Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. ArbZVO-Schule
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Vom 14. Mai 2012 (Nds. GVBl. S. 106 - VORIS 20411 -) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2015 (Nds. GVBl. S. 90) (2)
Aufgrund des § 60 Abs. 5 Satz 1 und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422), wird verordnet:
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Arbeitszeit der Lehrkräfte, ausgenommen Schulleiterinnen und Schulleiter | |
Geltungsbereich | 1 |
Arbeitszeit | 2 |
Regelstundenzahl | 3 |
Unterrichtsverpflichtung | 4 |
Verpflichtende Arbeitszeitkonten | 5 |
Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten | 6 |
Veränderungen in der Anspar- oder Ausgleichsphase der Arbeitszeitkonten und der Freijahrsregelung | 7 |
Altersermäßigung | 8 |
Altersteilzeit | 9 |
Ermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte | 10 |
Ermäßigung wegen vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit | 11 |
Anrechnungen für besondere Funktionen, Leitungsaufgaben und Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule | 12 |
Übertragung von Anrechnungsstunden innerhalb einer kollegialen Schulleitung | 13 |
Anrechnungen für besondere Belastungen | 14 |
Anrechnungen für Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsaufgaben | 15 |
Anrechnungen für Sonderaufgaben | 16 |
Höchstmaß von Anrechnungen und Ermäßigungen | 17 |
Freistellungen für Lehrkräfte | 18 |
Berechnung bei Bruchteilen | 19 |
Arbeitszeitmodelle | 20 |
Zweiter Abschnitt | |
Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter | |
Geltungsbereich | 21 |
Arbeitszeit | 22 |
Leitungszeit, Unterrichtsverpflichtung | 23 |
Arbeitszeitkonten, Freijahr | 24 |
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen | 25 |
Altersteilzeit | 25a |
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für schwerbehinderte Schulleiterinnen und Schulleiter | 26 |
Ermäßigung der Arbeitszeit bei vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit | 27 |
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung bei Wahrnehmung von Sonderaufgaben | 28 |
Berechnung bei Bruchteilen | 29 |
Dritter Abschnitt | |
Schlussvorschrift | |
Inkrafttreten | 30 |
Anlagen | |
Anrechnungen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen | Anlage 1 |
Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter | Anlage 2 |
Anrechnungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule | Anlage 3 |
Anrechnungen für besondere Belastungen | Anlage 4 |
SVBl. S. 360
SVBl. S. 294