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  • ab 24.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 LPolSVLVergRdErl - Belehrungen und Hinweise

Bibliographie

Titel
Beauftragung und Vergütung von Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich der Landespolizei
Redaktionelle Abkürzung
LPolSVLVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011

Von den Sachverständigen, Dolmetscherinnen oder Dolmetschern und Übersetzerinnen oder Übersetzern sind anlässlich ihrer Beauftragung folgende Unterlagen einzuholen:

  • Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen gemäß Vordruck 032_004 der Zentralen Formularservice-Stelle des Landes Niedersachsen (diese dient dem Nachweis über die Verpflichtung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Verpflichtungsgesetz zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten und Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung),

  • Belehrung über die Geltendmachung und das Erlöschen von Ansprüchen gemäß § 2 JVEG,

  • bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung Belehrung über den Kernbereich privater Lebensgestaltung gemäß § 100d Abs. 1 StPO und § 33 NPOG,

  • Einwilligungserklärung zu den Zuverlässigkeits- oder Sicherheitsüberprüfungen (siehe Nummer 4.1.2).

Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung zu erstellen und von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber sowie von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu unterzeichnen. Jeweils ein Exemplar ist der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zusammen mit dem Auftrag und ggf. der Vergütungsvereinbarung (siehe Nummer 5.2) auszuhändigen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 13 Satz 1 des RdErl. vom 22. August 2022 (Nds. MBl. S. 1210)