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  • ab 24.11.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 ÄrztlURdErl

Bibliographie

Titel
Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Redaktionelle Abkürzung
ÄrztlURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100002

6.
Bei Antragstellern, die in Israel wohnen, sind die Ersuchen um Erstattung ärztlicher Gutachten unmittelbar an den Government Medical Board in Tel-Aviv zu richten. In dem Ersuchen ist ebenfalls eine Kostenzusicherung (Nr. 5.1) auszusprechen. Die Bezahlung der Gutachtenhonorare und der übrigen Kosten erfolgt unmittelbar an die Ärzte und Laboratorien bzw. an den Antragsteller.