Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.10.1997, Az.: 7 M 4238/97
Vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung der Hauptsache; Rechtsmittelfrist; Zulassungsantrag
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 27.10.1997
- Aktenzeichen
- 7 M 4238/97
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 12962
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1997:1027.7M4238.97.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Lüneburg 13.08.1997 - 5 B 24/97
Rechtsgrundlagen
- § 124 Abs. 2 VwGO
- § 146 VwGO
- § 161 VwGO
Fundstellen
- GewArch 1998, 335
- NVwZ-RR 1998, 337 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat sich ein Verfahren (hier des vorläufigen Rechtsschutzes) nach Beschlußfassung durch das Verwaltungsgericht, aber vor Stellung des Antrags auf Zulassung der Beschwerde erledigt, so kann der durch den Beschluß beschwerte Beteiligte den Zulassungsantrag zu dem ausschließlichen Zweck stellen, gegenüber dem OVG die Erledigungserklärung abzugeben. Bei der Entscheidung über die Kosten des erledigten Verfahrens sind die Erfolgsaussichten des Zulassungs- und eines sich etwa anschließenden Beschwerdeverfahrens zu berücksichtigen.