Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 31.05.1995, Az.: 2 U 76/95

Rückzahlungsanspruch; Erwerbsunfähigkeitsrente; Arbeitsverhältnis; Krankentagegeld

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
31.05.1995
Aktenzeichen
2 U 76/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 16544
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:0531.2U76.95.0A

Fundstelle

  • VersR 1996, 617-618 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die vom BGH (VersR 92, 477 = NJW 92, 1164) festgestellte Unwirksamkeit der Bestimmung des § 15 Buchst. a MBKT 78 kann nicht dazu führen, daß dem Versicherer ein Rückzahlungsanspruch erwächst, der ihm aufgrund gültiger Versicherungsbedingungen nicht zugestanden hätte.

2. Es besteht keine Verpflichtung des VN zur Rückzahlung geleisteten Krankentagegeldes neben nachträglich rückwirkend bewilligter Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn die Tarifbedingungen des Versicherers die Versicherungsfähigkeit nicht vom Bezug einer Rente wegen Berufsoder Erwerbsunfähigkeit abhängig machen, sondern in den Tarifbestimmungen die Versicherungsfähigkeit lediglich an das lohnbzw. einkommensteuerpflichtige Arbeitsverhältnis anknüpft.