Abschnitt 1 EB-BbS-VO - Grundlagen der Ausbildung
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über berufsbildende Schulen (EB-BbS-VO)
- Amtliche Abkürzung
- EB-BbS-VO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410018250001
Die Grundlagen der Ausbildung in den einzelnen Bildungsgängen sind die folgenden
- Stundentafeln,
- Vorschriften über die praktische Ausbildung,
- Erläuterungen zu den Stundentafeln
sowie die Richtlinien beziehungsweise Rahmenrichtlinien und - soweit diese für verbindlich erklärt wurden - die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz.
A. Stundentafeln
Allgemeine Vorschriften
1.
Unterrichtsstunde
Das rechnerische Zeitmaß einer Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Die Pausen sind nach Zahl und Dauer ausreichend zu bemessen.
2.
Vollzeit- und Teilzeitunterricht
In den Stundentafeln wird die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden grundsätzlich für Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht angegeben. Soweit pädagogisch und schulorganisatorisch möglich, können die Bildungsgänge für ganze Klassen auch mit Teilzeitunterricht angeboten werden. In diesem Fall sind - soweit nicht besonders geregelt - die für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auf die doppelte Dauer der Teilzeitausbildung umzurechnen. Dabei darf die wöchentliche Unterrichtszeit 15 Wochenstunden nicht überschreiten. Abweichende Umrechnungen sind nur mit Genehmigung der BezReg zulässig.
3.
Gesamtwochenstunden und Gesamtstunden
Weisen die Stundentafeln für mehrjährige Bildungsgänge Gesamtwochenstunden (durchschnittliche Wochenstunden vervielfacht mit der Dauer der Ausbildung in Schuljahren) oder Gesamtstunden (Unterrichtsstunden, die in dem jeweiligen Zeitraum insgesamt erteilt werden sollen) aus, regelt die Schule die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Schuljahre in eigener Verantwortung.
4.
Wochenstundenzahl für mehrere Fächer
Werden Wochenstunden oder Gesamtwochenstunden in der Stundentafel für mehrere Fächer gemeinsam ausgewiesen, so legt die Schule entsprechend den schulfachlichen Erfordernissen und den einschlägigen Rahmenrichtlinien und Richtlinien die Stundenanteile für die einzelnen Fächer fest. Dabei darf jedoch kein Fach vollständig entfallen. Der Anteil des Unterrichts im Fach Religion darf in der
- Berufsschule bei dreijähriger Ausbildungsdauer 1,5 Gesamtwochenstunden,
- Berufsschule bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer 2,0 Gesamtwochenstunden,
- Einjährigen Berufsfachschule 1,0 Wochenstunde
- Zweijährigen Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt, 2,0 Gesamtwochenstunden
nicht unterschreiten.
5.
Verteilung der Unterrichtsstunden
Die in den Stundentafeln für das einzelne Fach pro Woche ausgewiesene Stundenzahl kann innerhalb eines Schuljahres aus schulorganisatorischen Gründen auf die einzelnen Unterrichtswochen anders verteilt werden. Dabei dürfen jedoch die in einem Schuljahr für ein Fach insgesamt vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht verändert werden.
6.
Handlungsorientierter Unterricht
Der Unterricht in berufsbildenden Schulen ist nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung durchzuführen.
7.
Lernfelder
Sehen die Stundentafeln vor, dass der Unterricht in einem Fach nach Lernfeldern zu erteilen ist, so soll der Unterricht pro Schuljahr in der Regel in nicht mehr als sechs Lernfeldern stattfinden. Die in den Ordnungsmitteln vorgesehenen Unterrichtsinhalte sind in den Lernfeldern pädagogisch und fachlich sinnvoll zusammenzufassen. Die im jeweiligen Schuljahr unterrichteten Lernfelder sind im Zeugnis besonders auszuweisen.
8.
Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
Bei Bildungsgängen, in denen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Zusatzangebot oder einem Wahlpflichtangebot, die Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden kann, hat die Schule im Rahmen der ihr übertragenen Entscheidungsmöglichkeit den Unterricht so zu erteilen, dass er den Rahmenvorgaben der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5.6.1998 i.d.F. vom 22.10.1999) entspricht. Ein Zusatzangebot oder Wahlpflichtangebot soll schulform- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. An Orten, in denen mehrere berufsbildende Schulen vorhanden sind, kann dieser Unterricht auch in Kooperation der Schulen geführt werden.
I.
Berufsschule
1.
Berufsgrundbildungsjahr und Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
1.1
Allgemeine Hinweise
1.1.1
Der Unterricht in der Berufsschule findet in den folgenden Organisationsformen statt:
1.1.1.1
Vollzeitunterricht im schulischen Berufsgrundbildungsjahr
1.1.1.2
Berufsschulunterricht an Einzeltagen:
- Der Berufsschulunterricht findet regelmäßig wöchentlich an Einzeltagen statt.
- Auf jeweils mehrere aufeinander folgende regelmäßige wöchentliche Berufsschultage folgt in einer Woche ein zusätzlicher weiterer Berufsschultag (z.B. 4 plus 1), der unter Beachtung der Gesamtstundenzahl auch gebündelt oder geblockt erteilt werden kann.
1.1.1.3
Gebündelter Teilzeitunterricht:
Die Berufsschule bündelt die einzelnen Unterrichtstage z.B. in der Weise, dass Berufsschulunterricht mit wöchentlich zwei bis drei Berufsschultagen im Wechsel mit unterrichtsfreien Wochen über einen längeren Zeitraum angesetzt wird.
1.1.1.4
Blockunterricht:
Blockunterricht ist Vollzeitunterricht, der in zusammenhängenden Teilabschnitten von mindestens einer Woche Dauer im regelmäßigen Wechsel mit betrieblichen Ausbildungszeiten stattfindet. Die Einrichtung von Blockunterricht ist mit den örtlichen, an der Berufsausbildung beteiligten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.
1.1.2
Ein Unterrichtstag darf für Schülerinnen und Schüler nicht mehr als 9, eine Unterrichtswoche bei Blockunterricht nicht mehr als 37 Unterrichtsstunden umfassen.
1.1.3
Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der BezReg abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.
1.1.4
Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nr. 1.1.1 genannten Organisationsformen und nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann. Sofern sich im Einzugsbereich einer überbetrieblichen Unterweisungsstätte mehrere Berufsschulen befinden, koordiniert die BezReg die Unterrichtsorganisation an diesen Berufsschulen. Verständigen sich die betroffenen Berufsschulen nicht auf eine Organisationsform und ist daher das in Satz 1 genannte Ziel nicht zu erreichen, so entscheidet die BezReg.
1.1.5
Nach § 15 Abs. 5 NSchG soll die Unterrichtszeit in der Berufsschule im Gesamtdurchschnitt mindestens zwölf Unterrichtsstunden je Unterrichtswoche betragen. In den Stundentafeln für die Berufsschule werden diese Unterrichtsstunden für die Grund- und Fachstufen in der Regel für eine dreijährige Ausbildungsdauer ausgewiesen. Bei einer kürzeren oder längeren Ausbildungsdauer sind die Gesamtwochenstunden für die Grund- und Fachstufen entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. Dabei sind die Unterrichtsstunden des Fachs "Fachpraxis" des schulischen Berufsgrundbildungsjahres und der einjährigen Berufsfachschule nicht zu berücksichtigen. Wird die Grundstufe der Berufsschule als schulisches oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr geführt, ist bei der Vergabe des Berufsschulabschlusses die Gesamtwochenstundenzahl i.S. von § 28 Abs. 4 BbS-VO aus der Summe der für das Berufsgrundbildungsjahr ausgewiesen Wochenstunden und der Gesamtwochenstunden der Fachstufen zu bilden.
1.1.6
Im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr wird die berufliche Grundbildung im berufsfeldübergreifenden Lernbereich sowie im fachtheoretischen Bereich in der Berufsschule und die damit abgestimmte praktische Ausbildung im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses in Betrieben der Wirtschaft vermittelt. Der Unterricht im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr findet in der Regel an zwei Unterrichtstagen pro Woche statt. Im Einvernehmen mit den Betrieben der Wirtschaft können Teile auch der praktischen Ausbildung als fachpraktischer Unterricht in der Berufsschule vermittelt werden.
1.1.7
Die im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr und in der Berufsschule mit Teilzeitunterricht oder Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) für die Fächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote, Politik, Sport und Religion bei dreijährigen Ausbildungsverhältnissen ausgewiesene Gesamtwochenstundenzahl kann für Auszubildende mit einer Hochschulreife von 14 auf 8 reduziert und für lernschwächere Auszubildende in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb auf 16 erhöht werden. Für Ausbildungsverhältnisse mit einer längeren oder kürzeren Gesamtausbildungsdauer können die ausgewiesenen Gesamtwochenstunden entsprechend reduziert oder erhöht werden. Nr. 1.1.3 erster Halbsatz und Buchstabe A Nr. 4 Satz 1 bleiben unberührt.
1.2
Stundentafeln
1.2.1.
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Berufsspezifischer Unterricht mit den Lernfeldern | 22 (1)) |
............... | |
............... | |
Insgesamt | 36 |
1.2.2
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Metalltechnik
1.2.2.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2½ Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/Kommunikation | |||
oder Wahlpflichtangebote | 9 | 9 | 7,5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 9 | 16,5 |
............... | |||
.............. | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 22 | - | - |
............ | |||
........... | |||
Insgesamt | 40 | 28 | 24 |
1.2.2.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3½ Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 16,5 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 25,5 |
................... | |
.................. | |
Insgesamt | 42 |
1.2.3
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Elektrotechnik
1.2.3.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2½ Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/Kommunikation oder | |||
Wahlpflichtangebote | 9 | 9 | 7,5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 9 | 16,5 |
......... | |||
......... | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 18 | - | - |
............ | |||
............ | |||
Insgesamt | 36 | 18 | 24 |
1.2.3.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3½ Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 16,5 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 25,5 |
........... | |
.......... | |
Insgesamt | 42 |
1.2.4
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Bautechnik
1.2.4.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | ||
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 9 | 5 |
Politik | ||
Sport | ||
Religion | ||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 13 |
............ | ||
............ | ||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 20 | - |
............ | ||
............ | ||
Insgesamt | 38 (1)) | 18 |
1.2.5
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Holztechnik
1.2.5.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | ||
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 9 | 5 |
Politik | ||
Sport | ||
Religion | ||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 13 |
........... | ||
........... | ||
Fachpraxis (1)) mit den Lernfeldern | 21 | - |
........... | ||
........... | ||
Insgesamt | 39 | 18 |
1.2.6
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung
1.2.6.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/ | |||
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 9 | 9 | 5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 9 | 13 |
............. | |||
............. | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 18 | - | - |
............. | |||
............. | |||
Insgesamt | 36 | 18 | 18 |
1.2.6.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 22 |
............. | |
............. | |
Insgesamt | 36 |
1.2.7
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie
1.2.7.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2½ Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/ | |||
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 9 | 9 | 7,5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 9 | 16,5 |
............. | |||
............. | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 18 | - | - |
............. | |||
............. | |||
Insgesamt | 36 | 18 | 24 |
1.2.7.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3½ Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 16,5 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 25,5 |
............. | |
............. | |
Insgesamt | 42 |
1.2.8
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Drucktechnik
1.2.8.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 9 | 9 | 5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 9 | 13 |
............. | |||
............. | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 18 | - | - |
............. | |||
............. | |||
Insgesamt | 36 | 18 | 18 |
1.2.8.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 22 |
............. | |
............. | |
Insgesamt | 36 |
1.2.9
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung
1.2.9.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 9 | 9 | 5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 11 | 11 | 13 |
............. | |||
............. | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 17 | - | - |
............. | |||
............. | |||
Insgesamt | 37 | 20 | 18 |
1.2.9.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 24 |
............. | |
............. | |
Insgesamt | 38 |
1.2.10
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsbereich Gesundheit
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden im Bildungsgang bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Berufsspezifischer Unterricht mit den Lernfeldern | 22 |
............. | |
............. | |
Insgesamt | 36 |
1.2.11
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Körperpflege
1.2.11.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstunden
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/ | |||
Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 9 | 9 | 5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 | 9 | 13 |
............ | |||
............ | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 18 | - | - |
............ | |||
............ | |||
Insgesamt | 36 | 18 | 18 |
1.2.11.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 22 |
............ | |
............ | |
Insgesamt | 36 |
1.2.12
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft
1.2.12.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 8 | 8 | 6 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 | 10 | 12 |
.............. | |||
.............. | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 18 | - | - |
.............. | |||
.............. | |||
Insgesamt | 36 | 18 | 18 |
1.2.12.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 22 |
.............. | |
.............. | |
Insgesamt | 36 |
1.2.13
Stundentafeln für die Berufsschule im Berufsfeld Agrarwirtschaft
1.2.13.1
Berufsgrundbildungsjahr und Fachstufen
Unterrichtsfächer | Schulisches Berufsgrundbildungsjahr | Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr | Fachstufen |
---|---|---|---|
Zahl der Wochenstunden | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer der Klasse in den Fachstufen von 2 Jahren | ||
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 8 | 8 | 5 |
Politik | |||
Sport | |||
Religion | |||
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 | 10 | 13 |
.............. | |||
.............. | |||
Fachpraxis mit den Lernfeldern | 18 | - | - |
.............. | |||
.............. | |||
Insgesamt | 36 (1)) | 18 (1)) | 18 (2)) |
1.2.13.2
Grund- und Fachstufen der Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 13 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 23 |
.............. | |
.............. | |
Insgesamt (1))(2)) | 36 |
1.2.14
Stundentafeln für die Berufsschule für Ausbildungsberufe, für die diese Bestimmungen keine besondere Stundentafel vorsehen
Unterrichtsfächer | Grundstufe und Fachstufen |
---|---|
Gesamtwochenstunden des Bildungsganges bei einer Gesamtausbildungsdauer der Klasse von 3 Jahren | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 22 |
.............. | |
.............. | |
Insgesamt | 36 |
1.2.15
Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | |
Bewegungserziehung/Sport | 12 |
Religion | |
Unterricht im Berufsbildungsbereich | |
Insgesamt | 12 |
2.
Berufsvorbereitungsjahr
2.1
Allgemeine Hinweise
2.1.1
Berufsvorbereitungsjahr - Regelform -
Die Fachtheorie sowie die Fachpraxis beschränken sich in der Regel auf Bildungsinhalte aus zwei Berufsfeldern. Über Ausnahmen entscheidet die BezReg.
Ein Berufsfeld (Fachtheorie und Fachpraxis) muss durchgehend während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Das zweite Berufsfeld darf jedoch nicht mit weniger als sechs Stunden pro Woche angesetzt werden. Die Stundenanteile, die den jeweiligen Berufsfeldern zugeordnet werden, bleiben variabel. Sie sollen - wie die Wahl der Berufsfelder auch - die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen. Im Berufsfeld "Wirtschaft und Verwaltung" wird eine getrennte Ausweisung von Fachtheorie und Fachpraxis wegen der Besonderheiten dieses Berufsfeldes nicht vorgenommen. Hier sollen solche Unterrichtsfächer berücksichtigt werden, die für anwendungsbezogene Tätigkeiten besonders geeignet sind. Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung durchgeführt werden. Diese Stunden müssen jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel entsprechend angerechnet werden. Bei voller Ausschöpfung dieser Möglichkeit reduziert sich die Stundentafel für die Schülerinnen und Schüler somit auf 31 Unterrichtsstunden.
2.1.2
Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
Im Berufsvorbereitungsjahr können für leistungsbereite Schülerinnen und Schüler Lerngruppen im Rahmen eines besonderen handlungsorientierten Förderkonzeptes mit innerer oder äußerer Differenzierung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses gebildet werden. Dabei ist ein besonderes vierstündiges Förderangebot vorzusehen; die Stundentafel ist unter Einhaltung der Gesamtwochenstunden zu modifizieren. Das Förderkonzept muss die besondere berufspädagogische Förderung geeigneter Schülerinnen und Schüler zur ausgewogenen Entwicklung von Fach-, Methoden- sowie Sozialkompetenz darlegen. Durch eine projektorientierte Unterrichtsgestaltung soll das theoretische Wissen stabilisiert und gefestigt werden. Im zweiten Schulhalbjahr des Berufsvorbereitungsjahres ist in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik eine fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände durchzuführen. Das Förderangebot ist besonders zu benoten und im Zeugnis auszuweisen. Das von der Schule erstellte Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bedarf der Genehmigung der BezReg. Zur Sicherung vergleichbarer Leistungsstandards legt die Schule der BezReg zum Ende eines jeden Schuljahres einen Bericht über die Umsetzung des Förderkonzeptes vor. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn sich das jeweilige Förderkonzept als nicht ausreichend geeignet erweist.
2.1.3
Berufsvorbereitungsjahr - Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer -
Im Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer kann im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl zwischen den einzelnen Fächern eine andere als die vorgesehene Stundenverteilung vorgenommen werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich ist. Dabei darf die für jedes Fach in einem Schuljahr insgesamt zu erteilende Stundenzahl jedoch nicht verändert werden. Der Unterricht in der Fachtheorie und der Fachpraxis kann sich auch auf nur ein Berufsfeld beschränken. Der Deutschunterricht darf nicht nur ein reiner Sprachunterricht sein, sondern er ist fachbezogen zu erteilen. Dabei orientiert er sich an den Inhalten der anderen Fächer der Stundentafel, insbesondere an den berufsbezogenen Fächern, die das didaktische Zentrum des Berufsvorbereitungsjahres in der Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie für Ausländerinnen und Ausländer bilden. Zur Verwirklichung dieser pädagogischen Forderungen können die jeweilige Deutschlehrkraft mit wöchentlich zwei Unterrichtsstunden und die Lehrkräfte für den fachtheoretischen Unterricht mit wöchentlich insgesamt zwei Unterrichtsstunden mit Unterrichtsinhalten aus ihrem Fachgebiet am Unterricht der Fachpraxis mitwirken. Diese Stunden werden jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel angerechnet. Die pädagogische Verantwortung für den Fachpraxisunterricht verbleibt auch während der Doppelbesetzung beim Lehrer für Fachpraxis.
2.1.4
Einzelfallbezogene Förderpläne nach § 67 Abs. 5 NSchG
Für Jugendliche, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können im Rahmen der Erfüllung der Schulpflicht nach § 67 Abs. 5 NSchG einzelfallbezogene Förderpläne aufgestellt werden. Die einzelfallbezogene Förderung kann vollständig durch eine Jugendwerkstatt oder eine andere geeignete Einrichtung übernommen oder durch eine Vernetzung schulischer (z.B. Teilbesuch des Berufsvorbereitungsjahres) und außerschulischer Förderangebote durchgeführt werden. Der von der berufsbildenden Schule und der außerschulischen Einrichtung zu erstellende einzelfallbezogene Förderplan bedarf der Genehmigung der BezReg. Für Jugendliche mit vergleichbarer Persönlichkeitsstruktur kann die Genehmigung von Förderplänen gemeinsam erfolgen.
2.1.5
Betriebspraktikum
Im Berufsvorbereitungsjahr soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass auch die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.
2.2
Stundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Regelform | Sonderform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie für Ausländerinnen und Ausländer | |
Deutsch/Kommunikation | 10 | |
Politik | 7 | 2 |
Sport | 2 | |
Religion | - | |
Fachtheorie Berufsfeld ... | ||
Fachtheorie Berufsfeld ... | 6 | 6 |
Fachpraxis Berufsfeld ... | 18 | 15 |
Fachpraxis Berufsfeld ... | ||
Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften | 4 | - |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 35 | 35 |
II.
Einjährige Berufsfachschule, die keinen schulischen Abschluss voraussetzt
1.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | 6 |
Sport | |
Religion | |
Englisch/Kommunikation | |
Allgemeine Wirtschaftslehre | |
Rechnungswesen/Controlling | 26 |
Wirtschaftspraxis | |
Bürokommunikation | |
Wahlpflichtkurse | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 |
2.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Bekleidungstechnik -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 9 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 |
3.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 16 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche (1)) | 34 |
4.
Stundentafel für die
- a)einjährige Berufsfachschule - Gastronomie -
- b)einjährige Berufsfachschule - Nahrungsmittelhandwerk -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 |
5.
Stundentafel für die
- a)einjährige Berufsfachschule - Feinwerktechnik/Fertigungstechnik -
- b)einjährige Berufsfachschule - Installations- und Metallbautechnik -
- c)einjährige Berufsfachschule - Fahrzeugtechnik -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 9 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 9 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 |
6.
Stundentafel für die
- a)einjährige Berufsfachschule - Elektrotechnik, Energietechnik -
- b)einjährige Berufsfachschule - Informationselektronik -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 12 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 16 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 |
7.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Landwirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 (1)) |
8.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Gartenbau -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 (1)) |
9.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Floristik -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 |
III.
Einjährige Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzt
1.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen (Höhere Handelsschule)
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | 6 |
Sport | |
Religion | |
Englisch/Kommunikation | |
Allgemeine Wirtschaftslehre | |
Rechnungswesen/Controlling | 26 |
Wirtschaftspraxis | |
Bürokommunikation | |
Wahlpflichtkurse | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 |
2.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Technik - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 6 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 16 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 |
3.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 6 |
Sport | |
Religion | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
.............. | |
.............. | |
Fachpraxis | 16 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)) | 32 |
4.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Sozialpflege - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 6 |
Sport | |
Religion | |
Pflege als Beruf (2)) | |
Lebenssituation und Beziehungsprozess (2)) | 24 |
Pflegerisches Handeln (2)) | |
Wahlpflichtangebote | 2 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)) | 32 |
5.
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule - Informatik - für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | 6 |
Sport | |
Religion | |
Englisch/Kommunikation | 6 |
Kerngebiete der Informatik mit den Lernfeldern | 8 |
............... | |
............... | |
Anwendungsgebiete der Informatik mit den Lernfeldern | 8 |
............... | |
............... | |
Wahlpflichtkurse | 6 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 |
IV.
Berufsfachschule, die eine Hochschulzugangsberechtigung voraussetzt
Stundentafel für die Berufsfachschule - Informatikassistentin/Informatikassistent -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden im Bildungsgang | |
---|---|---|
Schwerpunkt Wirtschaft | Schwerpunkt Softwaretechnologie | |
Deutsch/Kommunikation | 4 | 4 |
Politik | 2 | 2 |
Englisch | 2 | 2 |
Betriebswirtschaftslehre | 6 | 6 |
Anwendungsentwicklung in Erste Programmiersprache | 12 | |
Zweite Programmiersprache | 16 | - |
Dritte Programmiersprache | ||
Datenbanken | 6 | 6 |
Betriebssysteme/Rechnerkonzepte | 5 | 5 |
Informationssysteme/Netzwerke | 9 | 9 |
Angewandte Informatik-Betriebswirtschaftslehre | 14 | - |
Angewandte Informatik-Rechnungswesen | - | |
Angewandte Informatik-Naturwissenschaften | - | |
Angewandte Informatik-Mikroprozessorsysteme | - | 18 |
Angewandte Informatik-Multimedia | - | |
Wahlpflichtkurs Informatik | 4 | 4 |
Insgesamt | 68 | 68 |
V.
Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt
1.
Allgemeine Hinweise
Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der BezReg abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.
2.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Fremdsprachen und Korrespondenz -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Wirtschaft mit den Lernfeldern | 11 |
.............. | |
.............. | |
Englisch mit den Lernfeldern | 13 |
.............. | |
.............. | |
Zweite Fremdsprache (2)) mit den Lernfeldern | 13 |
.............. | |
.............. | |
Bürokommunikation mit den Lernfeldern | 11 |
.............. | |
.............. | |
Wahlpflichtkurse | 4 |
Insgesamt (1)) | 60 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Naturwissenschaften | |
Mathematik | 6 |
3.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | 8 |
Sport | |
Religion | |
Englisch | 5 |
Wirtschaft mit den Lernfeldern | 21 |
.............. | |
.............. | |
Informatik mit den Lernfeldern | 22 |
.............. | |
.............. | |
Wahlpflichtkurse | 4 |
Insgesamt (1)) | 60 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Naturwissenschaften | |
Mathematik | 6 |
4.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Politik | 4 |
Sport | 2 |
Religion | 2 |
Mathematik | 4 |
Mikrobiologie/Biochemie | 7 |
Chemie | 4 |
Physikalische Chemie | 4 |
Botanik/Zoologie | 5 |
Instrumentelle Analytik | 2 |
Datenverarbeitung | 2 |
Mikrobiologisches und biochemisches Praktikum | |
Anatomisch-physiologisches Praktikum | 28 |
Chemisches und physikalisch-chemisches Praktikum | |
Insgesamt | 64 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch | 4 |
Englisch | 4 |
5.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges | |
---|---|---|
Schwerpunkt Umweltanalytik | ||
Politik | 4 | 4 |
Sport | 2 | 2 |
Religion | 2 | 2 |
Mathematik | 4 | 4 |
Physik | 3 | 2 |
Physikalische Chemie | ||
Anorganische Chemie | 16 | 12 |
Organische Chemie | ||
Analytische Chemie | ||
Datenverarbeitung | 2 | 2 |
Physikalisches Praktikum | 3 | 3 |
Physikalisch-chemisches Praktikum | 3 | - |
Qualitativ- und quantitativ/chemisch-analytisches Praktikum | 14 | 8 |
Organisch-chemisches Praktikum | 11 | 2 |
Biologie/Toxikologie | - | 3 |
Umweltkunde | - | 3 |
Mikrobiologisches Praktikum | - | 3 |
Organisch-umweltanalytisches Praktikum | - | 7 |
Anorganisch-umweltanalytisches Praktikum | - | 7 |
Insgesamt | 64 | 64 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch | 4 |
Englisch | 4 |
6.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Elektro-technische Assistentin/Elektro-technischer Assistent -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Politik | 4 |
Sport | 2 |
Religion | 2 |
Mathematik | 5 |
Physik | 2 |
Chemie/Werkstoffkunde | 2 |
Elektrotechnik/Elektronik | 10 |
Messtechnik | 3 |
Datenverarbeitung/Mikroprozessortechnik | 5 |
Energietechnik | 1 |
Nachrichtentechnik | 4 |
Steuerungs- und Regelungstechnik | 2 |
Elektrotechnik/Elektronik/Messtechnik (Labor) | 6 |
Nachrichtentechnisches Praktikum | 3 |
Praktische Grundausbildung/Schaltungstechnik(1)) | 7 |
Datenverarbeitung/Mikroprozessortechnik (Labor) | 6 |
Insgesamt | 64 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch | 4 |
Englisch | 4 |
7.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Technische Assistentin für Informatik/Technischer Assistent für Informatik -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Politik | 4 |
Sport | 2 |
Religion | 2 |
Englisch | 3 |
Mathematik | 4 |
Grundlagen der Informatik | 6 |
Betriebssysteme | 4 |
Programmierung | 8 |
Datenbanken | 5 |
Wirtschaftslehre | |
Wirtschaftsinformatik | 4 |
Technische Informatik | 7 |
Prozesstechnik | 4 |
Laborpraxis | 5 |
Rechnerbetriebspraxis | 4 |
Software-Engineering (1)) | 2 |
Insgesamt | 64 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch | 4 |
8.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Politik | 4 |
Sport | 2 |
Religion | 2 |
Mathematik | 4 |
Physik | 2 |
Datenverarbeitung | 2 |
Anorganische Chemie | |
Organische Chemie | 7 |
Analytische Chemie | |
Biologie/Toxikologie | 3 |
Umweltrecht | 4 |
Ökologie/Naturschutz | |
Umweltkunde | 11 |
Analytisch-chemisches Praktikum | 6 |
Biologisch-mikroskopisches Praktikum | 4 |
Umweltmesstechnisches Praktikum | 13 |
Insgesamt | 64 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch | 4 |
Englisch | 4 |
9.
Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent -
9.1
Schwerpunkt Sozialpädagogik
9.1.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 12 |
Sport | |
Religion | |
Berufsbezogener Unterricht mit den Lernfeldern | 48 |
............ | |
............ | |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Insgesamt | 64 |
9.1.2
Praktische Ausbildung
In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 8 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Sozialpädagogik -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit elf Gesamtwochenstunden.
9.2
Schwerpunkt Haus- und Familienpflege
9.2.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 12 |
Sport/Bewegungserziehung | |
Religion | |
Versorgung/Betreuung | 18 |
Didaktik der Haus- und Familienpflege | |
Häusliche Pflege | |
Pädagogik/Psychologie/Soziologie | 18 |
Berufsethik/Rechtslehre | |
Fachpraxis | 16 |
Insgesamt | 64 |
9.2.2
Praktische Ausbildung
In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 4 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das zusätzliche Fach "Praxis - Haus- und Familienpflege -" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit neuneinhalb Gesamtwochenstunden.
10.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges |
---|---|
Berufsbezogener Grundlagenbereich | |
Pädagogik/Heilpädagogik | 6,5 |
Psychologie | 6,5 |
Sprachbehindertenpädagogik | 5 |
Musiktheorie | 2,5 |
Atem- und Stimmtherapie/-schulung | |
Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung | 19,5 |
Atem- und Bewegungstherapie/-schulung | |
Berufs- und Rechtskunde | 2,5 |
Phoniatrie/Pädaudiologie | 3 |
Pneumologie | 2,5 |
Anatomie/Physiologie/Pathologie | |
HNO-Heilkunde | |
Orthopädie/Neurologie | 9,5 |
Psychiatrie | |
Pädiatrie | |
Berufsbezogener Anwendungsbereich | |
Atem- und Stimmtherapie/-schulung (1)) | |
Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung(1)) | 1 |
Atem- und Bewegungstherapie/-schulung (1)) | |
Methodik/Didaktik, | 6 |
Lehrprobe im Bereich | |
- Atem- und Stimmtherapie/-schulung | |
- Atem- und Sprachtherapie/Sprechschulung | |
- Atem- und Bewegungstherapie/-schulung | |
Instrumentalspiel | 2,5 |
Rhythmik | 1,5 |
Chor/Chorische Stimmschulung | 2,5 |
Insgesamt (2)) | 85 |
11.
Stundentafel für die Berufsfachschule - Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich-technischer Assistent -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 1 | Klasse 2 | |
Politik | 1 | 1 |
Sport | 0,5 | 0,5 |
Religion | 0,5 | 0,5 |
Biologie | 2,5 | 3 |
Mikrobiologie | ||
Chemie | 2 | 1 |
Physik und Gerätekunde | 1 | 1 |
Versuchswesen und Biometrie | 1,5 | 1,5 |
Schwerpunkt Pflanzenproduktion | ||
Bodenkunde und Pflanzenernährung | ||
Pflanzenbau | ||
Pflanzenschutz | 4 | 5,5 |
Pflanzenzüchtung | ||
Saatgutprüfung | ||
Chemisches Laborpraktikum | ||
Biologisches Laborpraktikum | 3 | 3 |
Mikrobiologisches Laborpraktikum | ||
Schwerpunkt Tierproduktion | ||
Tierernährung | ||
Allgemeine Tierzucht | 5,5 | |
Tierhygiene | 4 | |
Spezielle Tierzucht | ||
Chemisches Laborpraktikum | ||
Biologisches Laborpraktikum | 3 | 3 |
Mikrobiologisches Laborpraktikum | ||
Wahlpflichtangebote | 2 | 1 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche
Während des Bildungsganges findet zusätzlich ein Praktikum mit einer Dauer von insgesamt 1.800 Zeitstunden in von der BezReg als geeignet anerkannten betrieblichen Ausbildungsstätten statt. Es kann entsprechend den regionalen Erfordernissen auch abweichend von der Stundentafel, jedoch unter Einhaltung der Gesamtstundenzahl organisiert werden. Ort und Zeitpunkt des Praktikums regelt die Schule. Nach Abschluss des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der betrieblichen Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums einzureichen. Eine betriebliche Ausbildungsstätte darf nur dann als geeignet anerkannt werden, wenn
| 18 | 18 |
12.
Berufsfachschule - Kosmetik -
12.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 11 |
Politik | |
Religion | |
Fachtheorie | |
Anatomie/Physiologie | 8 |
Dermatologie | |
Chemie/Rohstoffkunde | |
Waren- und Verkaufskunde | 10 |
Theorie der Kosmetik | |
Physik/Apparatekunde | 2 |
Betriebliches Rechnungswesen | 2 |
Fachpraxis | |
Gymnastik | |
Kosmetische Grundausbildung | |
Körperbehandlungen und Massagen | |
Hand- und Fußpflege | 21 |
Apparative Kosmetik | |
Dekorative Kosmetik | |
Insgesamt | 54 |
12.2
Praktische Ausbildung
In der Klasse 2 wird neben der Erteilung des Unterrichts eine praktische Ausbildung von wöchentlich 16 Zeitstunden in geeigneten betrieblichen Übungsstätten durchgeführt. Die praktische Ausbildung kann auch unter Beachtung der Gesamtstundenzahl in Blöcke zusammengefasst werden.
13.
Berufsfachschule - Kinderpflege -
13.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote | 6 |
Politik | 2 |
Sport | 2 |
Religion | 2 |
Pädagogik/Psychologie | 7 |
Berufskunde | 3 |
Gesundheitslehre | 4 |
Praxis-Versorgung | 4 |
Angewandte Didaktik und Methodik | 13 |
Natur- und Sachkunde | |
Medien | |
Kunsterziehung/Werken | |
Musik/Rhythmik | 21 |
Spiel | |
Bewegungserziehung | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 64 |
13.2
Praktische Ausbildung
Während der Ausbildung in der Berufsfachschule - Kinderpflege - wird eine praktische Ausbildung von insgesamt acht Wochen in einem Familienhaushalt mit mindestens zwei Kindern im Vorschulalter, in einer Krippe oder einer sozialpädagogischen Einrichtung des Elementarbereichs durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in die Leistungsbewertung für das Fach "Angewandte Didaktik und Methodik" einbezogen.
14.
Berufsfachschule - Heilerziehungshilfe -
14.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 1 |
Politik und Berufskunde | 2 |
Religion | 1 |
Pädagogik/Psychologie | 6 |
Medizinische Grundlagen | 5 |
Heilerziehungspflege | 3 |
Sozialpädagogische Medien | 8 |
Pflege | 6 |
Insgesamt | 32 |
14.2
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt zwölf Wochen in den Bereichen Pflege, Bildung und Förderung behinderter Menschen durchgeführt.
Die Berufsfachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeilen zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Heilerziehungshilfe" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als sechsstündiges Fach der Stundentafel.
15.
Berufsfachschule - Altenpflegehilfe -
15.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Fächergruppe I | |
Deutsch/Kommunikation/Politik | 2 |
Religion | 1 |
Berufskunde | 1 |
Rechtskunde/Sozialrecht | 2 |
Fächergruppe II | |
Psychologie/Soziologie | 2 |
Didaktik und Methodik der Geragogik | 3 |
Geragogische Medien: Gestalten, Bewegen, Darstellen | 4 |
Tagesgestaltung | 2 |
Fächergruppe III | |
Medizinische Grundlagen | 5 |
Ernährungslehre | 1 |
Arzneimittellehre | 1 |
Gerontopsychiatrie und -neurologie | 2 |
Pflege des alten Menschen | 6 |
Insgesamt | 32 |
15.2
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 15 Wochen in Einrichtungen der Altenpflege oder Altenhilfe durchgeführt. Die Berufsfachschule und die Einrichtung der Altenpflege oder Altenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest.
Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Altenpflegehilfe" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als siebenstündiges Fach der Stundentafel.
16.
Berufsfachschule - Ergotherapie -
16.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges |
---|---|
Berufsbezogener Unterricht mit den Lernfeldern | 61,5 |
.................... | |
.................... | |
Wahlpflichtangebote | 6 |
Insgesamt | 67,5 |
16.2
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1.700 Zeitstunden durchgeführt, die in folgenden Bereichen abzuleisten sind:
1. | Psychosozialer (psychiatrischer/psychosomatischer) Bereich | 400 Zeitstunden |
---|---|---|
2. | Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich | 400 Zeitstunden |
3. | Arbeitstherapeutischer Bereich | 400 Zeitstunden |
4. | Erhöhung der Bereiche 1 bis 3 nach Wahl der Schule | 500 Zeitstunden |
1.700 Zeitstunden |
Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.
Die Berufsfachschule und die Einrichtung legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in die Note für das Fach "Berufsbezogener Unterricht" einbezogen.
17.
Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer
Assistent -
17.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 2 |
Fremdsprache/Kommunikation | 2 |
Politik | 2 |
Verordnungen ausführen | 5 |
Beraten und abgeben im Rahmen der Selbstmedikation | 10,5 |
Dienstleistungen anbieten und erbringen | 5,5 |
Arzneimittel herstellen | 16 |
Qualität kontrollieren | 17,5 |
Bei Betriebsgestaltung und -entwicklung mitwirken | 4,5 |
Insgesamt | 65 |
Zusatzangebot zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Englisch | 2 |
Mathematik | 2 |
17.2
Praktikum
Während der Ausbildung ist ein Praktikum von 160 Zeitstunden außerhalb der schulischen Ausbildung in einer Apotheke unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers abzuleisten. Es soll Einblicke in die Betriebsabläufe einer Apotheke und die pharmazeutischen Tätigkeiten vermitteln und in Abschnitten von mindestens fünf Tagen abgeleistet werden. Von der Apotheke wird über die regelmäßige Teilnahme an dem Praktikum eine Bescheinigung erteilt.
17.3
Erste Hilfe
Außerhalb der schulischen Ausbildung ist eine Ausbildung in erster Hilfe von acht Doppelstunden abzuleisten.
17.4
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung dient der Vorbereitung auf den zweiten Prüfungsabschnitt und wird in Apotheken, ausgenommen Zweigapotheken, abgeleistet. Die Leiterin oder der Leiter der Apotheke hat dafür zu sorgen, dass die praktische Ausbildung nur Tätigkeiten umfasst, die die Ausbildung fördern. Einer in der Apotheke tätigen Apothekerin oder einem in der Apotheke tätigen Apotheker soll nicht mehr als eine Schülerin oder ein Schüler zur praktischen Ausbildung zugewiesen werden. Die praktische Ausbildung vertieft die im Lehrgang erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse und wendet sie praktisch an. Sie erstreckt sich auf folgende Lerngebiete:
- 1.Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren,
- 2.Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung,
- 3.Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln,
- 4.Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit,
- 5.Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung,
- 6.Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke,
- 7.Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke,
- 8.Ausführung ärztlicher Verschreibungen,
- 9.Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme,
- 10.Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten,
- 11.Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise,
- 12.Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung,
- 13.Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren,
- 14.umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung.
Während der praktischen Ausbildung hat die Schülerin oder der Schüler ein Tagebuch zu führen. In diesem sind die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln zu beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anzufertigen. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten; dies gilt entsprechend, wenn die praktische Ausbildung nicht ganztägig abgeleistet werden kann. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die mündliche Prüfung auszugleichen.
Über die praktische Ausbildung in der Apotheke hat die Apotheke eine Bescheinigung auszustellen, in der auch zu bestätigen ist, dass die im Tagebuch beschriebenen Arbeiten von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgeführt wurden.
Buchstabe B Nr. 7 findet keine Anwendung.
18.
Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer
Assistent - mit den Schwerpunkten
- Nautik
- Fischerei
- Schiffsbetriebstechnik
18.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 160 |
Politik | 160 |
Sport | 80 |
Religion | 80 |
Mathematisch-physikalische Grundlagen des Schiffsbetriebs | |
Schiffssicherheit | |
Fertigungstechnologie | |
Metallgrundausbildung | 880 |
Schiffstechnologie | |
Wach- und Fahrbetrieb | |
Seemannschaft | |
Englisch | |
Insgesamt | 1.360 |
18.2
Praktikum
Während der Ausbildung in der Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer Assistent - wird zusätzlich ein Praktikum durchgeführt. Während des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule ein Berichtsheft über ihre Tätigkeit zu führen und nach Abschluss eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung einzureichen. Ausbildungsinhalt, Ort und Zeitpunkt des Praktikums regelt die Schule nach folgendem Plan:
18.2.1
Fahrt auf Seeschiffen
Die Schülerinnen und Schüler haben während des Bildungsganges Fahrten auf Seeschiffen, die für die Ausbildungsziele des Praktikums geeignet sind, mit einer Dauer von 30 Wochen durchzuführen. Die Schülerin oder der Schüler, die Schule und die Ausbildungsstätte schließen einen Vertrag über das Praktikum ab. Der für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums vorgesehene Schiffsoffizier soll Inhaber eines deutschen Befähigungszeugnisses sein.
18.2.2
Tagespraktika
Die Schülerinnen und Schüler haben während des Bildungsganges Tagespraktika mit einer Dauer von 14 Wochen in den verschiedenen seefahrtbezogenen Tätigkeitsfeldern abzuleisten.
VI.
Zweijährige Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt
1.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Wirtschaft -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | 14 |
Sport | |
Religion | |
Englisch/Kommunikation | 8 |
Mathematik | 5 |
Allgemeine Wirtschaftslehre | |
Rechnungswesen-Controlling | |
Wirtschaftspraxis | |
Bürokommunikation | 15 |
Wahlpflichtkurse | 4 |
Insgesamt (1)) | 60 |
2.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Technik -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Politik | |
Sport | 17 |
Religion | |
Fremdsprache/Kommunikation | 4 |
Mathematik | 4 |
Technologie | 13 |
Labor- und Werkstattübungen zur Technologie | 2 |
Naturwissenschaften | 4 |
Fachpraxis | 18 |
Insgesamt | 62 |
3.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 19 |
Sport | |
Religion | |
Mathematik | 4 |
Fachtheorie | 21 |
mit den Lernfeldern | |
............ | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Insgesamt | 62 |
4.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Agrarwirtschaft -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 19 |
Sport | |
Religion | |
Mathematik | 4 |
Naturwissenschaften | |
Wirtschaftslehre | 11 |
Technologie | |
Fachtheorie mit den Lernfeldern | 10 |
................ | |
.............. | |
Fachpraxis | 18 |
Insgesamt | 62 |
5.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpflege (Pflegevorschule)
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 19 |
Sport | |
Religion | |
Mathematik | 4 |
Pflege als Beruf (2)) | |
Lebenssituation und Beziehungsprozess (2)) | 37 |
Pflegerisches Handeln (2)) | |
Insgesamt (1)) | 60 |
VII.
Fachoberschule
1.
Allgemeine Hinweise
1.1
An berufsbildenden Schulen, an denen neben der Fachoberschule auch eine Berufsoberschule geführt wird, kann für Schülerinnen und Schüler, die im unmittelbaren Anschluss die Berufsoberschule besuchen und die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, ein Zusatzangebot in einer zweiten Fremdsprache von vier Wochenstunden angeboten werden.
1.2
Bei den für das Praktikum vorgesehenen Zeiten handelt es sich um Richtwerte, die aus gesetzlichen oder tarifvertraglichen Gründen über- oder unterschritten werden können.
2.
Fachoberschule - Wirtschaft -
2.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1 | |
Sport | 0,5 | |
Religion | 0,5 | 18 |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 3 | |
Naturwissenschaften | - | |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen-Controlling | 3 | 12 |
Volkswirtschaft | ||
Informationsverarbeitung | - | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
2.2
Praktikum
Das Praktikum soll in geeigneten Betrieben, z. B. der Industrie, des Handels, des Bank- und Versicherungsgewerbes, nach folgendem Plan abgeleistet werden:
Einkauf | 8 Wochen |
---|---|
Verkauf, einschließlich Güter- und Nachrichtenverkehr | 13 Wochen |
Betriebliches Rechnungswesen, einschließlich Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung | 13 Wochen |
Finanzbuchhaltung, einschließlich Zahlungsverkehr | 13 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
Der Plan ist entsprechend den jeweiligen Wirtschaftszweigen sinngemäß anzuwenden.
3.
Fachoberschule - Verwaltung und Rechtspflege -
3.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1,5 | |
Sport | 0,5 | |
Religion | 0,5 | 18 |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 1 | |
Naturwissenschaften | - | |
Wirtschafts- und Finanzkunde | ||
Rechtslehre | 5 | |
Staats- und Verwaltungskunde | 12 | |
Informationsverarbeitung | - | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
3.2
Praktikum
Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:
3.2.1
Schwerpunkt Verwaltung
Einweisung in die Aufbau- und Ablauforganisation | 7 Wochen |
---|---|
Ausbildung in | |
der Eingriffsverwaltung | 14 Wochen |
der Leistungsverwaltung | 14 Wochen |
der Planungsverwaltung | 12 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
Statt der Planungsverwaltung kann die Ausbildungsbehörde einen anderen Verwaltungsbereich bestimmen.
3.2.2
Schwerpunkt Rechtspflege
Die Praktikantinnen und Praktikanten werden bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften ausgebildet. Das Praktikum wird im Einzelnen wie folgt abgeleistet:
Amtsgericht | |
---|---|
in Zivilsachen | 7 Wochen |
in Vollstreckungssachen | 7 Wochen |
in Grundbuchsachen | 7 Wochen |
in Vormundschaftssachen | 7 Wochen |
in Nachlasssachen | 7 Wochen |
Staatsanwaltschaft | |
in Strafsachen | 12 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
3.2.3
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst
Das Praktikum wird im Einzelnen wie folgt abgeleistet:
3.2.3.1
Polizeiliche Ausbildung
Einweisung in die polizeiliche Aufbau- und Ablauforganisation | 4 Wochen |
---|---|
Ausbildung in geeigneten Polizeidienststellen im Bereich | |
Einsatz und Gefahrenabwehr | 10 Wochen |
Kriminalitätsverhütung und -verfolgung | 8 Wochen |
Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit | 6 Wochen |
3.2.3.2
Ausbildung in außerpolizeilichen Institutionen
Ausbildung in der
- Justiz (Rechtspflege, Justizvollzug, Soziale Dienste in der Strafrechtspflege) | 3 Wochen |
---|---|
- Kommunalverwaltung | |
- Ordnungsangelegenheiten | 2 Wochen |
- Sozial- und Jugendangelegenheiten | 2 Wochen |
3.2.3.3
Ergänzungsausbildung
Die Praktikantinnen und Praktikanten nehmen darüber hinaus an Ausbildungskursen zu besonderen polizeilichen Themen teil. Diese werden in der Regel als mehrtägige Blöcke durchgeführt und sollen Methoden der Gruppen- und Projektarbeit berücksichtigen. 12 Wochen
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
---|---|
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.
Fachoberschule - Technik -
4.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1 | |
Sport | 0,5 | 13 |
Religion | 0,5 | |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 2 | |
Physik | - | |
Chemie | - | 17 |
Technologie | 2 | |
Technisches Zeichnen/Darstellende Geometrie | 2 | |
Mechanik | - | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
4.2
Praktikum
Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden. Das mit "B" gekennzeichnete Praktikum der Klasse 11 kann auch in den Werkstätten der berufsbildenden Schulen abgeleistet werden.
4.2.1
Schwerpunkt Hochbau, Ingenieurbau
Grundausbildung | 26 Wochen |
---|---|
Anerkannt wird eine Ausbildung in baubezogenen Tätigkeiten einschlägiger Berufe: in den beruflichen Bereichen Bau- und Holztechnik. | |
Ergänzungsausbildung | 21 Wochen |
Anerkannt wird die Ausbildung in baubezogenen Tätigkeiten in einschlägigen Berufen in den einschlägigen Bereichen Bau-, Holz- und Metalltechnik, sofern in ihnen nicht die Grundausbildung durchgeführt wurde. | |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.2.2
Schwerpunkt Wasserwirtschaft und Kulturtechnik
Ausbildung im Wasserbau bei einem Wasserwirtschaftsamt, Kreiskulturbauamt oder in einem Ingenieurbüro für Wasserbau | 18 Wochen |
---|---|
Ausbildung in baubezogenen Tätigkeiten einschlägiger Berufe in dem beruflichen Bereich Bautechnik | 19 Wochen |
Ausbildung möglichst in einem von der Landwirtschaftskammer anerkannten Lehrbetrieb während der Zeit zwischen Saat und Ernte | 10 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.2.3
Schwerpunkt Vermessung
Vermessungstechnisches Zeichnen und Kartieren | 12 Wochen |
---|---|
Benutzung der Zeichen- und Kartiergeräte, Anfertigen von Rissen, großmaßstäbigen Zeichnungen und Kartierungen nach den Zeichenvorschriften, Vervielfältigungsverfahren | |
Vermessungstechnisches Rechnen, Auswertung von Vermessungen | 14 Wochen |
Grundlagen des vermessungstechnischen Rechnens, Flächen-, Koordinaten- und andere einfachere Berechnungen, Rechenhilfsmittel und Rechenvordrucke, Vorbereitung und Auswertung von Vermessungen | |
Vermessungen zur Fortführung und Neueinrichtung der Landesvermessung und des Liegenschaftenkatasters | 15 Wochen |
Handwerksmäßige Arbeiten (Vermessungsgehilfe): Setzen von Grenz- und Vermessungsmarken, Streckenmessung, Handhabung und Pflege der einfachen Vermessungsgeräte, Teilnahme an einfacheren Lage- und Höhenvermessungen, Handhabung der gebräuchlichsten Vermessungsinstrumente (mechanische und optische Streckenmessgeräte, Prismen, Nivelliere, Theodolite, Tachymeter), Grundstücksvermessungen (auch i.V.m. dem Polygon- und Vermessungsliniennetz), Gebäudeeinmessungen, topografische Aufnahmen nach Lage und Höhe (im Allgemeinen nur für Maßstäbe 1:5.000 und größer), Aufschreiben örtlicher Vermessungsergebnisse in Risse und Vordrucke | |
Ingenieurtechnische Vermessungen | 6 Wochen |
Geländeaufnahmen für Bauvorhaben, Absteckungen, bautechnische Vermessungen einschließlich Auswertung, Herstellung von Bestandsplänen und dergleichen | |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.2.4
Schwerpunkt Maschinenbau
4.2.4.1
Allgemeiner Maschinenbau, Schiffsmaschinenbau, Fertigungstechnik, Apparatebau
4.2.4.2
Gas-, Wasser-, Klima- und Heizungstechnik
Grundausbildung für die Nrn. 4.2.4.1 und 4.2.4.2
Grundausbildung in Metall- und Kunststoffbearbeitung: Schmieden, Schweißen, Löten, Blechumformen, Härten usw. | 11 Wochen B |
---|---|
Spannende Formung (mit Werkzeugmaschinen) | 6 Wochen B |
Gießen einschließlich Modellbau und Formen | 4 Wochen |
21 Wochen | |
Fachausbildung für Nr. 4.2.4.1 | |
Werkzeug- und Vorrichtungswartung und -instandsetzung | 6 Wochen |
Teilefertigung (Mechanische Werkstätten) | 8 Wochen |
Montagewerkstätten, Zusammenbau | 8 Wochen |
Messen und Prüfen (Eingangs- und Fertigungskontrolle, Materialprüfung) | 4 Wochen |
26 Wochen | |
Fachausbildung für Nr. 4.2.4.2 | |
Feinblechbearbeitung | 4 Wochen |
Montage in der Versorgungstechnik | 14 Wochen |
Mess- und Regelungstechnik | 6 Wochen |
Inbetriebnahme von Anlagen | 2 Wochen |
26 Wochen | |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.2.5
Schwerpunkt Schiffbau
Grundausbildung | |
---|---|
Manuelle Arbeitstechniken | 4 Wochen |
Maschinelle Arbeitstechniken | 4 Wochen |
Spanlose Formgebung | 4 Wochen |
Verbindungstechniken | 4 Wochen |
Warmbehandlung einschließlich Oberflächenbehandlung | 4 Wochen |
20 Wochen | |
Fachausbildung | |
Schiffsbauwerkstatt und Bordmontage | 15 Wochen |
Schiffsschlosserei und Schiffsausrüstung | 4 Wochen |
Schweißerei | 4 Wochen |
Einblick in Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs | 4 Wochen |
27 Wochen | |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.2.6
Schwerpunkt Elektrotechnik
4.2.6.1
Allgemeine Elektrotechnik
4.2.6.2
Energietechnik
4.2.6.3
Nachrichtentechnik
Grundausbildung
Grundausbildung in der Metall- und Kunststoffbearbeitung: | |||
---|---|---|---|
Schmieden, Schweißen, Löten, Blechumformen, Härten usw. | 9 Wochen B | ||
Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen) | 4 Wochen B | ||
Grundausbildung Elektrotechnik | 6 Wochen B | ||
Gießen oder Druckgießen, Kunststoffpressen und -spritzen | 2 Wochen | ||
21 Wochen | |||
Fachausbildung | |||
Zusammenbau, Wartung und Instandsetzung von Werkzeugen und Vorrichtungen | 2 Wochen | ||
a) | Herstellen, Zusammenbau, Errichten, Inbetriebsetzen und Instandsetzen von Geräten und Anlagen der Energietechnik (nach Möglichkeit einschließlich elektrische [evtl. auch mechanisch-hydraulisch-pneumatische] Schall-, Steuer- und Regelanlagen) | 9 Wochen | |
b) | Herstellen, Zusammenbau, Errichten, Inbetriebnahme und Instandsetzen von elektromechanischen, elektrischen und/oder elektronischen Geräten der Nachrichtentechnik | 9 Wochen | |
für Nr. 4.2.6.1 Buchst. a und b | = 18 Wochen | ||
für Nr. 4.2.6.2 Buchst. a | = 18 Wochen | ||
für Nr. 4.2.6.3 Buchst. b | = 18 Wochen | ||
Messen und Prüfen in Revisions- bzw. Prüfabteilungen der Energie- oder Nachrichtentechnik | 6 Wochen | ||
26 Wochen | |||
Gesamtausbildung | 47 Wochen | ||
Urlaub bis zu | 5 Wochen | ||
52 Wochen |
4.2.7
Schwerpunkt Hüttentechnik
Grundausbildung
vgl. 4.2.4 Schwerpunkt Maschinenbau | 21 Wochen |
---|---|
21 Wochen | |
Fachausbildung | |
Werkstoffprüfung | 8 Wochen |
Physikalische und chemische Laboratorien | 8 Wochen |
Gütekontrolle | 6 Wochen |
Montage | 4 Wochen |
26 Wochen | |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.2.8
Schwerpunkt Feinwerktechnik
Grundausbildung
Grundausbildung in der Metall- und Kunststoffbearbeitung: | |
---|---|
Schmieden, Schweißen, Löten, Härten, elektro-technische Montagefertigkeiten usw. | 11 Wochen |
Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen) | 6 Wochen |
Gießerei einschließlich Modellbau und Formen, Kunststoffpressen und -spritzen und zugehörige Werkzeuge | 4 Wochen |
21 Wochen | |
Fachausbildung | |
Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau einschl. Wartung und Instandsetzung | 8 Wochen |
Teilefertigung (mechanische Werkstatt) einschließlich Oberflächenbehandlung (z. B. Galvanisieren, Lackieren, Trommelschleifen usw.) | 4 Wochen |
Spanlose Formung (z. B. Stanzen, Ziehen, Pressen) | 4 Wochen |
Montage, Inbetriebsetzen, Warten, Instandsetzen von mechanischen und elektrischen Geräten | 6 Wochen |
Messen und Prüfen (Eingangs- und Fertigungskontrolle, Materialprüfung) | 4 Wochen |
26 Wochen | |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
4.2.9
Schwerpunkt Textil
Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufes | 12 Wochen |
---|---|
Praktische Ausbildung im Betrieb: | 35 Wochen |
Textiltechnik (Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Veredelung) oder Bekleidungstechnik | |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
5.
Fachoberschule - Agrarwirtschaft -
5.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1 | |
Sport | 0,5 | |
Religion | 0,5 | 19 |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 1 | |
Physik | - | |
Chemie | - | |
Fachtheorie der Landwirtschaft, des Gartenbaues oder der Forstwirtschaft | 3 | - |
Technik des Landbaues, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft | 2 | - |
Wirtschaftsgeographie | - | |
Biologie | - | 11 |
Technisches Zeichnen | - | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
5.2
Praktikum
Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:
5.2.1
Schwerpunkt Landwirtschaft
Grundausbildung
Ausbildung in einem von den Landwirtschaftskammern anerkannten fremden Lehr- oder Praktikantenbetrieb | 44 Wochen |
---|---|
Ergänzungsausbildung | |
Teilnahme an einem Lehrgang der DEULA zur Ausbildung in Schlepper- und Landmaschinenkunde | |
oder | |
Teilnahme an einem Lehrgang in der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung für Praktikantinnen und Praktikanten, die in einem reinen Ackerbaubetrieb tätig sind | 3 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
5.2.2
Schwerpunkt Gartenbau
Grundausbildung
Ausbildung in den verschiedenen Sparten des Gartenbaus in einem noch festzulegenden Turnus mit verschiedenen Ausbildungszeiten | 44 Wochen |
---|---|
Ergänzungsausbildung | |
Teilnahme an einem Lehrgang für Gartenbau an der DEULA | 3 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
5.2.3
Schwerpunkt Forstwirtschaft
Grundausbildung
Ausbildung in einem ausgewählten Praktikantenbetrieb | 45 Wochen |
---|---|
Ergänzungsausbildung | |
Teilnahme an einem Lehrgang für Forsttechnik | 2 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
6.
Fachoberschule - Sozialwesen -
6.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1 | |
Sport | 0,5 | |
Religion | 0,5 | 17 |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 1 | |
Physik | - | |
Chemie | - | |
Biologie | - | |
Pädagogik/Psychologie | 2 | |
Soziologie | 2 | 13 |
Ausdruck und Gestaltung | - | |
Rechtslehre | 1 | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
6.2
Praktikum
Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:
Ausbildung | |
---|---|
in Krankenhäusern (pflegerische Ausbildung) | 12 Wochen |
in sozialen und sozialpädagogischen Einrichtungen | 23 Wochen |
in Industriebetrieben | 12 Wochen |
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
7.
Fachoberschule - Gestaltung -
7.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1 | |
Sport | 0,5 | |
Religion | 0,5 | 13 |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 1 | |
Physik | - | |
Chemie | - | |
Technologie | 2 | |
Techn. Zeichnen/Darstellende Geometrie | 1 | 17 |
Grundlagen des Gestaltens | 2 | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
7.2
Praktikum
Das Praktikum soll nach folgendem Plan abgeleistet werden:
Ausbildung in geeigneten Betrieben für die Be- und Verarbeitung von Holz, Kunststoff, Metall, Natur- und Kunststein, Papier, Textilien und Ähnlichem sowie in Druckereibetrieben und in Werkstätten für Fotografie, Werbung, Dekoration und Gestaltung.
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
8.
Fachoberschule - Seefahrt -
8.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1 | |
Sport | 0,5 | 13 |
Religion | 0,5 | |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 2 | |
Physik | - | |
Chemie | - | |
Technologie | 1 | 17 |
Fachtheorie | 1 | |
Techn. Zeichnen/Darstellende Geometrie | 2 | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
8.2
Praktikum
Das Praktikum wird auf Schulschiffen abgeleistet, auf denen auch der Unterricht stattfinden kann. Kann der Unterricht nicht auf den Schulschiffen erteilt werden, so wird er als Vollzeitblockunterricht mit einer Dauer von 13 Wochen zu je 30 Stunden im Anschluss an die Bordpraxis erteilt.
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
9.
Fachoberschule - Ernährung und Hauswirtschaft -
9.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 1 | |
Politik | 1 | |
Sport | 0,5 | 19 |
Religion | 0,5 | |
Englisch | 1 | |
Mathematik | 1 | |
Betriebswirtschaft/Organisation | 1 | |
Naturwissenschaften | ||
Ernährungslehre | 4 | 11 |
Lebensmitteltechnologie | ||
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 | 30 |
9.2
Praktikum
Das Praktikum soll in geeigneten Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks, der Gastronomie und/oder der Hauswirtschaft abgeleistet werden. Es kann bis zur Hälfte in betriebs- oder schuleigenen Lehrwerkstätten vermittelt werden. Grundsätzlich soll das Gesamtpraktikum in zwei verschiedenen einschlägigen Betrieben durchgeführt werden.
Gesamtausbildung | 47 Wochen |
Urlaub bis zu | 5 Wochen |
52 Wochen |
10.
Stundentafel für die Fachoberschule - Gesundheit -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Klasse 12 | |
Deutsch | |
Politik | |
Sport | |
Religion | 18 |
Englisch | |
Mathematik | |
Naturwissenschaften | |
Medizinische Grundlagen/Gesundheitserziehung | 12 |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen-Controlling | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 30 |
VIII.
Berufsoberschule
1.
Allgemeine Hinweise
An Berufsoberschulen kann für Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, ein Zusatzangebot in einer zweiten Fremdsprache von vier Wochenstunden angeboten werden.
2.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Wirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Klasse 13 | |
Deutsch | |
Politik | |
Religion | |
Englisch | 30 (1) |
Mathematik | |
Naturwissenschaften | |
Wirtschaft | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 30 |
3.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Technik -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Klasse 13 | |
Deutsch | |
Politik | |
Religion | 19 |
Englisch | |
Mathematik | |
Wirtschaftslehre | |
Technik | 11 |
Unterrichtsstunden pro Woche | 30 |
4.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Agrarwirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Klasse 13 Deutsch | |
Politik | |
Religion | 19 |
Englisch | |
Mathematik | |
Agrartechnik | 11 |
Unterrichtsstunden pro Woche | 30 |
5.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Sozialwesen -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Klasse 13 | |
Deutsch | |
Politik | |
Religion | 19 |
Englisch | |
Mathematik | |
Chemie/Biologie | |
Pädagogik/Psychologie | 11 |
Unterrichtsstunden pro Woche | 30 |
6.
Stundentafel für die Berufsoberschule - Ernährung und Hauswirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Klasse 13 | |
Deutsch | |
Politik | |
Religion | 19 |
Englisch | |
Mathematik | |
Ernährungslehre | |
Lebensmitteltechnologie | |
Unterrichtsstunden pro Woche | 30 |
IX
Fachgymnasium
1.
Allgemeine Hinweise
1.1
Verteilung der Unterrichtsstunden
1.1.1
In der Kursstufe werden die Leistungskurse fünfstündig, die Grundkurse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik dreistündig unterrichtet.
1.1.2
Der Grundkurs in Englisch kann in der Kursstufe entfallen, wenn eine weitere Fremdsprache durchgehend betrieben wird und Englisch nicht Prüfungsfach ist. Der Unterricht in einer weiteren Fremdsprache entfällt, sofern eine Pflichtfremdsprache nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9 BbS-VO nicht betrieben werden muss oder eine andere Fremdsprache nicht gewählt wird.
1.1.3
In der Vorstufe darf die Stundenzahl für die Fächer Geschichte und Politik sowie Religion, Betriebs- und Volkswirtschaft oder Volkswirtschaft abweichend von der Stundentafel ganzjährig oder halbjährig auf drei Wochenstunden erhöht werden. In diesem Fall ist der Unterricht in der Naturwissenschaft entsprechend mit zwei Wochenstunden zu erteilen.
1.1.4
In der Kursstufe darf der Unterricht in bis zu zwei der Fächer Geschichte, Religion und Informationsverarbeitung abweichend von der Stundentafel ganzjährig oder halbjährig mit drei Wochenstunden erteilt werden. In diesem Fall ist der Unterricht in einer entsprechenden Anzahl der Fächer der Naturwissenschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft und Volkswirtschaft mit zwei Wochenstunden zu erteilen.
1.1.5
Im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkte Agrarwirtschaft und Ökotrophologie, können in der Vorstufe zwei Naturwissenschaften jeweils ein halbes Schuljahr erteilt werden.
1.2
Facharbeit und Projektarbeit
In einem Kurshalbjahr der Kursstufe ist eine Fach- oder Projektarbeit anzufertigen, die den Schülerinnen und Schülern exemplarisch auch Gelegenheit zu vertieftem wissenschaftspropädeutischem Arbeiten gibt. Sie kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt werden und bezieht sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Faches des Kurshalbjahre (Facharbeit) oder auf ein fächerübergreifend angelegtes Einzel- oder Gruppenprojekt innerhalb des Kurshalbjahres (Projektarbeit). Die Entscheidung über Facharbeit oder Projektarbeit sowie über Gegenstand und Zeitpunkt trifft die Schule. Die Bewertung der Facharbeit geht in die Bewertung des Faches des Kurshalbjahres ein, die Bewertung der Projektarbeit geht in die Bewertung der beteiligten Fächer des Kurshalbjahres ein.
1.3
Betriebspraktikum
Während der Vorstufe (11. Schuljahres) kann ein zweiwöchiges Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
2.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Wirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | ||
---|---|---|---|
Vortstufe | Kursstufe | Kursstufe | |
11. Schuljahrgang | 12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang | |
Deutsch | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
weitere Fremdsprache | 4 | 4 | 4 |
Geschichte | 2 | ||
Politik | 2 | - | - |
Religion | 2 | 2 | - |
Physik oder Chemie oder Biologie | 3 | 3 | 3 |
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling | 4 | 5 | 5 |
Volkswirtschaft | 2 | 3 | 3 |
Informationsverarbeitung | 3 | 2 | 2 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Summe Fachtheorie | 31 | 32 | 32 |
Fachpraxis (Pflichtunterricht) | 2 | 2 | 2 |
Wahlangebote | nach | Entscheidung | der Schule |
3.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Technik -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | ||
---|---|---|---|
Vortstufe | Kursstufe | Kursstufe | |
11. Schuljahrgang | 12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang | |
Deutsch | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
weitere Fremdsprache | 4 | 4 | 4 |
Geschichte | 2 | ||
Politik | 2 | - | - |
Religion | 2 | 2 | - |
Physik oder Chemie | 3 | 3 | 3 |
Technik (schwerpunktbezogen in einem Schwerpunkt) | 4 | 5 | 5 |
Betriebs- und Volkswirtschaft | 2 | 3 | 3 |
Informationsverarbeitung | 3 | 2 | 2 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Summe Fachtheorie | 31 | 32 | 32 |
Fachpraxis (Pflichtunterricht) | 2 | 2 | 2 |
Wahlangebote | nach | Entscheidung | der Schule |
4.
Stundentafel für das Fachgymnasium - Gesundheit und Soziales -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | ||
---|---|---|---|
Vortstufe | Kursstufe | Kursstufe | |
11. Schuljahrgang | 12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang | |
Deutsch | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
weitere Fremdsprache | 4 | 4 | 4 |
Geschichte | 2 | ||
Politik | 2 | - | - |
Religion | 2 | 2 | - |
Naturwissenschaft | 3 | 3 | 3 |
Schwerpunkt Agrar- und Agrarwirtschaft Umwelttechnologie | |||
Schwerpunkt Ökotrophologie Ernährung | 4 | 5 | 5 |
Schwerpunkt Sozialpädagogik Pädagogik/Psychologie | |||
Betriebs- und Volkswirtschaft | 2 | 3 | 3 |
Informationsverarbeitung | 3 | 2 | 2 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Summe Fachtheorie | 31 | 32 | 32 |
Fachpraxis (Pflichtunterricht) | 2 | 2 | 2 |
Wahlangebote | nach | Entscheidung | der Schule |
X.
Fachschule
1.
Rahmenstundentafel(1))
für die zweijährige Fachschule der Fachrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nrn.
- 1.Bautechnik,
- 2.Bekleidungstechnik,
- 3.Bergbautechnik,
- 4.Biotechnik,
- 5.
- 6.Elektrotechnik,
- 7.Farb- und Lacktechnik,
- 8.Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
- 9.Holztechnik,
- 10.Hüttentechnik,
- 11.Informatik
- 12.Kraftfahrzeugtechnik,
- 13.
- 14.Maschinentechnik,
- 15.Medizintechnik,
- 16.Metallbautechnik,
- 17.Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik,
- 18.Sanitärtechnik,
- 19.Schiffbautechnik,
- 20.Steintechnik,
- 21.Umweltschutztechnik und
- 22.Verfahrenstechnik
der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO.
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 12 |
Betriebswirtschaft | |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | |
Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Fächergruppen | 15 bis 25 |
- Mathematisch - naturwissenschaftliche Grundlagen | |
- Technologien | |
- Betriebsorganisation | |
Schwerpunktbezogener Bereich mit der Fächergruppe(2)) | 20 bis 30 |
Planungs- und Produktionstechniken | |
Projektarbeit | 4 bis 8 |
Wahlpflichtangebote | 4 bis 9 |
Insgesamt | 60 |
2.
Stundentafel für die Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -
2.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule -Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Schwerpunkt Bohrtechnik | Schwerpunkt Fördertechnik | |
Deutsch/Kommunikation | 2 | 2 |
Fremdsprache/Kommunikation | 1 | 1 |
Politik | 1 | 1 |
Betriebswirtschaft | 1 | 1 |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | 1 | 1 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen | 3 | 3 |
Informationstechnik/Technische Kommunikation | 2 | 2 |
Maschinentechnik | 2 | 2 |
Geologie | 2 | 2 |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | 2 | 2 |
Antriebs- und Arbeitsmaschinen | 1 | 1 |
Bergbehördliche Vorschriften und Arbeitssicherheit | 2 | 2 |
Bohrgerätetechnik | 1 | - |
Bohrtechnik | 4 | 1 |
Fördertechnik | 1 | 3 |
Verfahrenstechnik | - | 2 |
Workovertechnik | 2 | 2 |
Wahlpflichtangebote | 2 | 2 |
Unterrichtsstunden pro Woche | 30 | 30 |
2.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges | |
---|---|---|
Schwerpunkt Bohrtechnik | Schwerpunkt Fördertechnik | |
Deutsch/Kommunikation | 3 | 3 |
Fremdsprache/Kommunikation | 3 | 3 |
Politik | 2 | 2 |
Betriebswirtschaft | 2 | 2 |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | 2 | 2 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen | 4 | 4 |
Informationstechnik/Technische Kommunikation | 4 | 4 |
Maschinentechnik | 3 | 3 |
Geologie | 3 | 3 |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | 3 | 3 |
Qualitätsmanagement | 1 | 1 |
Antriebs- und Arbeitsmaschinen | 3 | 3 |
Bergbehördliche Vorschriften und Arbeitssicherheit | 4 | 4 |
Bohrgerätetechnik | 3 | - |
Bohrtechnik | 11 | 2 |
Fördertechnik | 2 | 7 |
Verfahrenstechnik | - | 7 |
Workovertechnik | 2 | 2 |
Wahlpflichtangebote | 5 | 5 |
Insgesamt | 60 | 60 |
Beispiele für themenbezogene Einzelqualifikationen:
- Workover Bohrlochkontrolle
- Betriebsführung
3.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Lebensmitteltechnik -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 3 |
Fremdsprache/Kommunikation | 3 |
Politik | 2 |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | 2 |
Naturwissenschaften | 7 |
Betriebswirtschaft/Organisation | |
Qualitätsmanagement | 18 |
Nahrungsmittelverkauf | |
Zentralfach (1)) | 22 |
Wahlpflichtangebote | 3 |
Insgesamt | 60 |
- Back- und Süßwarenproduktion
- Fleischereierzeugnisproduktion.
4.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrartechnik -
4.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird im Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Gartenbau - und im Schwerpunkt Umweltschutztechnik nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule der Fachrichtung - Agrarwirtschaft, Schwerpunkte Landwirtschaft oder Gartenbau - erteilt.
4.2
Stundentafel für die Klasse 2
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau | Schwerpunkt Umweltschutztechnik | |
Deutsch/Kommunikation | ||
Fremdsprache/Kommunikation | 4 | 4 |
Politik | ||
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | ||
Betriebswirtschaft | 11 | 11 |
Naturwissenschaften | ||
Produktions- und Verfahrenstechnik | 15 | |
Wahlpflichtangebote | - | 15 |
Naturschutz/Landschaftspflege | - | |
Insgesamt (1)) | 30 | 30 |
5.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Betriebswirtschaft -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 4 |
Fremdsprache/Kommunikation | 6 |
Politik | 2 |
Mathematik/Naturwissenschaften | 5 |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | 2 |
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht | |
Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht | |
Rechnungswesen-Controlling | 27 |
Wirtschaftsinformatik | |
Zentralfach | 10 (1) |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Insgesamt | 60 |
6.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Datenverarbeitung/Organisation -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 4 |
Fremdsprache/Kommunikation | 6 |
Politik | 2 |
Mathematik/Naturwissenschaften | 5 |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | 2 |
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre | |
Rechnungswesen-Controlling | 13 |
Datenverarbeitungsorganisation | |
Betriebssysteme/Datenkommunikation | |
Programmierung | 28 |
Datenbanksprachen | |
Datenverarbeitung-Anwendungen | |
Wahlpflichtangebote | |
Insgesamt | 60 |
7.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 4 |
Erste Fremdsprache | 4 |
Zweite Fremdsprache | 4 |
Politik | 2 |
Mathematik | 3 |
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mit Wirtschaftsrecht | |
Personal- und Ausbildungswesen mit Arbeits- und Sozialrecht | |
Rechnungswesen | 20 |
Informationsverarbeitung/Organisation | |
Technologie des Hotel- und Gaststättengewerbes | |
Praxis des Hotel- und Gaststättengewerbes | 1 |
Zentralfach (1) | 10 |
Wahlpflichtangebote | 3 |
Insgesamt | 60 |
8.
Stundentafel für die Fachschule - Agrarwirtschaft -
8.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Agrarwirtschaft -
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden im Schwerpunkt | ||
---|---|---|---|
Landwirtschaft | Gartenbau | Floristik | |
Deutsch/Kommunikation | |||
Fremdsprache/Kommunikation | 4 | 4 | 4 |
Politik | |||
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | |||
Betriebswirtschaft | 14 | 14 | 14 |
Unternehmensführung | |||
Marketing | |||
Gestaltung | 12 | ||
Angewandte Naturwissenschaften | |||
Produktions- und Verfahrenstechnik | 12 | 12 | |
Naturschutz/Landschaftspflege | |||
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)) | 30 | 30 | 30 |
8.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrarwirtschaft -
8.2.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft - erteilt.
8.2.2
Stundentafel für die Klasse 2
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden im Schwerpunkt | |
---|---|---|
Marketing | Betriebs- und Unternehmensführung | |
Deutsch/Kommunikation | ||
Fremdsprache/Kommunikation | 4 | 4 |
Politik | ||
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | ||
Betriebswirtschaft | 11 | 11 |
Naturwissenschaften | ||
Produktions- und Verfahrenstechnik | - | |
Naturschutz/Landschaftspflege | - | |
Unternehmensführung | 15 | |
Marketing | ||
Wahlpflichtangebote | 15 | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche(1)) | 30 | 30 |
9.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Holzgestaltung, Schwerpunkt Objektdesign -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | 12 |
Betriebswirtschaft | |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | |
Naturwissenschaften | |
Haustechnik | |
Materialkunde | |
Entwurfslehre | |
Konstruktionslehre | |
Freies Zeichnen | 44 |
CAD | |
Farb- und Formenlehre | |
Designgeschichte | |
Künstlerisches Gestalten | |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 60 |
10.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Floristik -
10.1
Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule - Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Floristik - erteilt
10.2
Stundentafel für die Klasse 2
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | 4 |
Politik | |
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | |
Betriebswirtschaft | 11 |
Naturwissenschaften | |
Gestaltung | |
Unternehmensführung | |
Marketing | 15 |
Wahlpflichtangebote | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 30 |
11.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hauswirtschaft -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 3 |
Fremdsprache/Kommunikation | 3 |
Politik | 2 |
Naturwissenschaften | 5 |
Betriebs- und Unternehmensführung | |
Versorgung | 34 |
Berufs- und Arbeitspädagogik/Betreuung | |
Zentralfach (1)) | 9 |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Insgesamt (2)) | 60 |
12.
Zweijährige Fachschule - Haus- und Familienpflege -
12.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 3 |
Fremdsprache/Kommunikation | 3 |
Politik | 2 |
Berufs- und Arbeitspädagogik | 2 |
Religion | 2 |
Bewegungserziehung | 2 |
Berufsethik/Rechtslehre | 4 |
Biologie | 4 |
Didaktik der Haus- und Familienpflege | 6 |
Versorgung | |
Häusliche Pflege | 28 |
Pädagogik/Psychologie/Soziologie | |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Insgesamt | 60 |
12.2
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Einrichtungen durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis-Haus- und Familienpflege" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit fünfeinhalb Gesamtwochenstunden.
13.
Zweijährige Fachschule - Sozialpädagogik -
13.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 3 |
Fremdsprache/Kommunikation | 3 |
Politik | 2 |
Religion | 4 |
Biologie | 3 |
Berufsbezogener Unterricht mit den Lernfeldern | 33 |
........................ | |
........................ | |
Wahlpflichtangebote | 12 |
Insgesamt | 60 |
13.2
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Zeitstunden. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach "Praxis-Sozialpädagogik" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit fünfeinhalb Gesamtwochenstunden.
14.
Fachschule - Heilerziehungspflege -
14.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges |
---|---|
Deutsch/Kommunikation | 3 |
Fremdsprache/Kommunikation | 3 |
Politik | 2 |
Religion | 2 |
Pädagogik/Psychologie | 7 |
Medizinische Grundlagen | 7 |
Heilerziehungspflege | 15 |
Heilpädagogische Medien | 8 |
Pflege | 8 |
Wahlpflichtangebote | 5 |
Insgesamt | 60 |
14.2
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1200 Zeitstunden durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten.
Die Fachschule und die Einrichtung der Behindertenhilfe legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Heilerziehungspflege" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit siebeneinhalb Gesamtwochenstunden.
15.
Fachschule - Altenpflege -
15.1
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Gesamtstunden | Zahl der Gesamtstunden |
---|---|---|
Klasse 1 | Klassen 2 und 3 | |
Fächergruppe I | ||
Deutsch/Kommunikation | 30 | 30 |
Fremdsprache/Kommunikation | 30 | 60 |
Politik | 30 | 30 |
Religion | 30 | 30 |
Berufskunde | 20 | 20 |
Rechtskunde/Sozialrecht | 60 | 60 |
Fächergruppe II | ||
Soziologie | 30 | 50 |
Psychologie | 30 | 80 |
Didaktik und Methodik der Geragogik | 90 | 180 |
Geragogische Medien | ||
Gestalten, Bewegen, Darstellen | 60 | 90 |
Tagesgestaltung | 40 | 40 |
Fächergruppe III | ||
Medizinische Grundlagen | 80 | 160 |
Gesundheitslehre/Ernährungslehre | 40 | 40 |
Arzneimittellehre | 30 | 30 |
Gerontopsychiatrie und -neurologie | 40 | 80 |
Alten- und Krankenpflege | 120 | 180 |
Insgesamt | 760 | 1160 |
15.2
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 2.640 Zeitstunden.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege sind mindestens drei der folgenden Ausbildungsabschnitte vorzusehen in
- 1.stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenpflege,
- 2.einer Sozialstation oder entsprechenden Einrichtungen,
- 3.einer psychiatrischen Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder anderen Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,
- 4.einem Allgemeinkrankenhaus möglichst mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder einer geriatrischen Fachklinik,
- 5.Einrichtungen der offenen Altenhilfe.
Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die Fachschule und die Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der Fachschule in den Einrichtungen besucht, beraten und in ihren Leistungen - nach Rücksprache mit den Fachkräften der Einrichtung - bewertet. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach "Praxis-Altenpflege und Altenhilfe" zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit 1.320 Gesamtstunden (Klassen 1 bis 3).
16.
Stundentafel für die Fachschule - Heilpädagogik -
Unterrichtsfächer | Gesamtwochenstunden des eineinhalbjährigen Bildungsganges |
---|---|
Berufsidentität entwickeln (1)) | |
Heilpädagogisches Handeln planen, durchführen und reflektieren(1)) | |
Heilpädagogische Methoden anwenden und Lebenswelt gestalten(1)) | 43,5 |
Beraten, begleiten, unterstützen (1)) | |
Heilpädagogische Konzepte entwickeln (1)) | |
Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinieren(1)) | |
Religion | 1,5 |
Schwerpunkt Motopädie | |
Berufsidentität entwickeln (1)) | |
Motopädisches Handeln planen, durchführen und reflektieren(1)) | |
Motopädische Methoden anwenden und Lebenswelt gestalten(1)) | 43,5 |
Beraten, begleiten, unterstützen (1)) | |
Motopädische Konzepte entwickeln (1)) | |
Motopädische Arbeit organisieren und koordinieren(1)) | |
Religion | 1,5 |
Insgesamt | 45 |
XI.
Fachschule Seefahrt
1.
Fachschule - Nautik -
1.1
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der Nationalen Fahrt mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr |
---|---|
Gesellschaft und Kommunikation | 5 |
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften | 3,5 |
Schiffsführung | |
Ladungsumschlag und Stauung | 23,5 |
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 |
1.2
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 1 | Klasse 2 | |
Gesellschaft und Kommunikation | 7 | 4 |
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften | 12 | - |
Schiffsführung | ||
Ladungsumschlag und Stauung | 11 | 24 |
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | ||
Wahlpflichtangebote | 2 | 4 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 | 32 |
Zusatzangebot zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 1 | Klasse 2 | |
Schiffsbetriebstechnik | ||
Wartung und Instandsetzung | ||
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik | 4 | 4 |
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs | ||
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 4 | 4 |
1.3
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Gesellschaft und Kommunikation | 4 |
Schiffsführung | |
Ladungsumschlag und Stauung | 24 |
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 |
1.4
Stundentafel für die Lehrgänge zum Erwerb der Befähigungszeugnisse BKü, BK
Unterrichtsfächer | Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän | |||
---|---|---|---|---|
BKü | BK | |||
Zahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr | ||||
1 | 1 | 2 | ||
Allgemeiner Lehrbereich | ||||
Deutsch/Kommunikation | - | 2 | - | |
Politik | - | 4 | - | |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | ||||
Englisch | - | 2 | 2 | |
Mathematik | 3 | 4 | - | |
Physik | - | - | - | |
Chemie | - | - | - | |
Betriebsleitung/Personalführung | - | - | 2 | |
Navigation | 10 | 6 | 8 | |
Schifffahrtsrecht | 8 | 4 | 4 | |
Seemannschaft | 7 | 2 | 6 | |
Nachrichtenwesen | - | 4 | - | |
Gesundheitspflege | - | 2 | - | |
Schifffahrtsbetriebstechnik | 6 | - | 4 | |
Wetterkunde | 2 | - | 2 | |
Fischereibiologie | - | - | 2 | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 36 | 30 | 30 |
1.5
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän BG
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 1 | Klasse 2 | |
Gesellschaft und Kommunikation | 6 | 3 |
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften | 11,5 | - |
Schiffsführung | ||
Ladung und Stauung | ||
Fischereitechnologie | 13,5 | 26 |
Überwachung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | ||
Projekte | 1 | 3 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 32 | 32 |
2.
Fachschule - Schiffsbetriebstechnik -
2.1
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr |
---|---|
Gesellschaft und Kommunikation | 1,5 |
Schiffsbetriebstechnik | |
Wartung und Instandsetzung | |
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik | 14,5 |
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 16 |
2.2
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden im Schulhalbjahr |
---|---|
Schiffsbetriebstechnik | |
Wartung und Instandsetzung | |
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik | 10 |
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 10 |
2.3
Stundentafel für den Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen jeder Antriebsleistung
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
---|---|---|
Klasse 1 | Klasse 2 | |
Gesellschaft und Kommunikation | 9,5 | - |
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften | 12 | - |
Schiffsbetriebstechnik | ||
Wartung und Instandsetzung | ||
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik | 10 | 30 |
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | ||
Wahlpflichtangebote | 1,5 | 3 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 33 | 33 |
2.4
Stundentafel für den verkürzten Lehrgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen jeder Antriebsleistung
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden |
---|---|
Schiffsbetriebstechnik | |
Wartung und Instandsetzung | 30 |
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik | |
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | |
Wahlpflichtangebote | 3 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 33 |
B.
Erläuterungen zu den Stundentafeln
1.
Wahlpflichtangebote
1.1
Die in den Stundentafeln vorgesehenen Wahlpflichtangebote sind für Schülerinnen und Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote, für die die jeweilige Stundentafel jedoch nicht bestimmte Fächer festlegt.
1.2
Wahlpflichtangebote können in allen Fächern der Stundentafel erteilt werden. In diesen Fällen werden die Leistungen, die in den Wahlpflichtangeboten erbracht werden, nicht gesondert bewertet, sondern in die Leistungsbewertung für das jeweilige Fach der Stundentafel einbezogen. Wahlpflichtangebote, die in den Fächern der Stundentafel durchgeführt werden, dienen der Wiederholung, Übung und Festigung der Unterrichtsinhalte.
1.3
Wahlpflichtangebote können abweichend von Nr. 1.2 erteilt werden
1.3.1
in den zweijährigen Fachschulen der in den Nrn. 12, 22 und 26 bis 32 der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO genannten Fachrichtungen auch im Fach Mathematik und in der Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe - auch im Fach Naturwissenschaften,
1.3.2
in der Berufsfachschule - Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich-technischer Assistent - nur in den Fächern:
- a)Fotografie,
- b)Fachzeichnen oder
- c)Bürokommunikation,
1.3.3
in Fachschulen:
1.3.3.1
als Projektarbeit
bis zu vier Wochenstunden, in der eine anwendungsbezogene, dem Berufsziel angemessene Aufgabe unter einer fächerübergreifenden Themenstellung von einzelnen oder gemeinsam von mehreren Schülerinnen oder Schülern bearbeitet wird. An Fachschulen der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 11 und 13 bis 21 der Anlage 10 zu § 36 BbS-VO genannten Fachrichtungen ist eine Projektarbeit anzufertigen.
1.3.3.2
als Angebot zum Erwerb einer themenbezogenen Einzelqualifikation,
in dem unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und der Interessen der Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls in Verbindung mit Fächern der Stundentafel, eine besondere Qualifikation vermittelt werden kann.
1.3.4
Werden Wahlpflichtangebote nach den Nrn. 1.3.1 bis 1.3.3 im Schuljahr durchschnittlich mindestens mit einer Wochenstunde erteilt, sind diese wie ein Fach der Stundentafel im Zeugnis besonders auszuweisen und zu benoten. Bei einer Projektarbeit, die die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, ist auch das Thema im Zeugnis auszuweisen. Eine erworbene themenbezogene Einzelqualifikation wird im Zeugnis besonders bescheinigt.
2.
Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften
2.1
Die in der Stundentafel des Berufsvorbereitungsjahres vorgesehenen Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften sind für die Schülerin oder den Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote. Sie dienen der schwerpunktmäßigen Entwicklung von Interessen und Neigungen, der Förderung der Kreativität und der Freizeitgestaltung, für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer auch der Förderung in der deutschen Sprache.
2.2
Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften werden nicht bewertet.
3.
Wahlangebote
3.1
Die in den Stundentafeln vorgesehenen Wahlangebote sind für die Schülerin oder den Schüler freiwillige Unterrichtsangebote, die den in den Fächern der Stundentafel verbindlichen Unterricht pädagogisch sinnvoll ergänzen.
3.2
Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den Wahlangeboten werden nicht bewertet.
4.
Förderunterricht
4.1
Für Schülerinnen und Schüler, die durch die Teilnahme am Unterricht in den Pflichtfächern und Wahlpflichtangeboten der Stundentafel nicht hinreichend gefördert werden können und deshalb einer besonderen, individuellen Förderung bedürfen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist Förderunterricht als zusätzlicher Pflichtunterricht einzurichten. Der Förderunterricht kann bis zu zwei Wochenstunden betragen. Eine Fördergruppe besteht aus höchstens acht Schülerinnen oder Schülern. Sie soll vier Schülerinnen oder Schüler nicht unterschreiten.
4.2
Stellt sich im Laufe des Schuljahres heraus, dass Schülerinnen und Schüler von einjährigen Berufsfachschulen der Anlage 2 zu § 36 BbS-VO das Bildungsziel voraussichtlich nicht erreichen werden, kann die Klassenkonferenz bestimmen, dass diese Schülerinnen und Schüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses anstelle von Unterricht in den berufsbezogenen Fächern im Umfang von mindestens drei Wochenstunden Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik erhalten. In diesen beiden Fächern ist im zweiten Schulhalbjahr eine fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände durchzuführen. Am Ende des Bildungsganges kann diesen Schülerinnen und Schülern kein erfolgreicher Besuch der Berufsfachschule bescheinigt werden.
5.
Wahlpflichtkurse
Wahlpflichtkurse gehen über die Inhalte der Fächer der Stundentafel hinaus und werden
- an den Berufsfachschulen nur zu berufsbezogenen Themen und
- an der Fachschule - Heilpädagogik - nur zu Themen der angeleiteten Praxis
angeboten.
Die Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler in einem Wahlpflichtkurs erbringt, sind zu bewerten und in das Zeugnis wie die Note in einem Fach aufzunehmen. Die Stundenanteile für die einzelnen Wahlpflichtkurse legt die Schule fest. Jeder Wahlpflichtkurs muss mindestens zwei Wochenstunden pro Schulhalbjahr umfassen. Wahlpflichtkurse können klassenübergreifend angeboten werden.
6.
Teilung von Klassen, Demonstrationsunterricht, Versuche, Übungen und Planungsunterricht
6.1
Die Klasse darf geteilt werden bei
- a)fachpraktischem oder praktischem Unterricht,
- b)Demonstrationen, Versuchen im fachtheoretischen Unterricht und Übungen,
- c)Wahlpflichtangeboten, Wahlpflichtkursen oder Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften,
sofern das pädagogisch notwendig, schulorganisatorisch möglich und aufgrund der Unterrichtsversorgung in allen Bildungsgängen der Schule vertretbar ist.
6.2
Wahlpflichtangebote, Wahlpflichtkurse oder Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften können klassenübergreifend angeboten werden.
6.3
An der Berufsschule können im Rahmen des didaktischen Konzepts des fachtheoretischen Unterrichts Demonstrationen, Versuche und Übungen durchgeführt werden. Die Demonstrationen und Versuche werden in der Regel von einer Fachtheorielehrkraft und einer Lehrkraft für Fachpraxis gemeinsam durchgeführt.
6.4
Im schulischen Berufsgrundbildungsjahr und in der einjährigen Berufsfachschule kann in den Fächern "Fachtheorie" und "Fachpraxis" wöchentlich pro Klasse im Durchschnitt statt je einer Unterrichtsstunde Fachtheorie und Fachpraxis eine gemeinsame Unterrichtsstunde für Planungsunterricht verwendet werden, der im Klassenverband gemeinsam von der Fachtheorielehrkraft und den Fachpraxislehrkräften erteilt wird. Für die Schülerinnen und Schüler reduziert sich dadurch die Stundenzahl der Stundentafel entsprechend.
7.
Praktische Ausbildung
Ort und Zeitpunkt der in den Stundentafeln vorgesehenen praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die praktische Ausbildung kann geblockt oder unterrichtsbegleitend erfolgen. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der Schule in den Einrichtungen besucht, beraten und in ihren Leistungen - nach Rücksprache mit den Fachkräften der Einrichtung - bewertet. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in die Leistungsbewertung für die entsprechenden praktischen Fächer einbezogen oder nach Maßgabe der Stundentafel zu einer Note für ein zusätzliches Fach zusammengefasst.
8.
Betriebspraktika
8.1
Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, kann an schulischen Berufsgrundbildungsjahren und einjährigen Berufsfachschulen ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt werden.
8.2
Soweit diese Bestimmungen Betriebspraktika vorsehen, hat die Schule die Durchführung zu organisieren und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß daran teilnehmen und von den Lehrkräften beraten werden.
8.3
Die Dauer der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Betriebspraktika kann in jedem Schuljahr um bis zu sechs Wochen dadurch verlängert werden, dass die Schulferien in diesem Umfange für Betriebspraktika genutzt werden.
Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte,
Notarfachangestellter/Notarfachangestellte,
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
kann der berufsspezifische Unterricht im Rahmen der Gesamtwochenstunden um zwei Gesamtwochenstunden erhöht werden.
- Absatzwirtschaft/Marketing
- Außenwirtschaft
- Controlling
- Finanzwirtschaft
- Fremdenverkehr/Touristik
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Umweltökonomie
- Wirtschaftsinformatik
- Traditionelles Gastgewerbe
- Systemgastronomie
- Touristik und Gastgewerbe
- Management im Großhaushalt
- Produktion, Absatz und Fremdenverkehr im hauswirtschaftlichen Betrieb.