Anlage 1 AVO-WaNi - Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule:
Unterrichtsfächer und Belegungsverpflichtungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi)
- Amtliche Abkürzung
- AVO-WaNi
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu § 2 Satz 2)
Fächer | Wochenstunden | Schulhalbjahre | |
---|---|---|---|
Kernfächer | Deutsch | 4 | 4 |
fortgeführte Pflichtfremdsprache | 4 | 4 | |
Mathematik | 4 | 4 | |
Ergänzungsfächer | weitere Pflichtfremdsprache | 4 | 4 |
Geschichte oder Politik-Wirtschaft oder Erdkunde | 4 | 4 | |
eine Naturwissenschaft | 4 | 4 | |
Wahlfächer | mindestens zwei weitere Fächer nach der Anlage 2 nach Wahl des Prüflings im Rahmen des Angebots der Schule 1) | 2 2) 2 2) | 4 4 |
Wenn das Fach als Unterrichtsfach von der Schulbehörde genehmigt worden ist.
Wird ein Wahlfach als Prüfungsfach gewählt, so ist es durchgehend vierstündig zu belegen.