§ 11 APVO-LKD - Prüfungsteile
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Lebensmittelkontrolldienst (APVO-LKD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-LKD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit, einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.
(2) Der Prüfling ist von der Prüfungsbehörde zu den einzelnen Prüfungsteilen schriftlich zu laden.