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  • ab 01.10.2017 (aktuelle Fassung)

§ 2 APVO-WissD-BiblD - Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (APVO-WissD-BiblD)
Amtliche Abkürzung
APVO-WissD-BiblD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat.