Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.10.1997, Az.: 9 L 3432/96
Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück; Hinterliegergrundstück
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 14.10.1997
- Aktenzeichen
- 9 L 3432/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 12889
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1997:1014.9L3432.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 13.03.1996 - 1 A 1880/94
- nachfolgend
- BVerwG - 31.03.1998 - AZ: BVerwG 8 B 43.98
Rechtsgrundlagen
- § 52 Abs. 3 S. 1 StrG ND
- § 52 Abs. 3 S. 2 StrG ND
Amtlicher Leitsatz
1. Der kommunale Satzungsgeber ist nicht verpflichtet, für Kleingartengrundstücke die Straßenreinigungsgebühr generell zu ermäßigen.
2. Ein an einen privaten Stichweg angrenzendes Hinterliegergrundstück wird durch die zu reinigende Straße auch dann erschlossen (§ 52 Abs 3 S 2 NStrG (StrG ND)), wenn der zur Straße hinführende Privatweg nur eingeschränkt befahrbar ist (hier: Privatweg innerhalb einer Kleingartenanlage).
3. Eine zu einem privaten Grundstück gehörende Wegefläche ist bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühr (nach dem Frontlängenmaßstab) zu berücksichtigen, es sei denn, daß den Eigentümer für diese Wegefläche eine Reinigungspflicht trifft, die in ihrer Belastung einer für eine öffentliche Straße bestehenden Reinigungspflicht vergleichbar ist.