Abschnitt 13 EB-WeSchVO - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (EB-WeSchVO)
- Amtliche Abkürzung
- EB-WeSchVO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Dieser RdErl. tritt am 21.5.2016 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 20.5.2016 außer Kraft.