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  • ab 01.08.2010 (aktuelle Fassung)

§ 16 APVO-LKD - Niederschriften

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Lebensmittelkontrolldienst (APVO-LKD)
Amtliche Abkürzung
APVO-LKD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Über den Ablauf und den wesentlichen Inhalt jeder Kontrolle bei der praktischen Prüfung hat die oder der Aufsichtführende eine Niederschrift zu fertigen. 2Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fertigt eine Niederschrift über den Ablauf und den wesentlichen Inhalt der mündlichen Prüfung, die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und das Ergebnis der Laufbahnprüfung.