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  • ab 01.04.2014 (aktuelle Fassung)

§ 1 GAÄ-DA-RdErl - Staatliche Gewerbeaufsichtsämter

Bibliographie

Titel
Dienstanweisung für die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
GAÄ-DA-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
71000

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind untere Verwaltungsbehörden des Landes und besondere Verwaltungsbehörden i.S. des § 99 Nds. SOG i.d.F. vom 19.1.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 5 des Gesetzes vom 19.6.2013 (Nds. GVBl. S. 158). Ihnen obliegen die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Arbeits- und des Verbraucherschutzes.