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  • ab 24.11.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 ÄrztlURdErl

Bibliographie

Titel
Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Redaktionelle Abkürzung
ÄrztlURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100002

11.
Ist die ärztliche Untersuchung (Nachuntersuchung) von der EB zur Beweiserhebung über den Verfolgungsschaden angeordnet worden, so können dem Antragsteller auf sein Verlangen die ihm dadurch entstandenen Aufwendungen nach Maßgabe der Nr. 17.4 der Dienstanweisung für die Entschädigungsbehörden vom 22.9.1965 - Nds. MBl. S. 1063 - GültL 132/55 - erstattet werden.