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  • ab 24.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 LPolSVLVergRdErl - Einstellung aller relevanten Informationen im Intranet

Bibliographie

Titel
Beauftragung und Vergütung von Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich der Landespolizei
Redaktionelle Abkürzung
LPolSVLVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011

Um dem nachgeordneten Bereich umfängliche und zügig erreichbare Informationen zur Verfügung zu stellen, veröffentlichen die Polizeibehörden und die PA NI alle mit Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen in Zusammenhang stehende Regelungen und sonstigen Informationen zeitnah in ihrem Intranet und richten dort an zentraler Stelle einen entsprechenden Link oder Verweis ein. Die Polizeidirektion Hannover stellt insbesondere Hinweise zu den Mitgliedern ihres Dolmetscher- und Übersetzerpools und deren Kontaktdaten ein. Das LKA nimmt zusätzlich ausführliche Informationen zur Nutzung und den Recherchemöglichkeiten der Dolmetscher- und Übersetzerdatei auf.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 13 Satz 1 des RdErl. vom 22. August 2022 (Nds. MBl. S. 1210)