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  • ab 22.02.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 TSchAKRdErl - Zu § 3 b:

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit
Redaktionelle Abkürzung
TSchAKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510000041006

Von der Ermächtigung des § 3 b ist im Fall der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Aujeszkyschen Krankheit oder des Verdachts auf Ausbruch der Aujeszkyschen Krankheit für das Ausbringen von Gülle in den jeweils betroffenen Gemeinden, bei großen Gemeinden in der betroffenen Ortschaft Gebrauch zu machen.