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  • ab 01.08.2010 (aktuelle Fassung)

§ 5 APVO-LKD - Dienstbezeichnungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Lebensmittelkontrolldienst (APVO-LKD)
Amtliche Abkürzung
APVO-LKD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) Die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1 führen die Dienstbezeichnung "Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärterin" oder "Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter".

(2) Die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 führen die Dienstbezeichnung "Lebensmittelkontrollinspektor-Anwärterin" oder "Lebensmittelkontrollinspektor-Anwärter".