Anlage 1 AVO-WaNi - Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule:
Unterrichtsfächer und Belegungsverpflichtungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi)
- Amtliche Abkürzung
- AVO-WaNi
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu § 2 Abs. 1 Satz 3)
Fächer | Wochenstunden 1) | Schulhalbjahre | |
---|---|---|---|
Kernfächer | Deutsch | 3 | 4 |
fortgeführte Pflichtfremdsprache | 3 | 4 | |
Mathematik | 3 | 4 | |
Ergänzungsfächer | weitere Pflichtfremdsprache | 3 | 4 |
Geschichte oder Politik-Wirtschaft oder Erdkunde | 3 | 4 | |
eine Naturwissenschaft | 3 | 4 | |
Wahlfächer | mindestens zwei weitere Fächer nach der Anlage 2 2) | 2 2 | 4 4 |
Die Belegungsverpflichtung beträgt durchschnittlich fünf Wochenstunden, wenn das Fach als Prüfungsfach mit erhöhtem Anforderungsniveau gewählt worden ist. Die Belegungsverpflichtung beträgt durchschnittlich drei Wochenstunden, wenn das Fach als Prüfungsfach mit grundlegendem Anforderungsniveau gewählt worden ist (§ 3 Abs. 7).
Die Wahlmöglichkeiten richten sich nach dem Angebot der Schule (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Es dürfen nur Fächer angeboten werden, die als Unterrichtsfach an der Schule schulbehördlich genehmigt worden sind.