Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.05.1995, Az.: 5 U 20/95

Pflicht des Gerichts zur Vorabbeurteilung anhand aller Krankenunterlagen

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
23.05.1995
Aktenzeichen
5 U 20/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 28976
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:0523.5U20.95.0A

Amtlicher Leitsatz

Keine generelle Pflicht des Gerichts zur Vorabbeurteilung anhand aller Krankenunterlagen. Auch Kopien sind für eine sachverständige Auswertung grds. geeignet.

Gründe

1

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Mit dem Landgericht ist der Senat der Auffassung, dass dem Kläger der Beweis nicht gelungen ist, dass der Beklagte ihm eine unter dem geschuldeten ärztlichen Standard liegende Behandlung zu Teil werden lassen hat und dass das von ihm beklagte Beschwerdebild behandlungsbedingt ist. Für beides - Behandlungsfehler wie Ursachenzusammenhang - ist die Patientenseite beweisbelastet (allgemeine Meinung, siehe nur Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH