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§ 9 APVO-WissD-BiblD - Fachtheoretische Ausbildung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (APVO-WissD-BiblD)
Amtliche Abkürzung
APVO-WissD-BiblD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) Die fachtheoretische Ausbildung an der Ausbildungsstelle nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 richtet sich nach den §§ 40 und 43 der bayerischen Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl) vom 1. September 2015 (GVBl. S. 330).

(2) Die fachtheoretische Ausbildung an der Ausbildungsstelle nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 richtet sich nach der Fachspezifischen Studienordnung für die theoretische Ausbildung von Bibliotheksreferendarinnen und Bibliotheksreferendaren vom 16. Juni 2021 der Philosophischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 31/2021 S. 3).