Annahme kartengestützter Einzahlungen in den Gerichtszahlstellen
Bibliographie
- Titel
- Annahme kartengestützter Einzahlungen in den Gerichtszahlstellen
- Redaktionelle Abkürzung
- GZKZVAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 35200
AV d. MJ v. 7.7.2022 (5200 - 104.38)
Vom 7. Juli 2022 (Nds. Rpfl. S. 244, 333)
VORIS 35200
- Im Einvernehmen mit dem MF -
Die jeweilige Behördenleitung des Amtsgerichts kann zulassen, dass die Gerichtszahlstelle Einzahlungen mittels Kartenzahlverfahren annehmen darf. Hierzu wird Folgendes bestimmt:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Kartenzahlverfahren | 1 |
Beschaffung des Kartenterminals | 2 |
Zulässigkeit der Verwendung | 3 |
Ablauf des Zahlungsvorgangs | 4 |
Erteilung von Quittung und Zahlungsanzeige | 5 |
Kassenschnitt am Kartenterminal | 6 |
Buchungen der Gerichtszahlstelle im HVS | 7 |
Gutschrift der kartengestützten Einzahlungen | 8 |
Abrechnung der kartengestützten Einzahlungen | 9 |
Prüfung | 10 |
Inkrafttreten | 11 |