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  • ab 01.05.1984 (aktuelle Fassung)

§ 12 CPl-Woch-VO - Anschlussmöglichkeiten auf Standplätzen für Wochenendhäuser

Bibliographie

Titel
Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPl-Woch-VO)
Amtliche Abkürzung
CPl-Woch-VO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072020500000

Sind auf Standplätzen für Wochenendhäuser Anschlussmöglichkeiten für Trinkwasser, Wasch-, Geschirrspül- und Wäschespüleinrichtungen oder für Aborte vorhanden, so darf die Zahl der gemeinschaftlichen Einrichtungen entsprechend verringert werden. Auf den so ausgestatteten Standplätzen dürfen Wochenendhäuser nur aufgestellt oder errichtet werden, die entsprechende Einrichtungen enthalten und angeschlossen werden.