§ 20 Nds. ArbZVO-Schule - Arbeitszeitmodelle
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. ArbZVO-Schule
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Zur Erprobung von Arbeitszeitmodellen kann das Kultusministerium von den Bestimmungen dieser Verordnung zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen.