Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.10.1997, Az.: 7 M 4238/97

Vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung der Hauptsache; Rechtsmittelfrist; Zulassungsantrag

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
27.10.1997
Aktenzeichen
7 M 4238/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12962
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:1027.7M4238.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Lüneburg 13.08.1997 - 5 B 24/97

Fundstellen

  • GewArch 1998, 335
  • NVwZ-RR 1998, 337 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat sich ein Verfahren (hier des vorläufigen Rechtsschutzes) nach Beschlußfassung durch das Verwaltungsgericht, aber vor Stellung des Antrags auf Zulassung der Beschwerde erledigt, so kann der durch den Beschluß beschwerte Beteiligte den Zulassungsantrag zu dem ausschließlichen Zweck stellen, gegenüber dem OVG die Erledigungserklärung abzugeben. Bei der Entscheidung über die Kosten des erledigten Verfahrens sind die Erfolgsaussichten des Zulassungs- und eines sich etwa anschließenden Beschwerdeverfahrens zu berücksichtigen.