§ 12 CPl-Woch-VO - Anschlussmöglichkeiten auf Standplätzen für Wochenendhäuser
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPl-Woch-VO)
- Amtliche Abkürzung
- CPl-Woch-VO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072020500000
Sind auf Standplätzen für Wochenendhäuser Anschlussmöglichkeiten für Trinkwasser, Wasch-, Geschirrspül- und Wäschespüleinrichtungen oder für Aborte vorhanden, so darf die Zahl der gemeinschaftlichen Einrichtungen entsprechend verringert werden. Auf den so ausgestatteten Standplätzen dürfen Wochenendhäuser nur aufgestellt oder errichtet werden, die entsprechende Einrichtungen enthalten und angeschlossen werden.