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  • ab 01.05.1984 (aktuelle Fassung)

§ 13 CPl-Woch-VO - Beleuchtung

Bibliographie

Titel
Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPl-Woch-VO)
Amtliche Abkürzung
CPl-Woch-VO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072020500000

(1) Die Wascheinrichtungen und die Abortanlagen der Camping- und Wochenendplätze müssen eine ausreichende elektrische Beleuchtung haben.

(2) Die Fahrwege von Campingplätzen mit mehr als 50 Standplätzen müssen eine zur Orientierung ausreichende elektrische Beleuchtung haben. Für Fahrwege kleinerer Campingplätze kann eine solche Beleuchtung verlangt werden.