Abschnitt 9 LPolSVLVergRdErl - Zentrale Dolmetscher- und Übersetzerdatei im LKA
Bibliographie
- Titel
- Beauftragung und Vergütung von Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich der Landespolizei
- Redaktionelle Abkürzung
- LPolSVLVergRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011
Beim LKA wird eine zentrale Dolmetscher- und Übersetzerdatei der Polizei des Landes Niedersachsen geführt. Diese dient der Unterstützung der Polizeibehörden und der PA NI bei der Suche nach geeigneten Dolmetscherinnen oder Dolmetschern und Übersetzerinnen oder Übersetzern. Um eine verlässliche Nutzung dieser Datenbank sicherzustellen, ist es notwendig, dem LKA alle dort einzustellenden Daten über beauftragte Dolmetscherinnen oder Dolmetscher und Übersetzerinnen oder Übersetzer vollständig und so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Informationen über abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen (siehe Nummer 5.2). Die entsprechende Einverständniserklärung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers zur Weiterleitung der Vergütungsvereinbarung und der Aufnahme ihrer oder seiner Daten in die zentrale Dolmetscher- und Übersetzerdatei erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 der Mustervereinbarung durch die Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich durch das LKA.
Näheres zur zentralen Dolmetscher- und Übersetzerdatei regelt die "Dienstanweisung für den Einsatz der zentralen Dolmetscher- und Übersetzerdatei der Polizei des Landes Niedersachsen" vom 12.10.2005 (Dezernat 23, Aktenzeichen: 02204/07).
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 13 Satz 1 des RdErl. vom 22. August 2022 (Nds. MBl. S. 1210)