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  • ab 01.08.2010 (aktuelle Fassung)

§ 1 APVO-LKD - Regelungsbereich, Ausbildungsziel

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Lebensmittelkontrolldienst (APVO-LKD)
Amtliche Abkürzung
APVO-LKD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) Diese Verordnung regelt

  1. 1.

    die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst,

  2. 2.

    die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst und

  3. 3.

    die Ausbildung und Prüfung für den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten im Lebensmittelkontrolldienst.

(2) Ziel des Vorbereitungsdienstes und der Ausbildung für den Aufstieg ist es, die zur Erfüllung der Aufgaben des Lebensmittelkontrolldienstes in der jeweiligen Laufbahn erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.