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  • ab 29.05.1987 (aktuelle Fassung)

§ 8 CPl-Woch-VO - Wascheinrichtungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPl-Woch-VO)
Amtliche Abkürzung
CPl-Woch-VO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072020500000

(1) Für je 100 Standplätze müssen in für Frauen und Männern getrennten Räumen jeweils mindestens 8 Waschplätze und 4 Duschen vorhanden sein. Die Duschen und mindestens ein Viertel der Waschplätze müssen in Einzelzellen angeordnet sein.

(2) Die Fußböden und die Wände der Räume bis zu einer Höhe von mindestens 1,50 m müssen so beschaffen sein, dass sie leicht gereinigt werden können.