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  • ab 01.08.2010 (aktuelle Fassung)

§ 11 APVO-LKD - Prüfungsteile

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Lebensmittelkontrolldienst (APVO-LKD)
Amtliche Abkürzung
APVO-LKD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit, einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.

(2) Der Prüfling ist von der Prüfungsbehörde zu den einzelnen Prüfungsteilen schriftlich zu laden.