§ 9 APVO-WissD-BiblD - Fachtheoretische Ausbildung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (APVO-WissD-BiblD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-WissD-BiblD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(1) Die fachtheoretische Ausbildung an der Ausbildungsstelle nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 richtet sich nach den §§ 40 und 43 der bayerischen Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl) vom 1. September 2015 (GVBl. S. 330).
(2) Die fachtheoretische Ausbildung an der Ausbildungsstelle nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 richtet sich nach der Fachspezifischen Studienordnung für die theoretische Ausbildung von Bibliotheksreferendarinnen und Bibliotheksreferendaren vom 16. Juni 2021 der Philosophischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 31/2021 S. 3).