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  • ab 01.10.2017 (aktuelle Fassung)

§ 6 APVO-WissD-BiblD - Inhalt der Ausbildung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (APVO-WissD-BiblD)
Amtliche Abkürzung
APVO-WissD-BiblD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) In der fachtheoretischen Ausbildung sollen den Referendarinnen und Referendaren die für die Erfüllung der Aufgaben des Bibliotheksdienstes erforderlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden vermittelt werden.

(2) 1In der fachpraktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und Referendare in mehreren Ausbildungsstationen in die Aufgaben, die Betriebsorganisation, die Methoden und die Arbeitsverfahren wissenschaftlicher Bibliotheken eingeführt werden. 2Ausbildungsinhalte sind

  1. 1.

    die Arbeit in den Fachreferaten und Abteilungen,

  2. 2.

    Betriebsorganisation,

  3. 3.

    Leitung und Management sowie

  4. 4.

    Informations- und Kommunikationstechnik.

3In der fachpraktischen Ausbildung ist von den Referendarinnen und Referendaren ein Projekt eigenständig zu konzipieren und umzusetzen. 4Das für das Bibliothekswesen zuständige Fachministerium veröffentlicht Richtlinien, in denen die Ausbildungsinhalte näher bestimmt werden.