Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 17 EB-VO-AK - Zu § 17

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (EB-VO-AK)
Amtliche Abkürzung
EB-VO-AK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

17.1
Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2012/13 in das erste Schuljahr der Qualifikationsphase eingetreten sind oder dieses wiederholen, sind die Nrn. 12.9 und 12.10 in der bisher geltenden Fassung vom 2.5.2005 anzuwenden.