Abschnitt 6 LPolSVLVergRdErl - Abrechnung
Bibliographie
- Titel
- Beauftragung und Vergütung von Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich der Landespolizei
- Redaktionelle Abkürzung
- LPolSVLVergRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011
Über die Modalitäten der Abrechnung entscheidet die Stelle, die nach Nummer 2 die Abrechnung vornimmt, auf Grundlage des jeweiligen Umfangs der erteilten Aufträge in eigenem Ermessen.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 13 Satz 1 des RdErl. vom 22. August 2022 (Nds. MBl. S. 1210)