Abschnitt 4 ÄrztlURdErl
Bibliographie
- Titel
- Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- ÄrztlURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000100002
4.
Soll ein im Inland wohnender Antragsteller ärztlich untersucht werden, so empfiehlt es sich, die Untersuchung und Begutachtung durch ein Krankenhaus oder eine Klinik vornehmen zu lassen, um eine sorgfältige diagnostische Erfassung der Leiden zu gewährleisten.