§ 11 AVO-WaNi - Besondere Lernleistung in der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi)
- Amtliche Abkürzung
- AVO-WaNi
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
In der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen kann im Rahmen der schriftlichen Prüfung zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht werden; § 11 AVO-GOBAK ist entsprechend anzuwenden.