§ 2 APVO-WissD-BiblD - Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (APVO-WissD-BiblD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-WissD-BiblD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat.