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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (APVO-WissD-BiblD)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (APVO-WissD-BiblD)
Amtliche Abkürzung
APVO-WissD-BiblD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 25. September 2017 (Nds. GVBl. S. 373 - VORIS 20411 -)

Geändert durch Verordnung vom 15. Mai 2023 (Nds. GVBl. S. 87)

Aufgrund des § 26 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308), wird im Benehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich, Ausbildungsziel1
Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst2
Dienstbezeichnung3
Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst4
Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen5
Inhalt der Ausbildung6
Bewertung der Leistungen7
Bewertung der Leistungen während der fachpraktischen Ausbildung, Befähigungseinschätzung, Ausbildungsnote für die fachpraktische Ausbildung8
Fachtheoretische Ausbildung9
Prüfung am Ende der fachtheoretischen Ausbildung10
Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes, Gesamtnote, Zeugnis, Berufsbezeichnung11
Übergangsvorschrift12
Inkrafttreten13