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Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
Amtliche Abkürzung
Nds. ArbZVO-Schule
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 14. Mai 2012 (Nds. GVBl. S. 106 - VORIS 20411 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2015 (Nds. GVBl. S. 90) (2)

Aufgrund des § 60 Abs. 5 Satz 1 und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422), wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Arbeitszeit der Lehrkräfte, ausgenommen Schulleiterinnen und Schulleiter
Geltungsbereich1
Arbeitszeit2
Regelstundenzahl3
Unterrichtsverpflichtung4
Verpflichtende Arbeitszeitkonten5
Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten6
Veränderungen in der Anspar- oder Ausgleichsphase der Arbeitszeitkonten und der Freijahrsregelung7
Altersermäßigung8
Altersteilzeit9
Ermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte10
Ermäßigung wegen vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit11
Anrechnungen für besondere Funktionen, Leitungsaufgaben und Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule12
Übertragung von Anrechnungsstunden innerhalb einer kollegialen Schulleitung13
Anrechnungen für besondere Belastungen14
Anrechnungen für Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsaufgaben15
Anrechnungen für Sonderaufgaben16
Höchstmaß von Anrechnungen und Ermäßigungen17
Freistellungen für Lehrkräfte18
Berechnung bei Bruchteilen19
Arbeitszeitmodelle20
Zweiter Abschnitt
Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter
Geltungsbereich21
Arbeitszeit22
Leitungszeit, Unterrichtsverpflichtung23
Arbeitszeitkonten, Freijahr24
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen25
Altersteilzeit25a
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für schwerbehinderte Schulleiterinnen und Schulleiter26
Ermäßigung der Arbeitszeit bei vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit27
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung bei Wahrnehmung von Sonderaufgaben28
Berechnung bei Bruchteilen29
Dritter Abschnitt
Schlussvorschrift
Inkrafttreten30
Anlagen
Anrechnungen für Lehrkräfte mit besonderen FunktionenAnlage 1
Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und SchulleiterAnlage 2
Anrechnungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der SchuleAnlage 3
Anrechnungen für besondere BelastungenAnlage 4

SVBl. S. 360

SVBl. S. 294