§ 2 GfbWBV - Zugang zur Weiterbildung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen
- Redaktionelle Abkürzung
- GfbWBV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Die Zugangsvoraussetzung für die jeweilige Weiterbildung ergibt sich aus der Anlage 1.