeinsam erfolgen.

2.1.5
Betriebspraktikum

Im Berufsvorbereitungsjahr soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass auch die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.

2.2
Stundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
RegelformSonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie für Ausländerinnen und Ausländer
Deutsch/Kommunikation10
Politik72
Sport2
Religion-
Fachtheorie Berufsfeld ...
Fachtheorie Berufsfeld ...66
Fachpraxis Berufsfeld ...1815
Fachpraxis Berufsfeld ...
Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften4-
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3535

II.
Einjährige Berufsfachschule, die keinen schulischen Abschluss voraussetzt

1.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation
Allgemeine Wirtschaftslehre
Rechnungswesen/Controlling26
Wirtschaftspraxis
Bürokommunikation
Wahlpflichtkurse
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

2.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Bekleidungstechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

3.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche (1)34

4.
Stundentafel für die

  1. a)
    einjährige Berufsfachschule - Gastronomie -
  2. b)
    einjährige Berufsfachschule - Nahrungsmittelhandwerk -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

5.
Stundentafel für die

  1. a)
    einjährige Berufsfachschule - Feinwerktechnik/Fertigungstechnik -
  2. b)
    einjährige Berufsfachschule - Installations- und Metallbautechnik -
  3. c)
    einjährige Berufsfachschule - Fahrzeugtechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik9
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
9
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

6.
Stundentafel für die

  1. a)
    einjährige Berufsfachschule - Elektrotechnik, Energietechnik -
  2. b)
    einjährige Berufsfachschule - Informationselektronik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
12
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

7.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Landwirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36 (1)

8.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Gartenbau -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36 (1)

9.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Floristik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
Politik8
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
18
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche36

III.
Einjährige Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzt

1.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen (Höhere Handelsschule)

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation
Allgemeine Wirtschaftslehre
Rechnungswesen/Controlling26
Wirtschaftspraxis
Bürokommunikation
Wahlpflichtkurse
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

2.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Technik - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

3.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
..............
..............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
..............
..............
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)32

4.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Sozialpflege - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Pflege als Beruf (2)
Lebenssituation und Beziehungsprozess (2)24
Pflegerisches Handeln (2)
Wahlpflichtangebote2
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)32

5.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Informatik - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Politik6
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation 6
Kerngebiete der Informatik mit den Lernfeldern8
...............
...............
Anwendungsgebiete der Informatik mit den Lernfeldern8
...............
...............
Wahlpflichtkurse6
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche 32

IV.
Berufsfachschule, die eine Hochschulzugangsberechtigung voraussetzt

Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Informatik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Schwerpunkt WirtschaftsinformatikSchwerpunkt Softwaretechnologie
Deutsch/Kommunikation44
Politik22
Englisch/Kommunikation44
Betriebswirtschaftslehre22
Fachrichtungsbezogener Bereich
Informationstechnologie und Rechnerkonzepte22
Betriebssysteme und Netzwerke44
Datenbanken und Informationssysteme44
Internettechnologien44
Software-Engineering und Programmierung in Java66
Projektarbeit im Unternehmen66
Schwerpunktbezogener Bereich
Einrichtung und Einsatz von ERP-Systemen6-
Analyse und Design von Informationssystemen6-
Angewandte Wirtschaftsinformatik14-
Objektorientierte Analyse und Design-6
Objektorientierte Entwicklung in C++-6
Angewandte Informatik Naturwissenschaften-14
Aktuelle Methoden und Verfahren44
Insgesamt6868

V.
Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt

1.
Allgemeine Hinweise

Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der BezReg abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.

2.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Fremdsprachen und Korrespondenz -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik8
Sport
Religion
Wirtschaft
mit den Lernfeldern
11
..............
..............
Englisch
mit den Lernfeldern
13
..............
..............
Zweite Fremdsprache (2)
mit den Lernfeldern
13
..............
..............
Bürokommunikation
mit den Lernfeldern
11
..............
..............
Wahlpflichtkurse4
Insgesamt (1)60

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Naturwissenschaften
Mathematik6

3.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik8
Sport
Religion
Englisch5
Wirtschaft
mit den Lernfeldern
21
..............
..............
Informatik
mit den Lernfeldern
22
..............
..............
Wahlpflichtkurse4
Insgesamt (1)60

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Naturwissenschaften
Mathematik6

4.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Mathematik4
Mikrobiologie/Biochemie7
Chemie4
Physikalische Chemie4
Botanik/Zoologie5
Instrumentelle Analytik2
Datenverarbeitung2
Mikrobiologisches und biochemisches Praktikum
Anatomisch-physiologisches Praktikum28
Chemisches und physikalisch-chemisches Praktikum
Insgesamt64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

5.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Schwerpunkt Umweltanalytik
Politik44
Sport22
Religion22
Mathematik44
Physik32
Physikalische Chemie
Anorganische Chemie1612
Organische Chemie
Analytische Chemie
Datenverarbeitung22
Physikalisches Praktikum33
Physikalisch-chemisches Praktikum3-
Qualitativ- und quantitativ/chemisch-analytisches Praktikum148
Organisch-chemisches Praktikum112
Biologie/Toxikologie-3
Umweltkunde-3
Mikrobiologisches Praktikum-3
Organisch-umweltanalytisches Praktikum-7
Anorganisch-umweltanalytisches Praktikum-7
Insgesamt6464

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

6.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Elektro-technische Assistentin/Elektro-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Mathematik5
Physik2
Chemie/Werkstoffkunde2
Elektrotechnik/Elektronik10
Messtechnik3
Datenverarbeitung/Mikroprozessortechnik5
Energietechnik1
Nachrichtentechnik4
Steuerungs- und Regelungstechnik2
Elektrotechnik/Elektronik/Messtechnik (Labor)6
Nachrichtentechnisches Praktikum3
Praktische Grundausbildung/Schaltungstechnik(1)7
Datenverarbeitung/Mikroprozessortechnik (Labor)6
Insgesamt64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

7.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Technische Assistentin für Informatik/Technischer Assistent für Informatik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Mathematik4
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
48
..............
..............
Projektarbeit4
Insgesamt64 (1)

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch3
Englisch3

8.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Politik4
Sport2
Religion2
Mathematik4
Physik2
Datenverarbeitung2
Anorganische Chemie
Organische Chemie7
Analytische Chemie
Biologie/Toxikologie3
Umweltrecht4
Ökologie/Naturschutz
Umweltkunde11
Analytisch-chemisches Praktikum6
Biologisch-mikroskopisches Praktikum4
Umweltmesstechnisches Praktikum13
Insgesamt64

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch4
Englisch4

9.
Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent -

9.1
Schwerpunkt Sozialpädagogik

9.1.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik12
Sport
Religion
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
48
............
............
Wahlpflichtangebote oder Wahlpflichtkurse4
Insgesamt64

9.1.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 der Anlage 5 zu § 36 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Sozialpädagogik -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit elf Gesamtwochenstunden.

9.2
Schwerpunkt Familienpflege

9.2.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation12
Fremdsprache/Kommunikation12
Politik12
Sport12
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
36
............
............
Fachpraxis
mit den Lernfeldern
16
............
............
Insgesamt64

9.2.2
Praktische Ausbildung

In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 4 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Familienpflege -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit neuneinhalb Gesamtwochenstunden.

10.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Berufsbezogener Grundlagenbereich
Pädagogik/Heilpädagogik6,5
Psychologie6,5
Sprachbehindertenpädagogik5
Musiktheorie2,5
Atem- und Stimmtherapie/-schulung
Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung19,5
Atem- und Bewegungstherapie/-schulung
Berufs- und Rechtskunde2,5
Phoniatrie/Pädaudiologie3
Pneumologie2,5
Anatomie/Physiologie/Pathologie
HNO-Heilkunde
Orthopädie/Neurologie9,5
Psychiatrie
Pädiatrie
Berufsbezogener Anwendungsbereich
Atem- und Stimmtherapie/-schulung (1)
Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung(1)1
Atem- und Bewegungstherapie/-schulung (1)
Methodik/Didaktik,6
Lehrprobe im Bereich
- Atem- und Stimmtherapie/-schulung
- Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung
- Atem- und Bewegungstherapie/-schulung
Instrumentalspiel2,5
Rhythmik1,5
Chor/Chorische Stimmschulung2,5
Insgesamt (2)85

11.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich-technischer Assistent -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Politik11
Sport0,50,5
Religion0,50,5
Biologie2,53
Mikrobiologie
Chemie21
Physik und Gerätekunde11
Versuchswesen und Biometrie1,51,5
Schwerpunkt Pflanzenproduktion
Bodenkunde und Pflanzenernährung
Pflanzenbau
Pflanzenschutz45,5
Pflanzenzüchtung
Saatgutprüfung
Chemisches Laborpraktikum
Biologisches Laborpraktikum33
Mikrobiologisches Laborpraktikum
Schwerpunkt Tierproduktion
Tierernährung
Allgemeine Tierzucht5,5
Tierhygiene4
Spezielle Tierzucht
Chemisches Laborpraktikum
Biologisches Laborpraktikum33
Mikrobiologisches Laborpraktikum
Wahlpflichtangebote21
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche 1818

Während des Bildungsganges findet zusätzlich ein Praktikum mit einer Dauer von insgesamt 1.800 Zeitstunden in von der BezReg als geeignet anerkannten betrieblichen Ausbildungsstätten statt.

Es kann entsprechend den regionalen Erfordernissen auch abweichend von der Stundentafel, jedoch unter Einhaltung der Gesamtstundenzahl organisiert werden. Ort und Zeitpunkt des Praktikums regelt die Schule. Nach Abschluss des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der betrieblichen Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums einzureichen.

Eine betriebliche Ausbildungsstätte darf nur dann als geeignet anerkannt werden, wenn

  • das Praktikum von einer Person, die eine dem Schwerpunkt entsprechende wissenschaftliche Ausbildung nachweist, beaufsichtigt wird,
  • für die Ausbildung weitere geeignete Fachkräfte, darunter mindestens eine ausgebildete landwirtschaftlich-technische Assistentin oder ein ausgebildeter landwirtschaftlich-technischer Assistent, zur Verfügung stehen und
  • die für das Praktikum erforderlichen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

12.
Berufsfachschule - Kosmetik -

12.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote11
Politik
Religion
Fachtheorie
Anatomie/Physiologie8
Dermatologie
Chemie/Rohstoffkunde
Waren- und Verkaufskunde10
Theorie der Kosmetik
Physik/Apparatekunde2
Betriebliches Rechnungswesen2
Fachpraxis
Gymnastik
Kosmetische Grundausbildung
Körperbehandlungen und Massagen
Hand- und Fußpflege21
Apparative Kosmetik
Dekorative Kosmetik
Insgesamt54

12.2
Praktische Ausbildung

In der Klasse 2 wird neben der Erteilung des Unterrichts eine praktische Ausbildung von wöchentlich 16 Zeitstunden in geeigneten betrieblichen Übungsstätten durchgeführt. Die praktische Ausbildung kann auch unter Beachtung der Gesamtstundenzahl in Blöcke zusammengefasst werden.

13.
Berufsfachschule - Kinderpflege -

13.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote6
Politik2
Sport2
Religion2
Pädagogik/Psychologie7
Berufskunde3
Gesundheitslehre4
Praxis-Versorgung4
Angewandte Didaktik und Methodik13
Natur- und Sachkunde
Medien
Kunsterziehung/Werken
Musik/Rhythmik21
Spiel
Bewegungserziehung
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche64

13.2
Praktische Ausbildung

Während der Ausbildung in der Berufsfachschule - Kinderpflege - wird eine praktische Ausbildung von insgesamt acht Wochen in einem Familienhaushalt mit mindestens zwei Kindern im Vorschulalter, in einer Krippe oder einer sozialpädagogischen Einrichtung des Elementarbereichs durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in die Leistungsbewertung für das Fach "Angewandte Didaktik und Methodik" einbezogen.

14.
Berufsfachschule - Heilerziehungshilfe -

14.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation1
Politik und Berufskunde2
Religion1
Pädagogik/Psychologie6
Medizinische Grundlagen5
Heilerziehungspflege3
Sozialpädagogische Medien8
Pflege6
Insgesamt32

14.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt zwölf Wochen in den Bereichen Pflege, Bildung und Förderung behinderter Menschen durchgeführt.

Die Berufsfachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeilen zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.

Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Heilerziehungshilfe" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als sechsstündiges Fach der Stundentafel.

15.
Berufsfachschule - Altenpflegehilfe -

15.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Fächergruppe I
Deutsch/Kommunikation/Politik2
Religion1
Berufskunde1
Rechtskunde/Sozialrecht2
Fächergruppe II
Psychologie/Soziologie2
Didaktik und Methodik der Geragogik3
Geragogische Medien: Gestalten, Bewegen, Darstellen4
Tagesgestaltung2
Fächergruppe III
Medizinische Grundlagen5
Ernährungslehre1
Arzneimittellehre1
Gerontopsychiatrie und -neurologie2
Pflege des alten Menschen6
Insgesamt32

15.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 15 Wochen in Einrichtungen der Altenpflege oder Altenhilfe durchgeführt. Die Berufsfachschule und die Einrichtung der Altenpflege oder Altenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest.

Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Altenpflegehilfe" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als siebenstündiges Fach der Stundentafel.

16.
Berufsfachschule - Ergotherapie -

16.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
61,5
....................
....................
Wahlpflichtangebote6
Insgesamt67,5

16.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1.700 Zeitstunden durchgeführt, die in folgenden Bereichen abzuleisten sind:

1.Psychosozialer (psychiatrischer/psychosomatischer) Bereich400 Zeitstunden
2.Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich400 Zeitstunden
3.Arbeitstherapeutischer Bereich400 Zeitstunden
4.Erhöhung der Bereiche 1 bis 3 nach Wahl der Schule500 Zeitstunden
1.700 Zeitstunden

Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.

Die Schule und die Einrichtung legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis-Ergotherapie" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit zwölf Gesamtwochenstunden.

17.
Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent -

17.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation2
Fremdsprache/Kommunikation2
Politik2
Verordnungen ausführen5
Beraten und abgeben im Rahmen der Selbstmedikation10,5
Dienstleistungen anbieten und erbringen5,5
Arzneimittel herstellen16
Qualität kontrollieren17,5
Bei Betriebsgestaltung und -entwicklung mitwirken4,5
Insgesamt65

Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Englisch2
Mathematik2

17.2
Praktikum

Während der Ausbildung ist ein Praktikum von 160 Zeitstunden außerhalb der schulischen Ausbildung in einer Apotheke unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers abzuleisten. Es soll Einblicke in die Betriebsabläufe einer Apotheke und die pharmazeutischen Tätigkeiten vermitteln und in Abschnitten von mindestens fünf Tagen abgeleistet werden. Von der Apotheke wird über die regelmäßige Teilnahme an dem Praktikum eine Bescheinigung erteilt.

17.3
Erste Hilfe

Außerhalb der schulischen Ausbildung ist eine Ausbildung in erster Hilfe von acht Doppelstunden abzuleisten.

17.4
Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung dient der Vorbereitung auf den zweiten Prüfungsabschnitt und wird in Apotheken, ausgenommen Zweigapotheken, abgeleistet. Die Leiterin oder der Leiter der Apotheke hat dafür zu sorgen, dass die praktische Ausbildung nur Tätigkeiten umfasst, die die Ausbildung fördern. Einer in der Apotheke tätigen Apothekerin oder einem in der Apotheke tätigen Apotheker soll nicht mehr als eine Schülerin oder ein Schüler zur praktischen Ausbildung zugewiesen werden. Die praktische Ausbildung vertieft die im Lehrgang erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse und wendet sie praktisch an. Sie erstreckt sich auf folgende Lerngebiete:

  1. 1.
    Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren,
  2. 2.
    Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung,
  3. 3.
    Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln,
  4. 4.
    Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit,
  5. 5.
    Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung,
  6. 6.
    Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke,
  7. 7.
    Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke,
  8. 8.
    Ausführung ärztlicher Verschreibungen,
  9. 9.
    Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme,
  10. 10.
    Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten,
  11. 11.
    Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise,
  12. 12.
    Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung,
  13. 13.
    Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren,
  14. 14.
    umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung.

Während der praktischen Ausbildung hat die Schülerin oder der Schüler ein Tagebuch zu führen. In diesem sind die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln zu beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anzufertigen. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten; dies gilt entsprechend, wenn die praktische Ausbildung nicht ganztägig abgeleistet werden kann. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die mündliche Prüfung auszugleichen.

Über die praktische Ausbildung in der Apotheke hat die Apotheke eine Bescheinigung auszustellen, in der auch zu bestätigen ist, dass die im Tagebuch beschriebenen Arbeiten von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgeführt wurden.

Buchstabe B Nr. 7 findet keine Anwendung.

18.
Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer Assistent - mit den Schwerpunkten

  • Nautik
  • Fischerei
  • Schiffsbetriebstechnik

18.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation160
Politik160
Sport80
Religion80
Mathematisch-physikalische Grundlagen des Schiffsbetriebs
Schiffssicherheit
Fertigungstechnologie
Metallgrundausbildung880
Schiffstechnologie
Wach- und Fahrbetrieb
Seemannschaft
Englisch
Insgesamt1.360

18.2
Praktikum

Während der Ausbildung in der Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer Assistent - wird zusätzlich ein Praktikum durchgeführt. Während des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule ein Berichtsheft über ihre Tätigkeit zu führen und nach Abschluss eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung einzureichen. Ausbildungsinhalt, Ort und Zeitpunkt des Praktikums regelt die Schule nach folgendem Plan:

18.2.1
Fahrt auf Seeschiffen

Die Schülerinnen und Schüler haben während des Bildungsganges Fahrten auf Seeschiffen, die für die Ausbildungsziele des Praktikums geeignet sind, mit einer Dauer von 30 Wochen durchzuführen. Die Schülerin oder der Schüler, die Schule und die Ausbildungsstätte schließen einen Vertrag über das Praktikum ab. Der für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums vorgesehene Schiffsoffizier soll Inhaber eines deutschen Befähigungszeugnisses sein.

18.2.2
Tagespraktika

Die Schülerinnen und Schüler haben während des Bildungsganges Tagespraktika mit einer Dauer von 14 Wochen in den verschiedenen seefahrtbezogenen Tätigkeitsfeldern abzuleisten.

19.
Berufsfachschule - Altenpflege -

19.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Übergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation7,5
Fremdsprache/Kommunikation7,5
Politik7,5
Religion7,5
Berufsbezogener Lernbereich
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
mit den Lernfeldern (1)
30
....................
....................
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
mit den Lernfeldern
7,5
....................
....................
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
mit den Lernfeldern(1)
4
....................
....................
Altenpflege als Beruf
mit den Lernfeldern (1)
6
....................
....................
Wahlpflichtangebote5
Insgesamt60

19.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2.500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt. Die praktische Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege ist in mindestens drei der folgenden Einrichtungen durchzuführen:

  1. 1.
    Heim i.S. des § 1 des Heimgesetzes oder einer stationären Pflegeeinrichtung i.S. des § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt,
  2. 2.
    ambulante Pflegeeinrichtung i.S. des § 71 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt,
  3. 3.
    psychiatrische Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,
  4. 4.
    Allgemeinkrankenhaus, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrische Fachklinik,
  5. 5.
    geriatrische Rehabilitationseinrichtung,
  6. 6.
    Einrichtungen der offenen Altenhilfe.

Davon müssen mindestens 2.000 Zeitstunden in Einrichtungen nach den Nummern 1 und 2 abgeleistet werden.

Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerin oder der Schüler während der Schulferien mindestens fünf und höchstens sechs Wochen Urlaub pro Jahr erhält. Die Schule und die Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in den einzelnen Einrichtungen haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.

Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis Altenpflege und Altenhilfe" zusammengefasst.

VI.
Zweijährige Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt

1.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Wirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik14
Sport
Religion
Englisch/Kommunikation8
Mathematik5
Allgemeine Wirtschaftslehre
Rechnungswesen-Controlling
Wirtschaftspraxis
Bürokommunikation15
Wahlpflichtkurse4
Insgesamt (1)60

2.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Technik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Politik
Sport17
Religion
Fremdsprache/Kommunikation4
Mathematik4
Technologie13
Labor- und Werkstattübungen zur Technologie2
Naturwissenschaften4
Fachpraxis18
Insgesamt62

3.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik19
Sport
Religion
Mathematik4
Fachtheorie21
mit den Lernfeldern
............
..............
Fachpraxis18
Insgesamt62

4.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Agrarwirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik19
Sport
Religion
Mathematik4
Naturwissenschaften
Wirtschaftslehre11
Technologie
Fachtheorie
mit den Lernfeldern
10
................
..............
Fachpraxis18
Insgesamt62

5.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpflege (Pflegevorschule)

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik19
Sport
Religion
Mathematik4
Pflege als Beruf (2)
Lebenssituation und Beziehungsprozess (2)37
Pflegerisches Handeln (2)
Insgesamt (1)60

VII.
Fachoberschule

1.
Allgemeine Hinweise

1.1
An berufsbildenden Schulen, an denen neben der Fachoberschule auch eine Berufsoberschule geführt wird, kann für Schülerinnen und Schüler, die im unmittelbaren Anschluss die Berufsoberschule besuchen und die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, ein Zusatzangebot in einer zweiten Fremdsprache von vier Wochenstunden angeboten werden.

1.2
Bei den für das Praktikum vorgesehenen Zeiten handelt es sich um Richtwerte, die aus gesetzlichen oder tarifvertraglichen Gründen über- oder unterschritten werden können.

2.
Fachoberschule - Wirtschaft -

2.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1
Sport0,5
Religion0,518
Englisch1
Mathematik3
Naturwissenschaften-
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen-Controlling312
Volkswirtschaft
Informationsverarbeitung-
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

2.2
Praktikum

Das Praktikum soll in geeigneten Betrieben, z. B. der Industrie, des Handels, des Bank- und Versicherungsgewerbes, nach folgendem Plan abgeleistet werden:

Einkauf8 Wochen
Verkauf, einschließlich Güter- und Nachrichtenverkehr13 Wochen
Betriebliches Rechnungswesen, einschließlich Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung13 Wochen
Finanzbuchhaltung, einschließlich Zahlungsverkehr13 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

Der Plan ist entsprechend den jeweiligen Wirtschaftszweigen sinngemäß anzuwenden.

3.
Fachoberschule - Verwaltung und Rechtspflege -

3.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1,5
Sport0,5
Religion0,518
Englisch1
Mathematik1
Naturwissenschaften-
Wirtschafts- und Finanzkunde
Rechtslehre5
Staats- und Verwaltungskunde12
Informationsverarbeitung-
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

3.2
Praktikum

Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:

3.2.1
Schwerpunkt Verwaltung

Einweisung in die Aufbau- und Ablauforganisation7 Wochen
Ausbildung in
der Eingriffsverwaltung14 Wochen
der Leistungsverwaltung14 Wochen
der Planungsverwaltung12 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

Statt der Planungsverwaltung kann die Ausbildungsbehörde einen anderen Verwaltungsbereich bestimmen.

3.2.2
Schwerpunkt Rechtspflege

Die Praktikantinnen und Praktikanten werden bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften ausgebildet. Das Praktikum wird im Einzelnen wie folgt abgeleistet:

Amtsgericht
in Zivilsachen7 Wochen
in Vollstreckungssachen7 Wochen
in Grundbuchsachen7 Wochen
in Vormundschaftssachen7 Wochen
in Nachlasssachen7 Wochen
Staatsanwaltschaft
in Strafsachen12 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

3.2.3
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst

Das Praktikum wird im Einzelnen wie folgt abgeleistet:

3.2.3.1
Polizeiliche Ausbildung

Einweisung in die polizeiliche Aufbau- und Ablauforganisation4 Wochen
Ausbildung in geeigneten Polizeidienststellen im Bereich
Einsatz und Gefahrenabwehr10 Wochen
Kriminalitätsverhütung und -verfolgung8 Wochen
Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit6 Wochen

3.2.3.2
Ausbildung in außerpolizeilichen Institutionen

Ausbildung in der

- Justiz (Rechtspflege, Justizvollzug, Soziale Dienste in der Strafrechtspflege)3 Wochen
- Kommunalverwaltung
- Ordnungsangelegenheiten2 Wochen
- Sozial- und Jugendangelegenheiten2 Wochen

3.2.3.3
Ergänzungsausbildung

Die Praktikantinnen und Praktikanten nehmen darüber hinaus an Ausbildungskursen zu besonderen polizeilichen Themen teil. Diese werden in der Regel als mehrtägige Blöcke durchgeführt und sollen Methoden der Gruppen- und Projektarbeit berücksichtigen. 12 Wochen

Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.
Fachoberschule - Technik -

4.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1
Sport0,513
Religion0,5
Englisch1
Mathematik2
Physik-
Chemie-17
Technologie2
Technisches Zeichnen/Darstellende Geometrie2
Mechanik-
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

4.2
Praktikum

Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden. Das mit "B" gekennzeichnete Praktikum der Klasse 11 kann auch in den Werkstätten der berufsbildenden Schulen abgeleistet werden.

4.2.1
Schwerpunkt Hochbau, Ingenieurbau

Grundausbildung26 Wochen
Anerkannt wird eine Ausbildung in baubezogenen Tätigkeiten einschlägiger Berufe: in den beruflichen Bereichen Bau- und Holztechnik.
Ergänzungsausbildung21 Wochen
Anerkannt wird die Ausbildung in baubezogenen Tätigkeiten in einschlägigen Berufen in den einschlägigen Bereichen Bau-, Holz- und Metalltechnik, sofern in ihnen nicht die Grundausbildung durchgeführt wurde.
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.2
Schwerpunkt Wasserwirtschaft und Kulturtechnik

Ausbildung im Wasserbau bei einem Wasserwirtschaftsamt, Kreiskulturbauamt oder in einem Ingenieurbüro für Wasserbau18 Wochen
Ausbildung in baubezogenen Tätigkeiten einschlägiger Berufe in dem beruflichen Bereich Bautechnik19 Wochen
Ausbildung möglichst in einem von der Landwirtschaftskammer anerkannten Lehrbetrieb während der Zeit zwischen Saat und Ernte10 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.3
Schwerpunkt Vermessung

Vermessungstechnisches Zeichnen und Kartieren12 Wochen
Benutzung der Zeichen- und Kartiergeräte, Anfertigen von Rissen, großmaßstäbigen Zeichnungen und Kartierungen nach den Zeichenvorschriften, Vervielfältigungsverfahren
Vermessungstechnisches Rechnen, Auswertung von Vermessungen14 Wochen
Grundlagen des vermessungstechnischen Rechnens, Flächen-, Koordinaten- und andere einfachere Berechnungen, Rechenhilfsmittel und Rechenvordrucke, Vorbereitung und Auswertung von Vermessungen
Vermessungen zur Fortführung und Neueinrichtung der Landesvermessung und des Liegenschaftenkatasters15 Wochen
Handwerksmäßige Arbeiten (Vermessungsgehilfe): Setzen von Grenz- und Vermessungsmarken, Streckenmessung, Handhabung und Pflege der einfachen Vermessungsgeräte, Teilnahme an einfacheren Lage- und Höhenvermessungen, Handhabung der gebräuchlichsten Vermessungsinstrumente (mechanische und optische Streckenmessgeräte, Prismen, Nivelliere, Theodolite, Tachymeter), Grundstücksvermessungen (auch i.V.m. dem Polygon- und Vermessungsliniennetz), Gebäudeeinmessungen, topografische Aufnahmen nach Lage und Höhe (im Allgemeinen nur für Maßstäbe 1:5.000 und größer), Aufschreiben örtlicher Vermessungsergebnisse in Risse und Vordrucke
Ingenieurtechnische Vermessungen6 Wochen
Geländeaufnahmen für Bauvorhaben, Absteckungen, bautechnische Vermessungen einschließlich Auswertung, Herstellung von Bestandsplänen und dergleichen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.4
Schwerpunkt Maschinenbau

4.2.4.1
Allgemeiner Maschinenbau, Schiffsmaschinenbau, Fertigungstechnik, Apparatebau

4.2.4.2
Gas-, Wasser-, Klima- und Heizungstechnik

Grundausbildung für die Nrn. 4.2.4.1 und 4.2.4.2

Grundausbildung in Metall- und Kunststoffbearbeitung: Schmieden, Schweißen, Löten, Blechumformen, Härten usw.11 Wochen B
Spannende Formung (mit Werkzeugmaschinen)6 Wochen B
Gießen einschließlich Modellbau und Formen4 Wochen
21 Wochen
Fachausbildung für Nr. 4.2.4.1
Werkzeug- und Vorrichtungswartung und -instandsetzung6 Wochen
Teilefertigung (Mechanische Werkstätten)8 Wochen
Montagewerkstätten, Zusammenbau8 Wochen
Messen und Prüfen (Eingangs- und Fertigungskontrolle, Materialprüfung)4 Wochen
26 Wochen
Fachausbildung für Nr. 4.2.4.2
Feinblechbearbeitung4 Wochen
Montage in der Versorgungstechnik14 Wochen
Mess- und Regelungstechnik6 Wochen
Inbetriebnahme von Anlagen2 Wochen
26 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.5
Schwerpunkt Schiffbau

Grundausbildung
Manuelle Arbeitstechniken4 Wochen
Maschinelle Arbeitstechniken4 Wochen
Spanlose Formgebung4 Wochen
Verbindungstechniken4 Wochen
Warmbehandlung einschließlich Oberflächenbehandlung4 Wochen
20 Wochen
Fachausbildung
Schiffsbauwerkstatt und Bordmontage15 Wochen
Schiffsschlosserei und Schiffsausrüstung4 Wochen
Schweißerei4 Wochen
Einblick in Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs4 Wochen
27 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.6
Schwerpunkt Elektrotechnik

4.2.6.1
Allgemeine Elektrotechnik

4.2.6.2
Energietechnik

4.2.6.3
Nachrichtentechnik

Grundausbildung

Grundausbildung in der Metall- und Kunststoffbearbeitung:
Schmieden, Schweißen, Löten, Blechumformen, Härten usw.9 Wochen B
Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen)4 Wochen B
Grundausbildung Elektrotechnik6 Wochen B
Gießen oder Druckgießen, Kunststoffpressen und -spritzen2 Wochen
21 Wochen
Fachausbildung
Zusammenbau, Wartung und Instandsetzung von Werkzeugen und Vorrichtungen2 Wochen
a)Herstellen, Zusammenbau, Errichten, Inbetriebsetzen und Instandsetzen von Geräten und Anlagen der Energietechnik (nach Möglichkeit einschließlich elektrische [evtl. auch mechanisch-hydraulisch-pneumatische] Schall-, Steuer- und Regelanlagen)9 Wochen
b)Herstellen, Zusammenbau, Errichten, Inbetriebnahme und Instandsetzen von elektromechanischen, elektrischen und/oder elektronischen Geräten der Nachrichtentechnik9 Wochen
für Nr. 4.2.6.1 Buchst. a und b= 18 Wochen
für Nr. 4.2.6.2 Buchst. a= 18 Wochen
für Nr. 4.2.6.3 Buchst. b= 18 Wochen
Messen und Prüfen in Revisions- bzw. Prüfabteilungen der Energie- oder Nachrichtentechnik6 Wochen
26 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.7
Schwerpunkt Hüttentechnik

Grundausbildung

vgl. 4.2.4 Schwerpunkt Maschinenbau21 Wochen
21 Wochen
Fachausbildung
Werkstoffprüfung8 Wochen
Physikalische und chemische Laboratorien8 Wochen
Gütekontrolle6 Wochen
Montage4 Wochen
26 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.8
Schwerpunkt Feinwerktechnik

Grundausbildung

Grundausbildung in der Metall- und Kunststoffbearbeitung:
Schmieden, Schweißen, Löten, Härten, elektro-technische Montagefertigkeiten usw.11 Wochen
Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen)6 Wochen
Gießerei einschließlich Modellbau und Formen, Kunststoffpressen und -spritzen und zugehörige Werkzeuge4 Wochen
21 Wochen
Fachausbildung
Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau einschl. Wartung und Instandsetzung8 Wochen
Teilefertigung (mechanische Werkstatt) einschließlich Oberflächenbehandlung (z. B. Galvanisieren, Lackieren, Trommelschleifen usw.)4 Wochen
Spanlose Formung (z. B. Stanzen, Ziehen, Pressen)4 Wochen
Montage, Inbetriebsetzen, Warten, Instandsetzen von mechanischen und elektrischen Geräten6 Wochen
Messen und Prüfen (Eingangs- und Fertigungskontrolle, Materialprüfung)4 Wochen
26 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

4.2.9
Schwerpunkt Textil

Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufes12 Wochen
Praktische Ausbildung im Betrieb:35 Wochen
Textiltechnik (Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Veredelung) oder Bekleidungstechnik
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

5.
Fachoberschule - Agrarwirtschaft -

5.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1
Sport0,5
Religion0,519
Englisch1
Mathematik1
Physik-
Chemie-
Fachtheorie der Landwirtschaft, des Gartenbaues oder der Forstwirtschaft3-
Technik des Landbaues, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft2-
Wirtschaftsgeographie-
Biologie-11
Technisches Zeichnen-
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

5.2
Praktikum

Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:

5.2.1
Schwerpunkt Landwirtschaft

Grundausbildung

Ausbildung in einem von den Landwirtschaftskammern anerkannten fremden Lehr- oder Praktikantenbetrieb 44 Wochen
Ergänzungsausbildung
Teilnahme an einem Lehrgang der DEULA zur Ausbildung in Schlepper- und Landmaschinenkunde
oder
Teilnahme an einem Lehrgang in der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung für Praktikantinnen und Praktikanten, die in einem reinen Ackerbaubetrieb tätig sind3 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

5.2.2
Schwerpunkt Gartenbau

Grundausbildung

Ausbildung in den verschiedenen Sparten des Gartenbaus in einem noch festzulegenden Turnus mit verschiedenen Ausbildungszeiten 44 Wochen
Ergänzungsausbildung
Teilnahme an einem Lehrgang für Gartenbau an der DEULA3 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

5.2.3
Schwerpunkt Forstwirtschaft

Grundausbildung

Ausbildung in einem ausgewählten Praktikantenbetrieb45 Wochen
Ergänzungsausbildung
Teilnahme an einem Lehrgang für Forsttechnik2 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

6.
Fachoberschule - Sozialwesen -

6.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1
Sport0,5
Religion0,517
Englisch1
Mathematik1
Physik-
Chemie-
Biologie-
Pädagogik/Psychologie2
Soziologie213
Ausdruck und Gestaltung-
Rechtslehre1
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

6.2
Praktikum

Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:

Ausbildung
in Krankenhäusern (pflegerische Ausbildung)12 Wochen
in sozialen und sozialpädagogischen Einrichtungen23 Wochen
in Industriebetrieben12 Wochen
Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

7.
Fachoberschule - Gestaltung -

7.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1
Sport0,5
Religion0,513
Englisch1
Mathematik1
Physik-
Chemie-
Technologie2
Techn. Zeichnen/Darstellende Geometrie117
Grundlagen des Gestaltens2
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

7.2
Praktikum

Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:

Ausbildung in geeigneten Betrieben für die Be- und Verarbeitung von Holz, Kunststoff, Metall, Natur- und Kunststein, Papier, Textilien und Ähnlichem sowie in Druckereibetrieben und in Werkstätten für Fotografie, Werbung, Dekoration und Gestaltung.

Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

8.
Fachoberschule - Seefahrt -

8.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1
Sport0,513
Religion0,5
Englisch1
Mathematik2
Physik-
Chemie-
Technologie117
Fachtheorie1
Techn. Zeichnen/Darstellende Geometrie2
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

8.2
Praktikum

Das Praktikum wird auf Schulschiffen abgeleistet, auf denen auch der Unterricht stattfinden kann. Kann der Unterricht nicht auf den Schulschiffen erteilt werden, so wird er als Vollzeitblockunterricht mit einer Dauer von 13 Wochen zu je 30 Stunden im Anschluss an die Bordpraxis erteilt.

Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

9.
Fachoberschule - Ernährung und Hauswirtschaft -

9.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Deutsch1
Politik1
Sport0,519
Religion0,5
Englisch1
Mathematik1
Betriebswirtschaft/Organisation1
Naturwissenschaften
Ernährungslehre411
Lebensmitteltechnologie
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche1030

9.2
Praktikum

Das Praktikum soll in geeigneten Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks, der Gastronomie und/oder der Hauswirtschaft abgeleistet werden. Es kann bis zur Hälfte in betriebs- oder schuleigenen Lehrwerkstätten vermittelt werden. Grundsätzlich soll das Gesamtpraktikum in zwei verschiedenen einschlägigen Betrieben durchgeführt werden.

Gesamtausbildung47 Wochen
Urlaub bis zu5 Wochen
52 Wochen

10.
Stundentafel für die Fachoberschule - Gesundheit -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 12
Deutsch
Politik
Sport
Religion18
Englisch
Mathematik
Naturwissenschaften
Medizinische Grundlagen/Gesundheitserziehung12
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen-Controlling
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche30

VIII.
Berufsoberschule

1.
Allgemeine Hinweise

An Berufsoberschulen kann für Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, ein Zusatzangebot in einer zweiten Fremdsprache von vier Wochenstunden angeboten werden.

2.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Wirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion
Englisch30 (1)
Mathematik
Naturwissenschaften
Wirtschaft
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche30

3.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Technik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Wirtschaftslehre
Technik11
Unterrichtsstunden pro Woche30

4.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Agrarwirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13 Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Agrartechnik11
Unterrichtsstunden pro Woche30

5.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Sozialwesen -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Chemie/Biologie
Pädagogik/Psychologie11
Unterrichtsstunden pro Woche30

6.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Ernährung und Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 13
Deutsch
Politik
Religion19
Englisch
Mathematik
Ernährungslehre
Lebensmitteltechnologie
Unterrichtsstunden pro Woche30

IX
Fachgymnasium

1.
Allgemeine Hinweise

1.1
Verteilung der Unterrichtsstunden

1.1.1
In der Kursstufe werden die Leistungskurse fünfstündig, die Grundkurse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik dreistündig unterrichtet.

1.1.2
Der Grundkurs in Englisch kann in der Kursstufe entfallen, wenn eine weitere Fremdsprache durchgehend betrieben wird und Englisch nicht Prüfungsfach ist. Der Unterricht in einer weiteren Fremdsprache entfällt, sofern eine Pflichtfremdsprache nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9 BbS-VO nicht betrieben werden muss oder eine andere Fremdsprache nicht gewählt wird.

1.1.3
In der Vorstufe darf die Stundenzahl für die Fächer Geschichte und Politik sowie Religion, Betriebs- und Volkswirtschaft oder Volkswirtschaft abweichend von der Stundentafel ganzjährig oder halbjährig auf drei Wochenstunden erhöht werden. In diesem Fall ist der Unterricht in der Naturwissenschaft entsprechend mit zwei Wochenstunden zu erteilen.

1.1.4
In der Kursstufe darf der Unterricht in bis zu zwei der Fächer Geschichte, Religion und Informationsverarbeitung abweichend von der Stundentafel ganzjährig oder halbjährig mit drei Wochenstunden erteilt werden. In diesem Fall ist der Unterricht in einer entsprechenden Anzahl der Fächer der Naturwissenschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft und Volkswirtschaft mit zwei Wochenstunden zu erteilen.

1.1.5
Im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkte Agrarwirtschaft und Ökotrophologie, können in der Vorstufe zwei Naturwissenschaften jeweils ein halbes Schuljahr erteilt werden.

1.2
Facharbeit und Projektarbeit

In einem Kurshalbjahr der Kursstufe ist eine Fach- oder Projektarbeit anzufertigen, die den Schülerinnen und Schülern exemplarisch auch Gelegenheit zu vertieftem wissenschaftspropädeutischem Arbeiten gibt. Sie kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt werden und bezieht sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Faches des Kurshalbjahre (Facharbeit) oder auf ein fächerübergreifend angelegtes Einzel- oder Gruppenprojekt innerhalb des Kurshalbjahres (Projektarbeit). Die Entscheidung über Facharbeit oder Projektarbeit sowie über Gegenstand und Zeitpunkt trifft die Schule. Die Bewertung der Facharbeit geht in die Bewertung des Faches des Kurshalbjahres ein, die Bewertung der Projektarbeit geht in die Bewertung der beteiligten Fächer des Kurshalbjahres ein.

1.3
Betriebspraktikum

Während der Vorstufe (11. Schuljahres) kann ein zweiwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.

2.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Wirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
VortstufeKursstufeKursstufe
11. Schuljahrgang12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Deutsch33 (5)3 (5)
Englisch33 (5)3 (5)
Mathematik33 (5)3 (5)
weitere Fremdsprache444
Geschichte2
Politik2--
Religion22-
Physik oder Chemie oder Biologie333
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling455
Volkswirtschaft233
Informationsverarbeitung322
Sport222
Summe Fachtheorie313232
Fachpraxis (Pflichtunterricht)222
WahlangebotenachEntscheidungder Schule

3.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Technik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
VortstufeKursstufeKursstufe
11. Schuljahrgang12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Deutsch33 (5)3 (5)
Englisch33 (5)3 (5)
Mathematik33 (5)3 (5)
weitere Fremdsprache444
Geschichte2
Politik2--
Religion22-
Physik oder Chemie333
Technik (schwerpunktbezogen in einem Schwerpunkt)455
Betriebs- und Volkswirtschaft233
Informationsverarbeitung322
Sport222
Summe Fachtheorie313232
Fachpraxis (Pflichtunterricht)222
WahlangebotenachEntscheidungder Schule

4.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Gesundheit und Soziales -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
VortstufeKursstufeKursstufe
11. Schuljahrgang12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Deutsch33 (5)3 (5)
Englisch33 (5)3 (5)
Mathematik33 (5)3 (5)
weitere Fremdsprache444
Geschichte2
Politik2--
Religion22-
Naturwissenschaft333
Schwerpunkt Agrar- und Agrarwirtschaft Umwelttechnologie
Schwerpunkt Ökotrophologie Ernährung455
Schwerpunkt Sozialpädagogik Pädagogik/Psychologie
Betriebs- und Volkswirtschaft233
Informationsverarbeitung322
Sport222
Summe Fachtheorie313232
Fachpraxis (Pflichtunterricht)222
WahlangebotenachEntscheidungder Schule

X.
Fachschule

1.
Rahmenstundentafel(1)

für die zweijährige Fachschule der Fachrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nrn.

  1. 1.
    Bautechnik,
  2. 2.
    Bekleidungstechnik,
  3. 3.
    Bergbautechnik,
  4. 4.
    Biotechnik,
  5. 5.
  6. 6.
    Elektrotechnik,
  7. 7.
    Farb- und Lacktechnik,
  8. 8.
    Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
  9. 9.
    Holztechnik,
  10. 10.
    Hüttentechnik,
  11. 11.
    Informatik
  12. 12.
    Kraftfahrzeugtechnik,
  13. 13.
  14. 14.
    Maschinentechnik,
  15. 15.
    Medizintechnik,
  16. 16.
    Metallbautechnik,
  17. 17.
    Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik,
  18. 18.
    Sanitärtechnik,
  19. 19.
    Schiffbautechnik,
  20. 20.
    Steintechnik,
  21. 21.
    Umweltschutztechnik und
  22. 22.
    Verfahrenstechnik

der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO.

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik12
Betriebswirtschaft
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Fächergruppen15 bis 25
- Mathematisch - naturwissenschaftliche Grundlagen
- Technologien
- Betriebsorganisation
Schwerpunktbezogener Bereich mit der Fächergruppe(2)20 bis 30
Planungs- und Produktionstechniken
Projektarbeit4 bis 8
Wahlpflichtangebote4 bis 9
Insgesamt60

2.
Stundentafel für die Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -

2.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Schwerpunkt BohrtechnikSchwerpunkt Fördertechnik
Deutsch/Kommunikation22
Fremdsprache/Kommunikation11
Politik11
Betriebswirtschaft11
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik11
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen22
Informationstechnik/Technische Kommunikation22
Maschinentechnik22
Geologie22
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik22
Antriebs- und Arbeitsmaschinen11
Bergbehördliche Vorschriften und Arbeitssicherheit22
Bohrgerätetechnik1-
Bohrtechnik51
Fördertechnik13
Verfahrenstechnik-3
Workovertechnik22
Wahlpflichtangebote22
Insgesamt3030

2.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Schwerpunkt BohrtechnikSchwerpunkt Fördertechnik
Deutsch/Kommunikation33
Fremdsprache/Kommunikation33
Politik22
Betriebswirtschaft22
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik22
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen44
Informationstechnik/Technische Kommunikation44
Maschinentechnik33
Geologie33
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik33
Qualitätsmanagement11
Antriebs- und Arbeitsmaschinen33
Bergbehördliche Vorschriften und Arbeitssicherheit44
Bohrgerätetechnik3-
Bohrtechnik112
Fördertechnik27
Verfahrenstechnik-7
Workovertechnik22
Wahlpflichtangebote55
Insgesamt6060

Beispiele für themenbezogene Einzelqualifikationen:

  • Workover Bohrlochkontrolle
  • Betriebsführung

3.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Lebensmitteltechnik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik2
Naturwissenschaften7
Betriebswirtschaft/Organisation
Qualitätsmanagement18
Nahrungsmittelverkauf
Zentralfach (1)22
Wahlpflichtangebote3
Insgesamt60

  • Back- und Süßwarenproduktion
  • Fleischereierzeugnisproduktion.

4.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrartechnik -

4.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird im Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Gartenbau - und im Schwerpunkt Umweltschutztechnik nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule der Fachrichtung - Agrarwirtschaft, Schwerpunkte Landwirtschaft oder Gartenbau - erteilt.

4.2
Stundentafel für die Klasse 2

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Schwerpunkt Garten- und LandschaftsbauSchwerpunkt Umweltschutztechnik
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation44
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft1111
Naturwissenschaften
Produktions- und Verfahrenstechnik15
Wahlpflichtangebote-15
Naturschutz/Landschaftspflege-
Insgesamt (1)3030

5.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Betriebswirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation4
Fremdsprache/Kommunikation6
Politik2
Mathematik/Naturwissenschaften5
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik2
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht
Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht
Rechnungswesen-Controlling27
Wirtschaftsinformatik
Zentralfach10 (1)
Wahlpflichtangebote4
Insgesamt60

6.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Datenverarbeitung/Organisation -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation4
Fremdsprache/Kommunikation6
Politik2
Mathematik/Naturwissenschaften5
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik2
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
Rechnungswesen-Controlling13
Datenverarbeitungsorganisation
Betriebssysteme/Datenkommunikation
Programmierung28
Datenbanksprachen
Datenverarbeitung-Anwendungen
Wahlpflichtangebote
Insgesamt60

7.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation4
Erste Fremdsprache4
Zweite Fremdsprache4
Politik2
Mathematik3
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht
Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht
Rechnungswesen20
Informationsverarbeitung/Organisation
Technologie des Hotel- und Gaststättengewerbes
Praxis des Hotel- und Gaststättengewerbes1
Zentralfach (1)10
Wahlpflichtangebote3
Insgesamt60

8.
Stundentafel für die Fachschule - Agrarwirtschaft -

8.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Agrarwirtschaft -

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schwerpunkt
LandwirtschaftGartenbauFloristik
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation444
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft141414
Unternehmensführung
Marketing
Gestaltung12
Angewandte Naturwissenschaften
Produktions- und Verfahrenstechnik1212
Naturschutz/Landschaftspflege
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)303030

8.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrarwirtschaft -

8.2.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft - erteilt.

8.2.2
Stundentafel für die Klasse 2

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schwerpunkt
MarketingBetriebs- und Unternehmensführung
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation44
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft1111
Naturwissenschaften
Produktions- und Verfahrenstechnik-
Naturschutz/Landschaftspflege-
Unternehmensführung15
Marketing
Wahlpflichtangebote15
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)3030

9.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Holzgestaltung, Schwerpunkt Objektdesign -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik12
Betriebswirtschaft
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Naturwissenschaften
Haustechnik
Materialkunde
Entwurfslehre
Konstruktionslehre
Freies Zeichnen44
CAD
Farb- und Formenlehre
Designgeschichte
Künstlerisches Gestalten
Wahlpflichtangebote4
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche60

10.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Floristik -

10.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Floristik - erteilt

10.2
Stundentafel für die Klasse 2

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation4
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Betriebswirtschaft11
Naturwissenschaften
Gestaltung
Unternehmensführung
Marketing15
Wahlpflichtangebote
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche30

11.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hauswirtschaft -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Naturwissenschaften5
Betriebs- und Unternehmensführung
Versorgung34
Berufs- und Arbeitspädagogik/Betreuung
Zentralfach (1)9
Wahlpflichtangebote4
Insgesamt (2)60

12.
Zweijährige Fachschule - Familienpflege -

12.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Religion2
Biologie4
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
42
.................
.................
Wahlpflichtangebote4
Insgesamt60

12.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis- Familienpflege" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit fünfeinhalb Gesamtwochenstunden.

13.
Zweijährige Fachschule - Sozialpädagogik -

13.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Religion4
Biologie3
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
33
........................
........................
Wahlpflichtangebote12
Insgesamt60

13.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Zeitstunden. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis-Sozialpädagogik" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit fünfeinhalb Gesamtwochenstunden.

14.
Fachschule - Heilerziehungspflege -

14.1
Stundentafel

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Deutsch/Kommunikation3
Fremdsprache/Kommunikation3
Politik2
Religion2
Berufsbezogener Unterricht
mit den Lernfeldern
45
........................
........................
Wahlpflichtangebote5
Insgesamt60

14.2
Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1200 Zeitstunden durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten.

Die Fachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Heilerziehungspflege" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit siebeneinhalb Gesamtwochenstunden.

15.
Stundentafel für die Fachschule - Heilpädagogik -

UnterrichtsfächerGesamtwochenstunden des eineinhalbjährigen Bildungsganges
Berufsidentität entwickeln (1)
Heilpädagogisches Handeln planen, durchführen und reflektieren(1)
Heilpädagogische Methoden anwenden und Lebenswelt gestalten(1)43,5
Beraten, begleiten, unterstützen (1)
Heilpädagogische Konzepte entwickeln (1)
Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinieren(1)
Religion1,5
Schwerpunkt Motopädie
Berufsidentität entwickeln (1)
Motopädisches Handeln planen, durchführen und reflektieren(1)
Motopädische Methoden anwenden und Lebenswelt gestalten(1)43,5
Beraten, begleiten, unterstützen (1)
Motopädische Konzepte entwickeln (1)
Motopädische Arbeit organisieren und koordinieren(1)
Religion1,5
Insgesamt45

XI.
Fachschule Seefahrt

1.
Fachschule - Nautik -

1.1
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der Nationalen Fahrt mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
Gesellschaft und Kommunikation5
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften3,5
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung23,5
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

1.2
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Gesellschaft und Kommunikation74
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften12-
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung1124
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote24
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3232

Zusatzangebot zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik44
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche44

1.3
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Gesellschaft und Kommunikation4
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung24
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote4
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche32

1.4
Stundentafel für die Lehrgänge zum Erwerb der Befähigungszeugnisse BKü, BK

UnterrichtsfächerLehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän
BKüBK
Zahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
112
Allgemeiner Lehrbereich
Deutsch/Kommunikation-2-
Politik-4-
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Englisch-22
Mathematik34-
Physik---
Chemie---
Betriebsleitung/Personalführung--2
Navigation1068
Schifffahrtsrecht844
Seemannschaft726
Nachrichtenwesen-4-
Gesundheitspflege-2-
Schifffahrtsbetriebstechnik6-4
Wetterkunde2-2
Fischereibiologie--2
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche363030

1.5
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän BG

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Gesellschaft und Kommunikation63
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften11,5-
Schiffsführung
Ladung und Stauung
Fischereitechnologie13,526
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Projekte13
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3232

2.
Fachschule - Schiffsbetriebstechnik -

2.1
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
Gesellschaft und Kommunikation1,5
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik14,5
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche16

2.2
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik10
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche10

2.3
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen jeder Antriebsleistung

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Gesellschaft und Kommunikation9,5-
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften12-
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik1030
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote1,53
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche3333

2.4
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen jeder Antriebsleistung

UnterrichtsfächerZahl der Wochenstunden
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung30
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Wahlpflichtangebote3
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche33

B.
Erläuterungen zu den Stundentafeln

1.
Wahlpflichtangebote

1.1
Die in den Stundentafeln vorgesehenen Wahlpflichtangebote sind für Schülerinnen und Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote, für die die jeweilige Stundentafel jedoch nicht bestimmte Fächer festlegt.

1.2
Wahlpflichtangebote können in allen Fächern der Stundentafel erteilt werden. In diesen Fällen werden die Leistungen, die in den Wahlpflichtangeboten erbracht werden, nicht gesondert bewertet, sondern in die Leistungsbewertung für das jeweilige Fach der Stundentafel einbezogen. Wahlpflichtangebote, die in den Fächern der Stundentafel durchgeführt werden, dienen der Wiederholung, Übung und Festigung der Unterrichtsinhalte.

1.3
Wahlpflichtangebote können abweichend von Nr. 1.2 erteilt werden

1.3.1
in den zweijährigen Fachschulen der in den Nrn. 12, 22 und 26 bis 32 der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO genannten Fachrichtungen auch im Fach Mathematik und in der Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe - auch im Fach Naturwissenschaften,

1.3.2
in der Berufsfachschule - Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich-technischer Assistent - nur in den Fächern:

  1. a)
    Fotografie,
  2. b)
    Fachzeichnen oder
  3. c)
    Bürokommunikation,

1.3.3
in Fachschulen:

1.3.3.1
als Projektarbeit

bis zu vier Wochenstunden, in der eine anwendungsbezogene, dem Berufsziel angemessene Aufgabe unter einer fächerübergreifenden Themenstellung von einzelnen oder gemeinsam von mehreren Schülerinnen oder Schülern bearbeitet wird. An Fachschulen der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 11 und 13 bis 21 der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO genannten Fachrichtungen ist eine Projektarbeit anzufertigen.

1.3.3.2
als Angebot zum Erwerb einer themenbezogenen Einzelqualifikation,

in dem unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und der Interessen der Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls in Verbindung mit Fächern der Stundentafel, eine besondere Qualifikation vermittelt werden kann.

1.3.4
Werden Wahlpflichtangebote nach den Nrn. 1.3.1 bis 1.3.3 im Schuljahr durchschnittlich mindestens mit einer Wochenstunde erteilt, sind diese wie ein Fach der Stundentafel im Zeugnis besonders auszuweisen und zu benoten. Bei einer Projektarbeit, die die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, ist auch das Thema im Zeugnis auszuweisen. Eine erworbene themenbezogene Einzelqualifikation wird im Zeugnis besonders bescheinigt.

2.
Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften

2.1
Die in der Stundentafel des Berufsvorbereitungsjahres vorgesehenen Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften sind für die Schülerin oder den Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote. Sie dienen der schwerpunktmäßigen Entwicklung von Interessen und Neigungen, der Förderung der Kreativität und der Freizeitgestaltung, für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer auch der Förderung in der deutschen Sprache.

2.2
Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften werden nicht bewertet.

3.
Wahlangebote

3.1
Die in den Stundentafeln vorgesehenen Wahlangebote sind für die Schülerin oder den Schüler freiwillige Unterrichtsangebote, die den in den Fächern der Stundentafel verbindlichen Unterricht pädagogisch sinnvoll ergänzen.

3.2
Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den Wahlangeboten werden nicht bewertet.

4.
Förderunterricht

4.1
Für Schülerinnen und Schüler, die durch die Teilnahme am Unterricht in den Pflichtfächern und Wahlpflichtangeboten der Stundentafel nicht hinreichend gefördert werden können und deshalb einer besonderen, individuellen Förderung bedürfen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist Förderunterricht als zusätzlicher Pflichtunterricht einzurichten. Der Förderunterricht kann bis zu zwei Wochenstunden betragen. Eine Fördergruppe besteht aus höchstens acht Schülerinnen oder Schülern. Sie soll vier Schülerinnen oder Schüler nicht unterschreiten.

4.2
Stellt sich im Laufe des Schuljahres heraus, dass Schülerinnen und Schüler von einjährigen Berufsfachschulen der Anlage 2 zu § 36 BbS-VO das Bildungsziel voraussichtlich nicht erreichen werden, kann die Klassenkonferenz bestimmen, dass diese Schülerinnen und Schüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses anstelle von Unterricht in den berufsbezogenen Fächern im Umfang von mindestens drei Wochenstunden Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik erhalten. In diesen beiden Fächern ist im zweiten Schulhalbjahr eine fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände durchzuführen. Am Ende des Bildungsganges kann diesen Schülerinnen und Schülern kein erfolgreicher Besuch der Berufsfachschule bescheinigt werden.

5.
Wahlpflichtkurse

Wahlpflichtkurse gehen über die Inhalte der Fächer der Stundentafel hinaus und werden

  • an den Berufsfachschulen nur zu berufsbezogenen Themen und
  • an der Fachschule - Heilpädagogik - nur zu Themen der angeleiteten Praxis

angeboten.

Die Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler in einem Wahlpflichtkurs erbringt, sind zu bewerten und in das Zeugnis wie die Note in einem Fach aufzunehmen. Die Stundenanteile für die einzelnen Wahlpflichtkurse legt die Schule fest. Jeder Wahlpflichtkurs muss mindestens zwei Wochenstunden pro Schulhalbjahr umfassen. Wahlpflichtkurse können klassenübergreifend angeboten werden.

6.
Teilung von Klassen, Demonstrationsunterricht, Versuche, Übungen und Planungsunterricht

6.1
Die Klasse darf geteilt werden bei

  1. a)
    fachpraktischem oder praktischem Unterricht,
  2. b)
    Demonstrationen, Versuchen im fachtheoretischen Unterricht und Übungen,
  3. c)
    Wahlpflichtangeboten, Wahlpflichtkursen oder Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften,

sofern das pädagogisch notwendig, schulorganisatorisch möglich und aufgrund der Unterrichtsversorgung in allen Bildungsgängen der Schule vertretbar ist.

6.2
Wahlpflichtangebote, Wahlpflichtkurse oder Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften können klassenübergreifend angeboten werden.

6.3
An der Berufsschule können im Rahmen des didaktischen Konzepts des fachtheoretischen Unterrichts Demonstrationen, Versuche und Übungen durchgeführt werden. Die Demonstrationen und Versuche werden in der Regel von einer Fachtheorielehrkraft und einer Lehrkraft für Fachpraxis gemeinsam durchgeführt.

6.4
Im schulischen Berufsgrundbildungsjahr und in der einjährigen Berufsfachschule kann in den Fächern "Fachtheorie" und "Fachpraxis" wöchentlich pro Klasse im Durchschnitt statt je einer Unterrichtsstunde Fachtheorie und Fachpraxis eine gemeinsame Unterrichtsstunde für Planungsunterricht verwendet werden, der im Klassenverband gemeinsam von der Fachtheorielehrkraft und den Fachpraxislehrkräften erteilt wird. Für die Schülerinnen und Schüler reduziert sich dadurch die Stundenzahl der Stundentafel entsprechend.

7.
Praktische Ausbildung

Ort und Zeitpunkt der in den Stundentafeln vorgesehenen praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die praktische Ausbildung kann geblockt oder unterrichtsbegleitend erfolgen. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der Schule in den Einrichtungen besucht, beraten und in ihren Leistungen - nach Rücksprache mit den Fachkräften der Einrichtung - bewertet. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in die Leistungsbewertung für die entsprechenden praktischen Fächer einbezogen oder nach Maßgabe der Stundentafel zu einer Note für ein zusätzliches Fach zusammengefasst.

8.
Betriebspraktika

8.1
Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, kann an schulischen Berufsgrundbildungsjahren und einjährigen Berufsfachschulen ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt werden.

8.2
Soweit diese Bestimmungen Betriebspraktika vorsehen, hat die Schule die Durchführung zu organisieren und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß daran teilnehmen und von den Lehrkräften beraten werden.

8.3
Die Dauer der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Betriebspraktika kann in jedem Schuljahr um bis zu sechs Wochen dadurch verlängert werden, dass die Schulferien in diesem Umfange für Betriebspraktika genutzt werden.

(1) Amtl. Anm.:

Für die Ausbildungsberufe
Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte,
Notarfachangestellter/Notarfachangestellte,
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
kann der berufsspezifische Unterricht im Rahmen der Gesamtwochenstunden um zwei Gesamtwochenstunden erhöht werden.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges soll ein fünfwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt werden, und zwar zwei Wochen während der Unterrichtszeit und drei Wochen in den Oster- und Herbstferien.

(1) Amtl. Anm.:

Die Fachpraxis kann bis zu vier Wochen als Betriebspraktikum an drei Tagen pro Woche oder geblockt über die Dauer von bis zu zwölf Tagen durchgeführt werden.

(1) Amtl. Anm.:

In der Grundstufe soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Wird die Grundstufe als Berufsschule mit Teilzeit oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, gilt dies nur für die Ausbildungsberufe Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt.

(1) Amtl. Anm.:

In der Grundstufe soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Wird die Grundstufe als Berufsschule mit Teilzeit oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, gilt dies nur für die Ausbildungsberufe Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt.

(2) Amtl. Anm.:

In den Fachstufen für die Ausbildungsberufe Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt wird jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt. Für den Ausbildungsberuf Gärtnerin/Gärtner gilt dies nur für die Fachstufe 1.

(1) Amtl. Anm.:

In der Grundstufe soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Wird die Grundstufe als Berufsschule mit Teilzeit oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, gilt dies nur für die Ausbildungsberufe Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt.

(2) Amtl. Anm.:

In den Fachstufen für die Ausbildungsberufe Fischwirtin/Fischwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt und Pferdewirtin/Pferdewirt wird jährlich ein einwöchiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt. Für den Ausbildungsberuf Gärtnerin/Gärtner gilt dies nur für die Fachstufe 1.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges kann ein vierwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Betreuung, vorzugsweise in solchen Einrichtungen, die auch hauswirtschaftliche Versorgung vornehmen, durchgeführt werden.

(1) Amtl. Anm.:

Davon wird eine Unterrichtsstunde für technische Übungen geblockt, die als einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden soll.

(1) Amtl. Anm.:

Davon wird eine Unterrichtsstunde für technische Übungen geblockt, die als einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden soll.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Betreuung, vorzugsweise in solchen Einrichtungen, die auch hauswirtschaftliche Versorgung vornehmen, durchgeführt.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein achtwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Therapie, der Heilerziehungspflege oder der Altenpflege durchgeführt. Das Betriebspraktikum ist in höchstens zwei Blöcken abzuleisten.

(2) Amtl. Anm.:

Als zweite Fremdsprache kann Französisch, Spanisch oder Italienisch erteilt werden. Weitere Fremdsprachen dürfen mit Genehmigung der BezReg angeboten werden. Es darf grundsätzlich pro Klasse nur eine zweite Fremdsprache angeboten werden. An Standorten, an denen dieser Bildungsgang nur einzügig geführt wird, darf Unterricht in einer weiteren zweiten Fremdsprache erteilt werden, wenn am Unterricht in der jeweiligen Fremdsprache mindestens acht Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung von vier Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung von insgesamt vier Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Wird als fachpraktischer Unterricht erteilt.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum von insgesamt vier Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

In diesen Fächern muss eine Stunde als Einzelunterricht erteilt werden.

(1) Amtl. Anm.:

In diesen Fächern muss eine Stunde als Einzelunterricht erteilt werden.

(1) Amtl. Anm.:

In diesen Fächern muss eine Stunde als Einzelunterricht erteilt werden.

(2) Amtl. Anm.:

Während der Ausbildung an der Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer - ist zusätzlich ein Praktikum abzuleisten. Das Praktikum dient der Anwendung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und dem Erwerb praktischer Fertigkeiten. Das Praktikum dauert ein halbes Jahr. Die Schülerin oder der Schüler wählt im Einvernehmen mit der Schule die Praktikumsstelle aus. Die Schule und die Praktikumsstelle legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist nur mit Zustimmung der Schule möglich. Nach Ablauf des Praktikums berichtet die Praktikumsstelle der Schule über die Leistungen der Schülerin oder des Schülers. Nach Abschluss des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit einzureichen.

(1) Amtl. Anm.:

Die zu unterrichtenden Lernfelder ergeben sich mit der vorgeschriebenen Stundenzahl aus Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 4418) i.V.m. der Bekanntmachung vom 27.11.2002 (BGBl. I S. 4429)

(1) Amtl. Anm.:

Die zu unterrichtenden Lernfelder ergeben sich mit der vorgeschriebenen Stundenzahl aus Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 4418) i.V.m. der Bekanntmachung vom 27.11.2002 (BGBl. I S. 4429)

(1) Amtl. Anm.:

Die zu unterrichtenden Lernfelder ergeben sich mit der vorgeschriebenen Stundenzahl aus Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 4418) i.V.m. der Bekanntmachung vom 27.11.2002 (BGBl. I S. 4429)

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges kann ein zweiwöchiges Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung durchgeführt werden.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(2) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen.

(1) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein achtwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Therapie, der Heilerziehungspflege oder der Altenpflege durchgeführt. Das Betriebspraktikum ist in höchstens zwei Blöcken abzuleisten.

(1) Amtl. Anm.:

Die Stundenzahlen in den einzelnen Unterrichtsfächern müssen in der Summe der Klasse 12 - Fachoberschule - und der Klasse 13 - Berufsoberschule - die Rahmenstundentafel der KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule erfüllen.

(1) Amtl. Anm.:

Die Schule entscheidet mit Zustimmung der BezReg vor Beginn des Bildungsganges unter Beachtung der Rahmenstundentafel und der curricularen Konzeption über die zu unterrichtenden Fächer sowie deren Inhalte und planmäßige Wochenstundenzahl. Die getroffene Entscheidung ist auch maßgebend für die Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO.

(2) Amtl. Anm.:

Wird eine Fachrichtung nicht in Schwerpunkten geführt, sind diese Stunden dem fachrichtungsbezogenen Bereich zuzuordnen.

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Im Rahmen des Unterrichts können Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden.

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen:
  • Absatzwirtschaft/Marketing
  • Außenwirtschaft
  • Controlling
  • Finanzwirtschaft
  • Fremdenverkehr/Touristik
  • Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Umweltökonomie
  • Wirtschaftsinformatik

(1) Amtl. Anm.:

Das Zentralfach ist nur in der Klasse 2 zu unterrichten. Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen:
  • Traditionelles Gastgewerbe
  • Systemgastronomie
  • Touristik und Gastgewerbe

(1) Amtl. Anm.:

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Das Zentralfach ist nur in der Klasse 2 zu unterrichten. Der Unterricht ist ausschließlich in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen:
  • Management im Großhaushalt
  • Produktion, Absatz und Fremdenverkehr im hauswirtschaftlichen Betrieb.

(2) Amtl. Anm.:

Während des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum von insgesamt drei Wochen Dauer durchgeführt.

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen

(1) Amtl. Anm.:

Der Unterricht ist fächerübergreifend zu erteilen