Abschnitt 11 ÄrztlURdErl
Bibliographie
- Titel
- Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- ÄrztlURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000100002
11.
Ist die ärztliche Untersuchung (Nachuntersuchung) von der EB zur Beweiserhebung über den Verfolgungsschaden angeordnet worden, so können dem Antragsteller auf sein Verlangen die ihm dadurch entstandenen Aufwendungen nach Maßgabe der Nr. 17.4 der Dienstanweisung für die Entschädigungsbehörden vom 22.9.1965 - Nds. MBl. S. 1063 - GültL 132/55 - erstattet werden.