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§ 11 AVO-WaNi - Besondere Lernleistung in der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
AVO-WaNi
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

In die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen kann eine besondere Lernleistung eingebracht werden; § 11 AVO-GOFAK ist entsprechend anzuwenden.