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  • ab 24.11.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 ÄrztlURdErl

Bibliographie

Titel
Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Redaktionelle Abkürzung
ÄrztlURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100002

3.
Dem mit der Untersuchung und Begutachtung beauftragten Arzt ist von der EB eine kurzgefaßte Darstellung des von ihr ermittelten Verfolgungstatbestandes zu übersenden, der bei Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Verfolgung und den festgestellten Schäden an Körper oder Gesundheit zugrunde zu legen ist. Ferner sind dem Gutachten die nach Nr. 2 beigezogenen Unterlagen oder Abschriften, soweit sie für die Gutachtenerstattung von Bedeutung sein können, zu übersenden.