Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.10.1997, Az.: 9 L 3432/96

Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück; Hinterliegergrundstück

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
14.10.1997
Aktenzeichen
9 L 3432/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12889
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:1014.9L3432.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 13.03.1996 - 1 A 1880/94
nachfolgend
BVerwG - 31.03.1998 - AZ: BVerwG 8 B 43.98

Amtlicher Leitsatz

1. Der kommunale Satzungsgeber ist nicht verpflichtet, für Kleingartengrundstücke die Straßenreinigungsgebühr generell zu ermäßigen.

2. Ein an einen privaten Stichweg angrenzendes Hinterliegergrundstück wird durch die zu reinigende Straße auch dann erschlossen (§ 52 Abs 3 S 2 NStrG (StrG ND)), wenn der zur Straße hinführende Privatweg nur eingeschränkt befahrbar ist (hier: Privatweg innerhalb einer Kleingartenanlage).

3. Eine zu einem privaten Grundstück gehörende Wegefläche ist bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühr (nach dem Frontlängenmaßstab) zu berücksichtigen, es sei denn, daß den Eigentümer für diese Wegefläche eine Reinigungspflicht trifft, die in ihrer Belastung einer für eine öffentliche Straße bestehenden Reinigungspflicht vergleichbar ist.