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§ 2 GfbWBV - Zugang zur Weiterbildung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen
Redaktionelle Abkürzung
GfbWBV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Die Zugangsvoraussetzung für die jeweilige Weiterbildung ergibt sich aus der Anlage 1.