§ 1 GAÄ-DA-RdErl - Staatliche Gewerbeaufsichtsämter
Bibliographie
- Titel
- Dienstanweisung für die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- GAÄ-DA-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71000
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind untere Verwaltungsbehörden des Landes und besondere Verwaltungsbehörden i.S. des § 99 Nds. SOG i.d.F. vom 19.1.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 5 des Gesetzes vom 19.6.2013 (Nds. GVBl. S. 158). Ihnen obliegen die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Arbeits- und des Verbraucherschutzes.